So wohnen wir in der Zukunft: Das Haus von morgen und seine Förderungen weltweit

Wie werden Menschen in Zukunft wohnen? Die Antwort liegt weniger in spektakulären Wohnkapseln, Haushaltsrobotern oder vollständig autonomen Gebäuden. Das Wohnen der Zukunft entsteht bereits heute: durch Gebäude, die wenig Energie benötigen, Strom und Wärme selbst erzeugen, sich an unterschiedliche Lebensphasen anpassen und auch bei Hitze, Starkregen oder steigenden Energiekosten bewohnbar bleiben.

Gleichzeitig verändert sich die Vorstellung davon, was ein gutes Zuhause ausmacht. Nicht die größtmögliche Wohnfläche und nicht die umfangreichste technische Ausstattung entscheiden über die Zukunftsfähigkeit eines Hauses. Wichtiger werden niedrige laufende Kosten, flexible Grundrisse, eine verlässliche Energieversorgung, gesunde Innenräume, Barrierefreiheit, Reparierbarkeit und eine Bauweise, die möglichst wenige Ressourcen verbraucht. Viele Bestandteile dieses Zukunftshauses können schon heute über Zuschüsse, Förderkredite, Steuervergünstigungen oder regionale Programme unterstützt werden. Allerdings existiert keine einheitliche „Haus-der-Zukunft-Förderung“. Die Finanzierung wird vielmehr aus verschiedenen Bausteinen zusammengesetzt.

Stand der Programminformationen: 20. Mai 2026. Förderbedingungen, Haushaltsmittel, Zinssätze und Antragsverfahren können sich verändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien und Angaben der zuständigen Förderstelle.

 

Warum sich das Wohnen weltweit verändern muss

Die Zukunft des Wohnens wird nicht allein von neuen technischen Möglichkeiten bestimmt. Sie wird vor allem von sehr konkreten Problemen geprägt: steigenden Baukosten, fehlendem Wohnraum, hohen Energiepreisen, demografischen Veränderungen, knappen Flächen und den Folgen klimatischer Veränderungen.

Nach dem World Cities Report 2026 von UN-Habitat haben weltweit mehr als drei Milliarden Menschen keinen ausreichenden Zugang zu sicherem, bezahlbarem und angemessenem Wohnraum. Mehr als eine Milliarde Menschen lebt in informellen Siedlungen oder vergleichbaren unzureichenden Wohnverhältnissen. Hinzu kommt der hohe Energiebedarf von Gebäuden. Nach Angaben der Internationalen Energieagentur entfallen rund 30 Prozent der weltweiten Energienachfrage auf Gebäude. Etwa 70 Prozent des Gebäudeenergieverbrauchs entstehen im Wohnbereich.

In der Europäischen Union sind Gebäude für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und etwa 36 Prozent der energiebedingten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Gleichzeitig gelten ungefähr drei Viertel des europäischen Gebäudebestands als energetisch unzureichend. Das Zukunftshaus muss daher mehrere Aufgaben gleichzeitig erfüllen: Es soll bezahlbaren Wohnraum bereitstellen, Energie sparen, Menschen vor Hitze und Naturgefahren schützen und sich an veränderte Lebenssituationen anpassen lassen.

 

Das Haus der Zukunft ist kein einzelnes Gebäude

Unter dem Begriff „Haus der Zukunft“ werden sehr unterschiedliche Konzepte zusammengefasst. Dazu gehören energieeffiziente Neubauten, sanierte Bestandsgebäude, gemeinschaftliche Wohnprojekte, umgenutzte Gewerbeimmobilien, kompakte Häuser, Mehrgenerationenquartiere und intelligent gesteuerte Wohnanlagen. Ein Zukunftshaus muss deshalb nicht futuristisch aussehen. Auch ein älteres Einfamilienhaus kann zu einem zukunftsfähigen Gebäude werden, wenn es energetisch verbessert, vor sommerlicher Überhitzung geschützt und für spätere Lebensphasen angepasst wird. Entscheidend ist nicht das Baujahr, sondern die Fähigkeit des Gebäudes, dauerhaft wirtschaftlich, anpassungsfähig und nutzbar zu bleiben.

 

Infografik zum Wohnen der Zukunft mit nachhaltigen Wohnkonzepten, Fördermöglichkeiten und den Schritten zur Antragstellung

 

Die wichtigsten Merkmale des Wohnens der Zukunft

 

1. Gebäude benötigen deutlich weniger Energie

Der erste Schritt besteht nicht darin, möglichst große Energieanlagen zu installieren. Zunächst muss der Energiebedarf des Gebäudes reduziert werden. Eine gut geplante Gebäudehülle, geeignete Fenster, eine kontrollierte Lüftung und effiziente Heiz- und Kühlsysteme verringern den laufenden Verbrauch. In der Europäischen Union wird das Null-Emissions-Gebäude zum neuen Leitbild. Neubauten öffentlicher Stellen sollen diesen Standard grundsätzlich ab 2028 erfüllen. Für andere Neubauten soll er ab 2030 gelten. Ein solches Gebäude besitzt eine sehr hohe Energieeffizienz und verursacht am Standort keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen. Für Eigentümer bedeutet dies nicht, dass jedes bestehende Haus vollständig neu gebaut werden muss. Häufig ist eine schrittweise Sanierung wirtschaftlicher. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag über Fördermittel für die energetische Sanierung von Wohngebäuden.

 

2. Das Haus wird zum Energieerzeuger

Viele Gebäude der Zukunft werden nicht nur Energie verbrauchen, sondern einen Teil davon selbst erzeugen. Typische Bestandteile sind:

  • Photovoltaikanlagen auf Dächern und Fassaden,
  • Batteriespeicher,
  • Wärmepumpen,
  • Warmwasser- oder Wärmespeicher,
  • Ladepunkte für Elektrofahrzeuge,
  • intelligente Mess- und Steuerungstechnik,
  • Anschlüsse an erneuerbar versorgte Gebäude- oder Wärmenetze.

Ein Energiemanagementsystem kann den Betrieb dieser Anlagen aufeinander abstimmen. Es kann beispielsweise die Wärmepumpe bevorzugt dann betreiben, wenn eigener Solarstrom verfügbar ist, oder das Elektrofahrzeug in Zeiten niedriger Strompreise laden. Vollständige Energieautarkie ist dabei nicht immer das wirtschaftlich sinnvollste Ziel. Sie erfordert häufig große Speicher und überdimensionierte Anlagen. In vielen Fällen ist ein geringer Energiebedarf in Verbindung mit Eigenerzeugung, Speicher und Netzanbindung die robustere Lösung. Auch eine gemeinschaftliche Nutzung von lokal erzeugtem Strom gewinnt an Bedeutung. Wie solche Modelle funktionieren können, erklärt unser Beitrag Energy Sharing 2026: Solarstrom mit Nachbarn teilen.

 

3. Wohnungen werden flexibel teilbar

Viele heutige Grundrisse sind für einen bestimmten Lebensabschnitt geplant. Ändert sich die Familie, bleiben Räume ungenutzt oder das Gebäude wird nur mit großem Aufwand angepasst.

Zukunftsfähige Grundrisse ermöglichen dagegen:

  • die Umwandlung eines Arbeitszimmers in ein Kinder- oder Pflegezimmer,
  • die Abtrennung einer Einliegerwohnung,
  • die Teilung eines großen Einfamilienhauses in zwei Wohneinheiten,
  • leicht versetzbare Innenwände,
  • getrennte Zugänge und vorbereitete Leitungsanschlüsse,
  • gemeinschaftlich genutzte Gäste-, Arbeits- oder Hobbyräume.

Flächeneffizienz bedeutet nicht automatisch Verzicht. Sie kann dazu führen, dass weniger private Fläche benötigt wird, während gemeinsam nutzbare Räume eine höhere Qualität bieten.

 

4. Bestehende Gebäude werden umgenutzt

In vielen Regionen stehen Büros, Geschäfte, Gaststätten, landwirtschaftliche Gebäude oder andere Gewerbeflächen leer, während gleichzeitig Wohnungen fehlen. Die Umnutzung solcher Immobilien wird deshalb zu einem wichtigen Bestandteil der Wohnraumentwicklung.

Mögliche Projekte sind:

  • Wohnungen in ehemaligen Bürogebäuden,
  • Lofts in früheren Werkstätten,
  • Wohnraum in ungenutzten Ladengeschäften,
  • Wohnungen in nicht mehr benötigten öffentlichen Gebäuden,
  • der Ausbau von Dachgeschossen,
  • Aufstockungen bestehender Mehrfamilienhäuser.

Dabei müssen unter anderem Bauplanungsrecht, Brandschutz, Belichtung, Schallschutz, Stellplatzvorgaben und die technische Eignung des Gebäudes geklärt werden. Nicht jede leerstehende Gewerbeimmobilie lässt sich wirtschaftlich in Wohnraum verwandeln.

 

5. Gebäude werden auf Hitze und Starkregen vorbereitet

Ein Haus kann im Winter sehr effizient sein und sich im Sommer trotzdem stark überhitzen. Zukunftsfähiges Wohnen muss deshalb den sommerlichen Wärmeschutz ebenso berücksichtigen wie die winterliche Energieeffizienz.

Geeignete Maßnahmen sind beispielsweise:

  • außenliegende Verschattung,
  • geeignete Fensterflächen und Verglasungen,
  • Nachtlüftung und passive Kühlung,
  • begrünte oder helle Dächer,
  • verschattete Fassaden und Außenbereiche,
  • Entsiegelung befestigter Flächen,
  • Regenwasserrückhaltung und Versickerung,
  • Rückstau- und Überflutungsschutz,
  • hochwasserangepasste Haustechnik.

Dachbegrünungen, Regenwasseranlagen und Entsiegelungsmaßnahmen werden häufig über kommunale Programme unterstützt. Einen Einstieg bietet unser Ratgeber zu Förderungen für Dachbegrünungen in Deutschland.

 

6. Barrierefreiheit wird von Anfang an mitgedacht

Barrierearmes Wohnen ist kein ausschließliches Seniorenthema. Stufenlose Zugänge, ausreichend breite Türen und gut nutzbare Bäder helfen auch Familien mit kleinen Kindern, Menschen nach einer Verletzung und Personen mit vorübergehenden oder dauerhaften Einschränkungen.

Zum zukunftsfähigen Gebäude gehören unter anderem:

  • stufenlose Haus- und Wohnungszugänge,
  • ausreichende Bewegungsflächen,
  • bodengleiche Duschen,
  • gut erreichbare Bedienelemente,
  • automatisierbare Türen, Fenster und Rollläden,
  • vorbereitete Flächen für einen späteren Aufzug oder Treppenlift,
  • gute Beleuchtung und klare Orientierung,
  • Notruf-, Wasser- und Sturzmeldesysteme.

Passende Programme und weitere Hinweise finden Sie in unserem Artikel über Fördermittel für Barrierefreiheit.

 

7. Smart Home erhält einen klaren Zweck

Nicht jedes vernetzte Gerät macht ein Gebäude zukunftsfähig. Technisch sinnvoll wird ein Smart Home vor allem dann, wenn es einen konkreten Nutzen erfüllt.

Dazu gehören:

  • die Regelung von Heizung, Kühlung und Lüftung,
  • die Steuerung von Sonnenschutz und Beleuchtung,
  • die Erkennung von Wasserlecks oder Rauch,
  • die Optimierung von Eigenverbrauch und Speicherbetrieb,
  • Unterstützungssysteme für Menschen mit Einschränkungen,
  • Einbruchschutz und Zugangskontrolle.

Bei der Auswahl sollte darauf geachtet werden, dass zentrale Funktionen auch ohne dauerhafte Internetverbindung funktionieren. Offene Standards, austauschbare Komponenten, langfristige Sicherheitsupdates und eine manuelle Bedienmöglichkeit können die Abhängigkeit von einzelnen Herstellern reduzieren.

 

8. Baustoffe werden wiederverwendbar

Die Umweltwirkung eines Hauses entsteht nicht nur während seiner Nutzung. Auch Herstellung, Transport, Instandhaltung und spätere Entsorgung der Baustoffe verursachen Energieverbrauch und Emissionen.

In Zukunft werden deshalb häufiger Baustoffe und Konstruktionen eingesetzt, die:

  • lange nutzbar und reparierbar sind,
  • mit geringem Energieaufwand hergestellt werden,
  • aus wiederverwendeten oder nachwachsenden Rohstoffen bestehen,
  • sortenrein getrennt werden können,
  • nicht dauerhaft miteinander verklebt sind,
  • bei einem späteren Umbau erneut verwendet werden können.

Die europäische Gebäuderichtlinie bezieht schrittweise auch die Emissionen über den gesamten Lebenszyklus eines Neubaus ein. Ab 2028 soll das Treibhauspotenzial bei größeren Neubauten berechnet und im Energieausweis ausgewiesen werden. Ab 2030 soll diese Anforderung auf alle Neubauten ausgeweitet werden.

 

9. Gemeinschaftliche Wohnformen gewinnen an Bedeutung

Ein Teil der zukünftigen Wohnkosten lässt sich nicht allein durch Technik senken. Auch die gemeinsame Nutzung von Flächen, Anlagen und Dienstleistungen kann wirtschaftliche Vorteile schaffen.

In gemeinschaftlichen Projekten können beispielsweise geteilt werden:

  • Gästezimmer,
  • Arbeits- und Veranstaltungsräume,
  • Werkstätten,
  • Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur,
  • Gärten und Gewächshäuser,
  • Wärmeversorgung und Energiespeicher,
  • Betreuungs- und Unterstützungsangebote.

Wohnungsgenossenschaften und Mehrgenerationenprojekte können dadurch eine Alternative zwischen klassischer Miete und individuellem Wohneigentum schaffen.

 

10. Bezahlbarkeit wird zum Qualitätsmerkmal

Ein Gebäude ist nicht zukunftsfähig, wenn seine Finanzierung oder seine laufenden Kosten die Bewohner dauerhaft überfordern. Deshalb gewinnen kompakte Flächen, einfache Konstruktionen, niedrige Betriebskosten und langfristig verfügbare Ersatzteile an Bedeutung.

Das günstigste Gebäude ist nicht automatisch das mit den niedrigsten Baukosten. Entscheidend sind die Gesamtkosten über viele Jahre. Dazu gehören Finanzierung, Energie, Wartung, Versicherungen, Reparaturen und spätere Anpassungen.

 

Welche Förderungen gibt es in Deutschland?

Die Förderung des Zukunftswohnens besteht aus mehreren Programmbereichen. Welcher Baustein geeignet ist, hängt unter anderem davon ab, ob gebaut, gekauft, saniert, umgenutzt oder barrierearm umgebaut werden soll.

 

Klimafreundlicher und flächeneffizienter Neubau

Für klimafreundliche Neubauten stehen mehrere KfW-Programme zur Verfügung.

Das Programm Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment, KfW 296, unterstützt klima- und flächeneffiziente Wohngebäude mit einem Förderkredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit.

Über KfW 297 und 298 – Klimafreundlicher Neubau sind abhängig vom erreichten Gebäudestandard Förderkredite von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit möglich.

Familien mit Kindern und Alleinerziehende können bei entsprechenden Einkommens- und Nutzungsvoraussetzungen das Programm KfW 300 – Wohneigentum für Familien prüfen. Die möglichen Kreditbeträge liegen derzeit zwischen 170.000 und 270.000 Euro.

Die genaue Förderfähigkeit hängt nicht nur von der Heiztechnik oder Dämmung ab. Lebenszyklusanforderungen, technische Standards, Wohnfläche, Gebäudenutzung und gegebenenfalls eine Nachhaltigkeitszertifizierung können entscheidend sein.

 

Bestandsgebäude zum Effizienzhaus sanieren

Mit KfW 261 – Wohngebäude-Kredit kann die Sanierung eines bestehenden Hauses zum Effizienzhaus oder der Kauf eines bereits entsprechend sanierten Gebäudes finanziert werden.

Der Kredit kann bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit betragen. Abhängig vom erreichten Effizienzhausstandard und den weiteren Programmvoraussetzungen kann ein Tilgungszuschuss einen Teil der Rückzahlung reduzieren.

Bei einer umfassenden Sanierung müssen die Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden. Werden beispielsweise neue Fenster eingebaut, ohne Lüftung, Feuchteschutz und Wärmebrücken zu berücksichtigen, können bauphysikalische Probleme entstehen.

 

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Wer nicht sofort das gesamte Gebäude zum Effizienzhaus sanieren möchte, kann einzelne Maßnahmen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude prüfen.

Das BAFA unterstützt unter anderem:

  • Dämmung von Außenwänden, Dachflächen und Geschossdecken,
  • Austausch oder energetische Verbesserung von Fenstern und Außentüren,
  • sommerlichen Wärmeschutz,
  • bestimmte Lüftungsanlagen,
  • Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik,
  • Heizungsoptimierung.

Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle beträgt der Grundfördersatz derzeit grundsätzlich 15 Prozent. Unter bestimmten Voraussetzungen kann beispielsweise ein individueller Sanierungsfahrplan zusätzliche Vorteile ermöglichen.

Eine ausführliche Anleitung finden Sie in unserem Beitrag BAFA-Zuschuss für Fenster und Dämmung 2026 beantragen.

 

Heizungsförderung 2026

Die Heizungsförderung für private Eigentümer läuft insbesondere über KfW 458. Seit dem 21. Juli 2026 gelten angepasste Förderbedingungen.

Der Zuschuss beträgt abhängig von Heizsystem, Antragsteller, Einkommen und möglichen Bonusvoraussetzungen zwischen 30 und 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Für die erste Wohneinheit werden aktuell höchstens 28.000 Euro als förderfähige Kosten berücksichtigt.

Die maximale Quote von 80 Prozent ist an besondere soziale und einkommensbezogene Voraussetzungen gebunden. Für viele andere Fälle gilt eine niedrigere Obergrenze. Eine hohe Förderquote bedeutet daher nicht automatisch, dass jeder Antragsteller 80 Prozent seiner gesamten Rechnung erstattet bekommt.

Unterstützt werden können unter anderem bestimmte Wärmepumpen, Biomasseheizungen, solarthermische Anlagen, Brennstoffzellenheizungen sowie Anschlüsse an förderfähige Gebäude- oder Wärmenetze.

Die aktuelle Einordnung der Änderungen finden Sie in unserem Beitrag Heizungsgesetz beschlossen: Was das Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 bedeutet. Hinweise zum Antragsverfahren enthält außerdem unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zu KfW 458.

 

Photovoltaik, Speicher und Energiemanagement

Für private Photovoltaikanlagen gibt es nicht automatisch einen bundesweit einheitlichen Investitionszuschuss. Je nach Vorhaben kommen jedoch mehrere Finanzierungswege infrage.

Der KfW-Kredit Erneuerbare Energien – Standard 270 kann unter anderem Anlagen zur Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energie, Netze sowie bestimmte Mess- und Steuerungssysteme finanzieren.

Weitere wirtschaftliche Bausteine können sein:

  • die gesetzliche Einspeisevergütung,
  • regionale Speicher- oder Solarprogramme,
  • kommunale Zuschüsse,
  • Förderangebote regionaler Energieversorger,
  • steuerliche Regelungen,
  • Mieterstrom- oder Energy-Sharing-Modelle.

Vor einer Investition sollten Dachzustand, Statik, Netzanschluss, Eigenverbrauch, Speichergröße, Verschattung und die mögliche Kombination mit einer Wärmepumpe gemeinsam betrachtet werden.

 

Barrierefreier Umbau und Assistenztechnik

Mit dem KfW-Zuschuss 455-B – Barrierereduzierung werden bestimmte Maßnahmen mit 10 bis 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Dazu können beispielsweise stufenlose Zugänge, Türverbreiterungen, bodengleiche Duschen, Rampen und Aufzüge gehören.

Der KfW-Kredit 159 – Altersgerecht Umbauen ermöglicht eine Finanzierung von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Förderfähig können auch fest mit dem Gebäude verbundene Assistenz- und Smart-Home-Systeme sein, etwa automatische Türen, Beleuchtungssteuerungen, Wasserwarnmelder und bestimmte Notrufsysteme.

Die Programme richten sich nicht ausschließlich an ältere Menschen. Je nach Programm können auch jüngere Eigentümer, Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungsunternehmen antragsberechtigt sein.

Besteht ein anerkannter Pflegegrad, kann die Pflegekasse zusätzlich bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert beziehungsweise eine selbstständigere Lebensführung unterstützt.

Dieselben Kosten dürfen nicht mehrfach abgerechnet werden. Deshalb müssen Rechnungspositionen und Förderbereiche bei einer Kombination sauber voneinander getrennt werden.

 

Gewerbeflächen in Wohnraum umwandeln

Seit dem 1. Juli 2026 steht mit KfW 266 – Gewerbe zu Wohnen ein eigener Zuschuss für die Umwandlung von Nichtwohngebäuden und Nichtwohnflächen in Wohnungen zur Verfügung.

Der Zuschuss kann bis zu 30.000 Euro je neu geschaffener Wohneinheit betragen. Bei mehreren Einheiten sind insgesamt bis zu 300.000 Euro möglich. Mit der Umnutzung muss eine energetische Sanierung verbunden werden.

Das Programm kann beispielsweise für frühere Büros, Ladenflächen oder andere bisher nicht zu Wohnzwecken genutzte Bereiche relevant sein. Eine frühzeitige Abstimmung mit Bauamt, Brandschutzplanung, Energieeffizienz-Experten und Finanzierungspartner ist notwendig.

 

Genossenschaftliches Wohnen

Mit KfW 134 – Förderung genossenschaftlichen Wohnens können Privatpersonen den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutzten Wohnraum finanzieren.

Der Kredit beträgt derzeit bis zu 150.000 Euro. Ein Tilgungszuschuss von bis zu 15 Prozent kann die Rückzahlung reduzieren. Das Programm kann sowohl bei der Beteiligung an einer bestehenden Genossenschaft als auch bei einer Neugründung relevant sein.

Genossenschaften sind besonders interessant, wenn Wohnraum langfristig gemeinschaftlich organisiert und nicht ausschließlich als individuelle Kapitalanlage betrachtet werden soll.

 

Familien kaufen ältere Häuser

Das Programm KfW 308 – Wohneigentum für Familien, Bestandserwerb unterstützt berechtigte Familien und Alleinerziehende beim Kauf einer älteren, energetisch unzureichenden Immobilie, die anschließend saniert wird.

Die möglichen Kreditbeträge liegen derzeit zwischen 100.000 und 150.000 Euro. Für die Sanierung selbst muss eine gesonderte Finanzierung aufgebaut werden, beispielsweise über KfW 261, BAFA-Einzelmaßnahmen oder weitere Programme.

Eine umfassende Einordnung der möglichen Finanzierungsbausteine finden Sie im Beitrag Haus kaufen mit Förderung 2026.

 

Steuerliche Förderung nach § 35c EStG

Für bestimmte energetische Maßnahmen an selbst genutzten Wohngebäuden kann alternativ zu einem Zuschuss die Steuerermäßigung nach § 35c Einkommensteuergesetz infrage kommen.

Über drei Jahre verteilt können grundsätzlich 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden. Die maximale Steuerermäßigung beträgt 40.000 Euro je begünstigtem Objekt. Kosten für bestimmte energetische Fachplanung und Baubegleitung können gesondert berücksichtigt werden.

Die steuerliche Förderung ist keine sofortige Auszahlung. Sie reduziert die festgesetzte Einkommensteuer. Wer nur wenig Einkommensteuer zahlt, kann den Höchstbetrag möglicherweise nicht vollständig ausschöpfen.

Für dieselbe Maßnahme darf nicht gleichzeitig eine öffentlich geförderte Finanzierung oder ein Zuschuss und die Steuerermäßigung nach § 35c genutzt werden. Vor der Entscheidung sollte daher verglichen werden, welcher Weg unter Berücksichtigung der persönlichen Steuersituation günstiger ist.

 

Förderungen für das Wohnen der Zukunft in Europa

Die Europäische Union zahlt in der Regel keinen pauschalen Zuschuss direkt an jeden privaten Hauseigentümer. Europäische Mittel fließen häufig über nationale Programme, Landesförderbanken, Regionen, Städte, Forschungsvorhaben und größere Projektträger.

 

New European Bauhaus

Das New European Bauhaus verbindet nachhaltiges Bauen mit Gestaltung, sozialer Teilhabe und bezahlbarem Wohnen. Die mehrjährige New-European-Bauhaus-Fazilität läuft von 2025 bis 2027.

Die Ausschreibung 2026 unterstützt unter anderem:

  • bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum,
  • kreislauffähige Bau- und Sanierungslösungen,
  • Quartiersentwicklung,
  • soziale Integration,
  • neue Finanzierungs- und Geschäftsmodelle,
  • regenerative Ansätze für Gebäude und öffentliche Räume.

Die aktuellen Ausschreibungen richten sich vor allem an Konsortien, Städte, Hochschulen, Unternehmen, Wohnungsorganisationen und andere Projektträger. Ein einzelner privater Hausbau ist normalerweise kein eigenständiges EU-Forschungsvorhaben.

 

Europäische Regionalförderung

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung und weitere Strukturfonds können Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Klimaanpassung, nachhaltige Stadtentwicklung und bezahlbaren Wohnraum unterstützen.

Die konkrete Antragstellung erfolgt meist über nationale oder regionale Programme. Deshalb kann eine europäische Förderung in Deutschland beispielsweise als Landesprogramm, kommunale Ausschreibung oder Projektförderung erscheinen, ohne dass Bürger den Antrag direkt bei der Europäischen Kommission stellen.

 

Wie andere Länder das Wohnen der Zukunft unterstützen

Internationale Programme lassen sich nicht unmittelbar auf Deutschland übertragen. Sie zeigen jedoch, welche Fördermodelle weltweit eingesetzt werden: direkte Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen, Steuervergünstigungen, kostenlose Sanierungen für einkommensschwächere Haushalte und groß angelegte Modernisierungen des sozialen Wohnungsbestands.

 

Frankreich: MaPrimeRénov’

Frankreich unterstützt energetische Sanierungen insbesondere über MaPrimeRénov’. Gefördert werden sowohl bestimmte Einzelmaßnahmen als auch umfassendere Sanierungen.

Bei einer umfassenden Sanierung muss das Gebäude seine energetische Einstufung grundsätzlich um mindestens zwei Klassen verbessern. Umfang, Zuschusshöhe und Eigenanteil hängen unter anderem von Einkommen, Gebäude, Maßnahme und erreichter Verbesserung ab.

 

England und Wales: Boiler Upgrade Scheme

Das Boiler Upgrade Scheme unterstützt den Austausch fossiler Heizsysteme gegen bestimmte CO₂-arme Heiztechnologien.

Regulär sind derzeit unter anderem 7.500 britische Pfund für Luft-Wasser-, Erd- und Wasser-Wärmepumpen vorgesehen. Für bestimmte Immobilien außerhalb des Gasnetzes können zwischen dem 21. Juli 2026 und dem 31. März 2027 bis zu 9.000 britische Pfund möglich sein.

Der Antrag wird im Regelfall über einen zugelassenen Installationsbetrieb abgewickelt. Das Programm gilt nicht automatisch für jede Immobilie und jede Wärmepumpenart.

 

Schweiz: Das Gebäudeprogramm

Das Schweizer Gebäudeprogramm wird von Bund und Kantonen getragen. Je nach Kanton werden unter anderem folgende Maßnahmen unterstützt:

  • Dämmung der Gebäudehülle,
  • Erneuerung von Heizsystemen,
  • umfassende Gebäudesanierungen,
  • erneuerbare Wärmeversorgung,
  • Wärmenetze,
  • Energieberatung und Gebäudeenergieausweise.

Fördersätze und Voraussetzungen unterscheiden sich zwischen den Kantonen. Eine Maßnahme kann deshalb in Zürich anders unterstützt werden als in Bern, Basel oder Graubünden.

 

USA: Home Energy Rebates

Die US-amerikanischen Home Energy Rebates werden nicht zentral in identischer Form für alle Haushalte ausgezahlt. Bundesstaaten, Territorien und indigene Träger organisieren die konkrete Umsetzung.

Abhängig vom regionalen Programm können energetische Gesamtsanierungen, Dämmung, Wärmepumpen, Warmwassertechnik, Elektroinstallationen und energieeffiziente Haushaltsgeräte unterstützt werden. Bei bestimmten umfassenden Projekten sind Rabatte von bis zu 8.000 US-Dollar vorgesehen.

Vor einer Antragstellung muss geprüft werden, ob das Programm im jeweiligen Bundesstaat bereits geöffnet ist und welche Einkommens- und Technikvorgaben gelten.

 

Kanada: neue Ausrichtung auf einkommensschwächere Haushalte

Die frühere Canada Greener Homes Grant und das entsprechende Darlehensprogramm sind für neue Anträge geschlossen.

Mit dem Canada Greener Homes Affordability Program werden stattdessen Programme aufgebaut, über die Haushalte mit niedrigen oder mittleren Einkommen bestimmte energetische Verbesserungen ohne eigene Investitionskosten erhalten können. Dazu kann beispielsweise die Dämmung eines Hauses gehören.

Die tatsächliche Verfügbarkeit hängt von der Umsetzung durch Provinzen, Territorien und indigene Partnerorganisationen ab.

 

Australien: vergünstigte Finanzierung für Hausmodernisierungen

Der australische Household Energy Upgrades Fund stellt über teilnehmende Finanzierungspartner vergünstigte Kredite für energetische Verbesserungen bereit.

Finanziert werden können unter anderem:

  • Photovoltaikanlagen,
  • Batteriespeicher,
  • energieeffiziente Haushaltsgeräte,
  • Wärmepumpen,
  • Fenster und Verglasungen,
  • weitere energetische Modernisierungen.

Zusätzlich werden in Australien erhebliche Mittel für die energetische Modernisierung von Sozialwohnungen eingesetzt. Dabei werden beispielsweise Dämmung, Verschattung, Kühlung, Warmwassertechnik, Photovoltaik und Speicher kombiniert.

 

Neuseeland: Warmer Kiwi Homes

Das Programm Warmer Kiwi Homes unterstützt berechtigte Haushalte bei Dämmung und effizienter Heizung.

Je nach Haushalt und Region sind Zuschüsse von 50 bis 90 Prozent für Dämmmaßnahmen und von bis zu 80 Prozent für förderfähige Heizsysteme möglich.

Die Unterstützung ist auf bestimmte Gebäude, Haushalte, Produkte und Anbieter begrenzt. Vor einer Beauftragung muss die Förderberechtigung bestätigt werden.

 

Singapur: Zukunftswohnen als öffentliche Infrastruktur

Singapur verfolgt einen anderen Ansatz als viele europäische Länder. Ein großer Teil der Wohnungsentwicklung wird über den öffentlichen Wohnungsbau der Housing and Development Board organisiert.

Das Green Towns Programme soll bestehende Wohnquartiere durch Solaranlagen, energieeffiziente Technik, kühlende Beschichtungen, Regenwassermanagement und digitale Systeme weiterentwickeln. Ziel ist es, den Energieverbrauch der bestehenden HDB-Städte bis 2030 weiter zu reduzieren.

Das Beispiel zeigt, dass Zukunftswohnen nicht nur aus einzelnen geförderten Häusern bestehen muss. Ganze Wohngebiete können gemeinsam geplant, energetisch versorgt und an klimatische Belastungen angepasst werden.

 

Schwellen- und Entwicklungsländer

In vielen Ländern erfolgt Wohnraumförderung nicht über direkte Zuschüsse an einzelne Eigentümer. Internationale Entwicklungsbanken finanzieren stattdessen:

  • bezahlbare und klimaresiliente Wohnsiedlungen,
  • grüne Hypotheken,
  • Mikrokredite für Hausverbesserungen,
  • erdbeben- oder sturmsichere Sanierungen,
  • Wasser- und Energieinfrastruktur,
  • Modernisierung informeller Siedlungen,
  • Finanzierungsprogramme für Wohnungsunternehmen.

Die International Finance Corporation nutzt mit EDGE einen internationalen Standard für ressourceneffiziente Gebäude. Für eine Zertifizierung muss ein Projekt gegenüber einem lokalen Vergleichsgebäude grundsätzlich mindestens 20 Prozent Einsparung bei Energie, Wasser und dem in Baustoffen gebundenen Ressourcenaufwand erreichen.

Solche Zertifizierungen können den Zugang zu grünen Krediten und institutionellen Finanzierungen erleichtern. Sie sind jedoch nicht mit einem automatischen staatlichen Zuschuss gleichzusetzen.

 

Welche Zukunftsideen werden noch nicht allgemein gefördert?

Nicht jede innovative Wohnidee besitzt ein eigenes Förderprogramm. Häufig nicht direkt als private Standardmaßnahme gefördert werden:

  • Haushaltsroboter,
  • vollständig autonome Wohnsysteme,
  • private Wasseraufbereitung ohne konkreten Förderzweck,
  • 3D-gedruckte Einfamilienhäuser als solche,
  • schwimmende Häuser,
  • mobile Tiny Houses,
  • unterirdische Wohngebäude,
  • experimentelle Wohnkapseln,
  • reine Komfort- und Unterhaltungselektronik.

Einzelne Bestandteile können dennoch förderfähig sein. Ein experimentelles Bauprojekt kann beispielsweise über Forschungs-, Innovations-, Unternehmens- oder Modellprojektförderung unterstützt werden. Die Förderung richtet sich dann aber nicht an die Wohnidee als solche, sondern an Forschung, Entwicklung, Demonstration oder eine klar definierte Wirkung.

 

Drei realistische Wege zum Zukunftshaus

 

Beispiel 1: Ein älteres Einfamilienhaus wird schrittweise modernisiert

Ein Eigentümer möchte sein Haus nicht vollständig neu bauen. Zunächst wird eine Energieberatung durchgeführt. Anschließend werden Dach und Fassade gedämmt, Fenster ausgetauscht und der sommerliche Wärmeschutz verbessert.

Später folgen Wärmepumpe, Photovoltaik, Speicher und Energiemanagement. Das Badezimmer wird barrierearm umgebaut und die Haustür erhält einen stufenlosen Zugang.

Für dieses Projekt können unterschiedliche Förderbereiche infrage kommen:

  • BAFA-Förderung für Gebäudehülle und Anlagentechnik,
  • KfW-Heizungsförderung 458,
  • KfW-Kredit 270 für erneuerbare Energie,
  • KfW 455-B oder 159 für Barrierereduzierung,
  • Pflegekassenzuschuss bei vorliegendem Pflegegrad,
  • kommunale Programme für Dachbegrünung oder Regenwassermanagement.

Die Maßnahmen müssen förderrechtlich und abrechnungstechnisch voneinander getrennt werden. Eine doppelte Finanzierung derselben Kostenposition ist nicht zulässig.

 

Beispiel 2: Ein leerstehendes Büro wird zu Wohnungen

Ein leerstehendes Bürogebäude soll in mehrere Wohnungen umgebaut werden. Zunächst werden Nutzungsänderung, Brandschutz, Schallschutz, Stellplätze und Belichtung geprüft.

Anschließend erfolgt eine energetische Sanierung mit neuer Gebäudehülle, effizienter Wärmeversorgung und Photovoltaik. Für die Umnutzung kann KfW 266 geprüft werden. Weitere Förderbausteine können abhängig vom Projekt für Effizienzhausstandard, Energieversorgung, Barrierefreiheit oder sozialen Wohnungsbau hinzukommen.

 

Beispiel 3: Eine Wohnungsgenossenschaft plant ein Mehrgenerationenquartier

Mehrere Personen gründen eine Genossenschaft und planen kompakte Wohnungen mit Gemeinschaftsraum, Gästezimmer, Werkstatt und gemeinsamem Energiesystem.

Die einzelnen Mitglieder können KfW 134 für den Erwerb der Genossenschaftsanteile prüfen. Die Genossenschaft selbst benötigt eine gesonderte Projektfinanzierung für Grundstück, Bau, Energieversorgung und Gemeinschaftsflächen.

Je nach Projekt können zusätzlich Landeswohnraumförderung, kommunale Grundstücksmodelle, EU-Regionalmittel oder Programme für innovative Quartiere relevant sein.

 

So entsteht eine sinnvolle Förderstrategie

 

1. Das Vorhaben genau beschreiben

Am Anfang sollte nicht die Suche nach einem möglichst hohen Zuschuss stehen. Zunächst muss geklärt werden, was tatsächlich umgesetzt werden soll.

Wichtige Fragen sind:

  • Handelt es sich um Neubau, Kauf, Sanierung oder Umnutzung?
  • Wie viele Wohneinheiten entstehen?
  • Wer wird das Gebäude nutzen?
  • Welche energetischen und baulichen Ziele werden angestrebt?
  • Welche Maßnahmen sind zwingend notwendig und welche optional?
  • Wie hoch sind Investition, Eigenmittel und tragbare Monatsrate?

 

2. Gebäude und Kosten untersuchen

Vor einer umfangreichen Sanierung sollten Gebäudehülle, Feuchtigkeit, Statik, Heizung, Elektroinstallation, Leitungen, Dach, Schadstoffe und Genehmigungsfähigkeit geprüft werden.

Eine hohe Förderung kann ein wirtschaftlich ungeeignetes Gebäude nicht automatisch in ein gutes Projekt verwandeln.

 

3. Maßnahmen in Förderpakete aufteilen

Ein Zukunftshaus besteht häufig aus mehreren getrennten Vorhaben:

  • energetische Gebäudehülle,
  • Heizung und Wärmeverteilung,
  • Photovoltaik und Speicher,
  • Barrierefreiheit,
  • Klimaanpassung,
  • Wohnraumschaffung,
  • Digitalisierung und Steuerung.

Durch diese Aufteilung lässt sich erkennen, welche Kosten zu welchem Programm gehören und wo Kombinationen möglich sind.

 

4. Antrag und Auftrag in die richtige Reihenfolge bringen

Bei vielen Förderprogrammen muss der Antrag gestellt werden, bevor das Vorhaben begonnen wird. Ein unterschriebener Liefer- oder Leistungsvertrag kann bereits als Vorhabensbeginn gelten, sofern er nicht die von der Förderstelle verlangten aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen enthält.

Die Reihenfolge sollte deshalb vor der Beauftragung mit Förderstelle, Finanzierungspartner und Fachplanung abgestimmt werden.

Weitere Hinweise enthält unser Ratgeber Fördermittel professionell beantragen: Die wichtigsten Prüfregeln.

 

5. Förderkredit und Zuschuss gemeinsam betrachten

Ein Zuschuss reduziert die Investitionskosten, löst aber nicht automatisch die Finanzierung des verbleibenden Betrags. Förderkredite, Eigenkapital, Bankdarlehen und Zuschüsse müssen deshalb gemeinsam betrachtet werden.

Entscheidend ist nicht nur die Fördersumme. Auch Zinsbindung, Laufzeit, Tilgung, Sicherheiten, Nebenkosten und die langfristige monatliche Belastung gehören zur Bewertung.

 

Häufige Fragen zum Wohnen der Zukunft

 

Gibt es eine eigene Förderung für das Haus der Zukunft?

Nein. Es gibt keine einheitliche bundesweite Förderung mit diesem Namen. Unterstützt werden einzelne Bestandteile wie Energieeffizienz, klimafreundliche Heizung, Barrierefreiheit, erneuerbare Energie, Wohnraumschaffung oder genossenschaftliches Wohnen.

 

Wird jedes Smart Home gefördert?

Nein. Förderfähig sind vor allem fest mit dem Gebäude verbundene Systeme, die Energie sparen, Barrieren reduzieren, Sicherheit erhöhen oder den Alltag unterstützen. Fernseher, Lautsprecher, Tablets und reine Unterhaltungstechnik werden normalerweise nicht gefördert.

 

Kann ein Tiny House gefördert werden?

Für ein Tiny House existiert kein allgemeiner bundesweiter Zuschuss allein aufgrund seiner geringen Größe. Abhängig von Nutzung, Standort, Genehmigung, Gebäudestandard und Antragsteller können jedoch Wohnraum-, Neubau-, Energie- oder Regionalprogramme infrage kommen.

 

Ist ein energieautarkes Haus automatisch wirtschaftlich?

Nein. Eine sehr hohe Autarkie kann große Energieanlagen und Speicher erfordern. Wirtschaftlich sinnvoller kann ein energieeffizientes Gebäude sein, das einen erheblichen Teil seines Bedarfs selbst deckt, aber mit dem öffentlichen Netz verbunden bleibt.

 

Können mehrere Förderungen kombiniert werden?

Teilweise ja. Die Kombination hängt von den jeweiligen Richtlinien, Förderhöchstgrenzen und Kumulierungsregeln ab. Dieselbe Rechnung oder Kostenposition darf grundsätzlich nicht mehrfach gefördert werden.

 

Können Mieter Förderungen nutzen?

Bei einzelnen Programmen zur Barrierereduzierung können auch Mieter antragsberechtigt sein. Meist ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich. Energetische Gebäudesanierungen werden dagegen üblicherweise vom Eigentümer oder der Wohnungseigentümergemeinschaft beantragt.

 

Werden Regenwassernutzung und Dachbegrünung gefördert?

Bundesweit besteht dafür kein einheitlicher Zuschuss für jedes Wohngebäude. Viele Städte, Gemeinden und Länder bieten jedoch eigene Programme für Begrünung, Entsiegelung, Zisternen oder Überflutungsschutz an.

 

Fazit: Die Zukunft des Wohnens beginnt im Bestand

Das Haus der Zukunft wird nicht allein durch neue Technik geschaffen. Es entsteht aus einer Kombination von geringem Energiebedarf, erneuerbarer Versorgung, flexibler Nutzung, widerstandsfähiger Bauweise und dauerhaft tragbaren Kosten.

Besonders großes Potenzial liegt im bestehenden Gebäudebestand. Häuser können geteilt, Gewerbeflächen umgenutzt, Dächer ausgebaut und Wohnungen an unterschiedliche Lebensphasen angepasst werden. Dadurch entsteht neuer Wohnraum, ohne dass jede Lösung auf einer neuen Siedlungsfläche beginnen muss.

Förderprogramme können einen Teil der Investition erleichtern. Sie ersetzen jedoch weder eine belastbare Planung noch die Prüfung der Wirtschaftlichkeit. Entscheidend ist, das Gesamtprojekt zuerst zu strukturieren und anschließend für jeden Baustein die passende Förderung, Finanzierung und Antragsreihenfolge zu bestimmen.

Wer ein konkretes Wohn-, Bau- oder Sanierungsprojekt plant, kann mit unserem Fördercheck beginnen und das Vorhaben nach Zielgruppe, Standort, Maßnahme und Finanzierungsbedarf eingrenzen.

 

Quellen und weiterführende Informationen

 

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung. Er ersetzt keine individuelle Förder-, Finanzierungs-, Steuer-, Energie-, Architektur- oder Baurechtsberatung. Förderprogramme können geändert, vorübergehend geschlossen oder bei ausgeschöpften Haushaltsmitteln beendet werden. Vor Vertragsabschluss und Beginn der Arbeiten sollten die aktuellen Programmbedingungen, technischen Anforderungen und Kumulierungsregeln bei den zuständigen Stellen geprüft werden.