Ehrenamt – Gutes tun leicht gemacht

Wer anderen Menschen helfen, die Nachbarschaft verbessern, Lebensmittel retten, Kinder unterstützen, Einsamkeit lindern, Tiere schützen oder ein soziales, kulturelles beziehungsweise ökologisches Projekt verwirklichen möchte, benötigt nicht zwangsläufig einen eigenen Verein. Auch Einzelpersonen, lose Gruppen, Bürgerinitiativen und Projekte in Gründung können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle oder organisatorische Unterstützung erhalten.

Eine allgemeine staatliche Prämie für selbstloses Handeln gibt es allerdings nicht. Fördermittel werden normalerweise für ein klar beschriebenes Vorhaben, eine bestimmte Zielgruppe, einen festgelegten Zeitraum und nachweisbare Ausgaben bewilligt. Einige Programme lassen ausdrücklich Privatpersonen und Initiativen ohne Rechtsform zu. Andere setzen eine gemeinnützige Organisation voraus. In diesem Fall kann eine Kooperation mit einem bestehenden Träger den Weg zur Förderung öffnen.

 

Kann man als Privatperson Fördermittel für eine gute Tat bekommen?

Ja, aber nur dann, wenn das jeweilige Förderprogramm natürliche Personen ausdrücklich als antragsberechtigt nennt. Dass ein Vorhaben menschlich sinnvoll, uneigennützig oder gesellschaftlich wertvoll ist, reicht für sich allein noch nicht aus. Die Förderstelle muss außerdem zum Thema, zum Ort, zur Zielgruppe und zu den geplanten Ausgaben passen.

In der Praxis gibt es vier erfolgversprechende Wege:

  • Direktantrag als Einzelperson: Das Programm erlaubt ausdrücklich Anträge natürlicher Personen.
  • Antrag als informelle Initiative: Mehrere Menschen schließen sich für ein konkretes Projekt zusammen, ohne einen Verein zu gründen.
  • Kooperation mit einem gemeinnützigen Projektträger: Eine bestehende Organisation übernimmt Antrag, Zahlungsverkehr und Abrechnung.
  • Engagement innerhalb einer bestehenden Einrichtung: Der Träger stellt Räume, Material, Versicherungsschutz oder Aufwandsersatz zur Verfügung.

Der dritte Weg ist häufig die praktikabelste Lösung. Als Projektträger kommen beispielsweise Bürgerstiftungen, Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden, Jugendhäuser, Mehrgenerationenhäuser, Schulen, Fördervereine, soziale Einrichtungen, Kommunen oder bereits bestehende gemeinnützige Vereine infrage. Wichtig ist, dass das Projekt zum gemeinnützigen Zweck und zu den internen Regeln des Trägers passt.

 

Aktuelle Förderung für Einzelpersonen: „action! Aktiv für eine globale Welt“

Eine der deutlichsten Ausnahmen vom üblichen Organisationszwang ist 2026 das Förderprogramm „action! Aktiv für eine globale Welt“ der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Anträge dürfen Einzelpersonen ab 18 Jahren, Gruppen, Initiativen, nicht eingetragene Vereine und Vereine in Gründung stellen. Ein eingetragener Verein ist ausdrücklich nicht erforderlich. Gefördert werden Bildungsaktionen, die sich mit dem Globalen Süden, weltweiter Gerechtigkeit oder den 17 Nachhaltigkeitszielen beschäftigen. Denkbar sind Workshops, Filmabende, Podcasts, Ausstellungen, Kleidertausch-Aktionen, Informationsstände oder Aktionstage.

Die Förderung beträgt bis zu 500 Euro und kann 100 Prozent der anerkannten Projektkosten abdecken. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. Das Projekt muss in einer ländlichen oder strukturschwachen Region Deutschlands stattfinden. Die Antragsmöglichkeit läuft nach aktuellem Stand bis Oktober 2026; das Vorhaben muss bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein. Über einen Postleitzahlen-Check lässt sich vorab prüfen, ob der Projektort förderfähig ist.

Mögliche Vorhaben wären beispielsweise:

  • ein Informationsabend über faire Lebensmittel und weltweite Lieferketten,
  • ein lokaler Aktionstag gegen Lebensmittelverschwendung,
  • eine Ausstellung über Wasser, Klima oder globale Landwirtschaft,
  • ein Workshop über faire Kleidung und nachhaltigen Konsum,
  • ein Podcastprojekt über globale Gerechtigkeit,
  • ein öffentliches Friedens-, Nachhaltigkeits- oder Begegnungsprojekt.

 

Projekte für Kinder und Jugendliche ohne eigenen Verein

Das Deutsche Kinderhilfswerk zählt neben Vereinen und freien Trägern ausdrücklich auch Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen sowie Schülerinitiativen zu den grundsätzlich möglichen Antragstellenden. Geförderte Projekte sollen die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen verbessern und diese möglichst stark an Planung und Durchführung beteiligen.

Bundesweite Themenfonds bestehen unter anderem für Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz und Kinderkultur. Hinzu kommen Länder- und Sonderfonds. Ob eine Initiative ohne eigene Rechtsform direkt antragsberechtigt ist oder einen gemeinnützigen Träger benötigt, ergibt sich aus den Bedingungen des jeweiligen Fonds.

Bis zu 5.000 Euro für gesunde Ernährung

Besonders konkret ist der Sonderfonds „Gesunde Ernährung“. Bewerben können sich Kinder und Jugendliche mit Unterstützung einer volljährigen Person, Bürgerinitiativen, eingetragene Vereine, operative Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften. Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 5.000 Euro. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, solange das Projekt noch nicht begonnen hat.

Daraus können beispielsweise Kochkurse, gemeinschaftliche Mahlzeiten für Kinder, Ernährungsworkshops oder Angebote entstehen, bei denen Kinder und Eltern gemeinsam lernen, günstig und ausgewogen zu kochen. Entscheidend ist, dass Kinder beteiligt werden und das Projekt über eine rein private Hilfe für eine einzelne Familie hinausgeht.

 

Nordrhein-Westfalen: 1.000 Euro auch für Privatpersonen

Das Landesprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ steht 2026 in Nordrhein-Westfalen auch natürlichen Personen, Bürgerinitiativen und anderen zivilgesellschaftlichen Initiativen offen. Das diesjährige Schwerpunktthema lautet „Digital in die Zukunft – engagiert mit KI und Co.“.

Gefördert werden bis zu 2.000 Vorhaben mit jeweils pauschal 1.000 Euro. Denkbar sind beispielsweise der Aufbau einer Internetseite für eine Initiative, digitale Organisation ehrenamtlicher Hilfe, technische Ausstattung oder Workshops zum sinnvollen Einsatz digitaler Werkzeuge. Die Antragsfrist läuft nach aktuellem Stand bis zum 1. November 2026. Die Bewilligung erfolgt regional und nur, solange bei der zuständigen Stelle noch Mittel verfügbar sind.

 

Baden-Württemberg: Förderung für Gruppen ohne Vereinsregister

In Baden-Württemberg gibt es mehrere Programme, bei denen zivilgesellschaftliche Gruppen nicht zwingend als Verein eingetragen sein müssen.

 

Inklusionstaler: bis zu 2.000 Euro

Der Inklusionstaler unterstützt Projekte, die die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken. Gefördert werden Sach- und Honorarkosten von bis zu 2.000 Euro. Ein verpflichtender Eigenanteil ist nicht vorgesehen. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich; das Projekt darf jedoch grundsätzlich erst nach der Förderzusage beginnen.

Förderfähig können beispielsweise barrierefreie Veranstaltungen, Übersetzungen in Leichte Sprache, Gebärdensprachdolmetschung, inklusive Kultur- und Freizeitangebote, Workshops, Öffentlichkeitsarbeit oder Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung digitaler Angebote sein.

Gut Beraten!: bis zu 4.000 Euro für professionelle Beratung

Das Programm „Gut Beraten!“ richtet sich an Bürgergruppen, Arbeitskreise, Bürgerinitiativen und Vereine in Baden-Württemberg. Eine eingetragene Rechtsform ist nicht zwingend erforderlich. Gefördert werden keine Anschaffungen, sondern professionelle Beratungsleistungen für Projektentwicklung, Organisation und Umsetzung.

Pro Vorhaben können Beratungsleistungen von bis zu 4.000 Euro finanziert werden. Thematische Schwerpunkte sind Quartiersentwicklung, ländlicher Raum, Mobilität, Energie und Klimaschutz. Die nächste Antragsphase läuft vom 1. September bis zum 31. Oktober 2026. Für den Antrag werden unter anderem eine kommunale Bestätigung und ein Qualifikationsnachweis der vorgesehenen Beratungsperson verlangt.

Nachbarschaftsgespräche: derzeit ausgeschöpft

Beim Programm „Nachbarschaftsgespräche“ können grundsätzlich Gruppen mit und ohne eingetragene Rechtsform zwischen 3.000 und 6.000 Euro für lokale Dialog- und Beteiligungsprojekte erhalten. Am 26. Juli 2026 sind die verfügbaren Projektmittel jedoch ausgeschöpft und neue Anträge derzeit nicht möglich. Das Programm bleibt dennoch für spätere Förderphasen interessant.

 

Größere Förderungen über einen gemeinnützigen Projektpartner

Viele finanziell umfangreichere Programme fördern ausschließlich gemeinnützige Organisationen. Das bedeutet nicht, dass die Idee einer Privatperson ausgeschlossen ist. Die Person kann ihr Vorhaben gemeinsam mit einer bestehenden Organisation umsetzen.

Der Projektträger kann dabei unter anderem folgende Aufgaben übernehmen:

  • Förderantrag rechtsverbindlich einreichen,
  • Fördermittel und Spenden auf einem Organisationskonto verwalten,
  • Verträge abschließen und Rechnungen bezahlen,
  • Versicherungs- und Haftungsfragen klären,
  • Belege und Verwendungsnachweise führen,
  • gegebenenfalls Spendenbescheinigungen ausstellen,
  • Räume, Technik, Personal oder Kontakte bereitstellen.

Die Privatperson bleibt dabei Ideengeberin, Projektleitung oder ehrenamtlich verantwortliche Person. Vor Projektbeginn sollte schriftlich geklärt werden, wer Entscheidungen trifft, wem angeschaffte Gegenstände gehören, wie Ausgaben freigegeben werden und was nach Projektende geschieht.

Aktion Mensch: größere soziale und inklusive Projekte

Die Aktion Mensch fördert gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland. Je nach Förderangebot können Projekte für Menschen mit Behinderung, Kinder, Jugendliche oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten unterstützt werden. Für größere Vorhaben sind Zuschüsse von bis zu 300.000 Euro möglich; kleinere Programme können teilweise ohne Eigenmittel auskommen.

Privatpersonen können diese Mittel nicht unmittelbar beantragen. Eine gute inklusive Idee kann jedoch gemeinsam mit einem förderfähigen Träger entwickelt werden. Die nächste allgemeine Antragsphase beginnt nach aktuellem Stand am 1. September 2026 und endet am 15. Oktober 2026.

Beim Förderangebot „Sport und Kultur vor Ort“ können beispielsweise inklusive Musik-, Kunst-, Theater- oder Sportangebote mit bis zu 50.000 Euro bezuschusst werden. Voraussetzung ist ebenfalls ein geeigneter gemeinnütziger Antragsteller.

DSEE-Mikroförderprogramm: bis zu 1.500 Euro

Das Mikroförderprogramm der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt unterstützt Projekte zur Stärkung des Ehrenamts mit bis zu 1.500 Euro. Bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten können übernommen werden. Anträge sind fortlaufend möglich, insbesondere für Vorhaben in ländlichen oder strukturschwachen Regionen.

Einzelpersonen und lose Gruppen sind hier allerdings nicht direkt antragsberechtigt. Erforderlich ist eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, beispielsweise ein gemeinnütziger Verein, eine Stiftung, eine Gemeinde oder eine andere geeignete Organisation. Auch dieses Programm eignet sich daher für das Projektträger-Modell.

 

Unterstützung muss nicht immer ein Zuschuss sein

Manche gute Ideen benötigen weniger Geld als zunächst angenommen. Häufig helfen Sachleistungen und Kooperationen schneller als ein formeller Förderantrag.

Mögliche Unterstützungen sind:

  • kostenlose Nutzung kommunaler oder kirchlicher Räume,
  • Leihgeräte, Pavillons, Tische, Transportfahrzeuge oder Veranstaltungstechnik,
  • Lebensmittel- und Materialspenden regionaler Unternehmen,
  • kostenlose Druckerzeugnisse oder Werbeflächen,
  • Unterstützung durch Bauhof, Stadtverwaltung oder Quartiersmanagement,
  • fachliche Beratung durch eine Freiwilligenagentur, Bürgerstiftung oder Wohlfahrtsorganisation,
  • Versicherungsschutz über einen Träger, eine Kommune oder eine landesweite Ehrenamtsversicherung,
  • Aufwandsersatz für Fahrtkosten, Material oder tatsächlich entstandene Ausgaben.

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt unterhält eine eigene Förderdatenbank und bietet kostenlose Fördermittel- und Fundraising-Beratung an. Dort lassen sich auch Programme anderer Stiftungen und öffentlicher Stellen recherchieren.

 

Versicherungsschutz bei privaten Hilfsprojekten prüfen

Wer eigenständig Veranstaltungen organisiert, fremde Gegenstände transportiert, mit Kindern arbeitet, ältere Menschen begleitet oder praktische Tätigkeiten übernimmt, sollte Haftpflicht- und Unfallrisiken vorab klären. Eine normale Privathaftpflichtversicherung deckt organisierte ehrenamtliche Tätigkeiten nicht zwangsläufig in jedem Fall ab.

Einige Bundesländer verfügen über Sammelversicherungen für ehrenamtliches Engagement. Baden-Württemberg hat beispielsweise pauschale Unfall- und Haftpflichtversicherungen abgeschlossen, die insbesondere kleine Initiativen, Gruppen und Projekte absichern sollen, wenn kein anderer Versicherungsschutz greift. Die konkreten Voraussetzungen müssen dennoch vor Beginn der Tätigkeit geprüft werden.

Bei einer losen Einzelhilfe nur für Angehörige oder einzelne Nachbarn kann die rechtliche Einordnung anders ausfallen als bei einer öffentlich auftretenden Initiative. Deshalb ist es häufig sicherer, sich einer bestehenden Organisation anzuschließen oder die Hilfsaktion zumindest als klar erkennbare Gruppe zu organisieren.

 

Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale sind keine Fördermittel

Wer innerhalb einer gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen oder öffentlich-rechtlichen Organisation tätig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerfreie Vergütung erhalten. Seit 2026 beträgt die Ehrenamtspauschale bis zu 960 Euro pro Jahr. Die Übungsleiterpauschale beträgt für begünstigte pädagogische, betreuende, pflegerische oder künstlerische Tätigkeiten bis zu 3.300 Euro pro Jahr.

Dabei handelt es sich nicht um Geld, das automatisch vom Staat ausgezahlt wird. Die Organisation muss eine entsprechende Vergütung oder Aufwandsentschädigung tatsächlich leisten. Außerdem müssen Tätigkeit, Auftraggeber und steuerliche Voraussetzungen passen. Eine rein privat und auf eigene Rechnung ausgeführte gute Tat wird dadurch nicht automatisch steuerlich begünstigt.

 

Spenden sammeln ohne Verein: Vorsicht beim Privatkonto

Eine Privatperson kann Unterstützer um Geld oder Sachleistungen bitten. Sie darf jedoch nicht einfach den Eindruck erwecken, steuerlich anerkannte Spendenbescheinigungen ausstellen zu können. Dazu sind grundsätzlich steuerbegünstigte Einrichtungen, bestimmte Stiftungen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts berechtigt.

Auch der vereinfachte Spendennachweis für kleinere Beträge setzt voraus, dass die Zahlung an eine entsprechend begünstigte Einrichtung geleistet wird. Ein Kontoauszug über eine Überweisung auf ein beliebiges Privatkonto macht die Zahlung noch nicht zu einer steuerlich abzugsfähigen Spende.

Wer öffentlich Geld sammeln möchte, sollte daher möglichst:

  • eine gemeinnützige Partnerorganisation einbeziehen,
  • ein eigenes Projektkonto oder eine eindeutige Projektbuchung beim Träger verwenden,
  • den Verwendungszweck transparent beschreiben,
  • alle Einnahmen und Ausgaben dokumentieren,
  • keine steuerliche Absetzbarkeit versprechen, wenn diese nicht gesichert ist,
  • bei größeren Beträgen steuerliche und rechtliche Beratung einholen.

Der Begriff „gemeinnützig“ ist nicht lediglich eine moralische Beschreibung. Im Steuerrecht ist er an die Voraussetzungen der Abgabenordnung und regelmäßig an eine entsprechend organisierte Körperschaft gebunden.

 

Auch Beratung, Coaching und Netzwerke können gefördert werden

Nicht jede Unterstützung wird als Geld ausgezahlt. Der Wettbewerb startsocial vergibt jährlich Beratungsstipendien an soziale Initiativen. Die ausgewählten Projekte werden mehrere Monate lang durch erfahrene Coaches begleitet. Die Bewerbungsfrist für den Durchgang 2026 endete am 15. Juli 2026; das Angebot ist jedoch für spätere Bewerbungsrunden interessant.

Solche Programme können besonders wertvoll sein, wenn aus einer ersten privaten Hilfsaktion ein dauerhaftes Projekt entstehen soll. Professionelle Unterstützung bei Finanzierung, Organisation, Öffentlichkeitsarbeit und Wirkung kann langfristig mehr bewirken als ein einmaliger Kleinzuschuss.

 

Welche guten Projekte haben realistische Förderchancen?

Förderfähig sind meist keine unbestimmten Absichten wie „Ich möchte Menschen helfen“. Benötigt wird ein abgrenzbares Projekt. Besonders aussichtsreich sind Vorhaben, bei denen ein erkennbarer Bedarf, eine konkrete Zielgruppe und eine nachvollziehbare Wirkung zusammenkommen.

Beispiele sind:

  • regelmäßige Besuchs- und Begegnungsangebote gegen Einsamkeit,
  • Nachbarschaftshilfe und gemeinschaftliche Treffpunkte,
  • Lebensmittelrettung mit öffentlicher Bildungsarbeit,
  • Koch- und Ernährungsprojekte für Kinder,
  • inklusive Sport-, Kultur- und Freizeitangebote,
  • barrierefreie Veranstaltungen und Informationsangebote,
  • Reparaturtreffs, Tauschbörsen und offene Werkstätten,
  • Umweltbildungs-, Müllsammel- oder Pflanzaktionen,
  • Unterstützung für Familien, Jugendliche oder ältere Menschen,
  • digitale Hilfsangebote und Vermittlungsplattformen,
  • Projekte für gesellschaftlichen Zusammenhalt,
  • interkulturelle Begegnungs- und Bildungsangebote.

Tier-, Natur- und Umweltprojekte können ebenfalls förderfähig sein. Sobald jedoch dauerhaft Tiere aufgenommen, Lebensmittel ausgegeben, Transporte durchgeführt, personenbezogene Daten verarbeitet oder besonders schutzbedürftige Menschen betreut werden, sind zusätzliche rechtliche, hygienische, versicherungsrechtliche oder datenschutzbezogene Anforderungen zu beachten.

 

So wird aus einer guten Absicht ein förderfähiges Projekt

  1. Problem konkret beschreiben: Wer benötigt welche Hilfe und warum reicht das bestehende Angebot nicht aus?
  2. Zielgruppe festlegen: Beispielsweise ältere Menschen in einem Ort, Kinder eines Stadtteils oder Menschen mit Behinderung.
  3. Projekt begrenzen: Ein klarer Start, ein Enddatum und überschaubare Maßnahmen erhöhen die Förderfähigkeit.
  4. Mitstreiter suchen: Schon zwei oder drei verlässliche Personen machen aus einer Einzelidee eine glaubwürdige Initiative.
  5. Lokale Partner ansprechen: Kommune, Bürgerstiftung, Kirchengemeinde, Wohlfahrtsverband, Schule, Jugendhaus oder bestehender Verein.
  6. Kostenplan erstellen: Material, Räume, Fahrtkosten, Technik, Versicherungen, Honorare und Öffentlichkeitsarbeit realistisch kalkulieren.
  7. Förderbedingungen prüfen: Zielgruppe, Region, Frist, Eigenanteil und zulässiger Projektbeginn müssen zusammenpassen.
  8. Erst bewilligen lassen, dann bestellen: Viele Programme erkennen vor Antrag oder Zusage entstandene Kosten nicht an.
  9. Belege und Ergebnisse dokumentieren: Rechnungen, Zahlungsnachweise, Teilnehmendenzahlen, Fotos mit geklärten Bildrechten und ein kurzer Projektbericht erleichtern die Abrechnung.

 

Fazit: Gutes tun ist auch ohne eigenen Verein möglich

Wer etwas Gutes tun möchte, muss nicht zuerst eine umfangreiche Organisation gründen. Kleine direkte Förderungen sind für Einzelpersonen und informelle Initiativen tatsächlich vorhanden. Noch größer wird das Spektrum, wenn mehrere Menschen gemeinsam handeln oder eine bestehende gemeinnützige Organisation als Projektträger gewonnen wird.

Der sinnvollste erste Schritt ist daher nicht die sofortige Vereinsgründung, sondern ein präziser Projektentwurf: Was soll konkret geschehen, wem hilft es, was kostet es und welcher Partner könnte das Vorhaben absichern? Mit dieser Grundlage lassen sich Zuschüsse, Sachleistungen, Beratung, Räume, Versicherungsschutz und Unterstützer wesentlich gezielter finden.

Über unseren Fördermittel-Check können Sie prüfen, welche Förderwege zu Ihrem Vorhaben passen. Weitere Programme und Themen finden Sie in unserer Übersicht zu finanziellen Fördermitteln.

 

Quellen und weiterführende Anlaufstellen

 

Hinweis: Dieser Beitrag vermittelt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Ein Anspruch auf Bewilligung besteht nicht. Maßgeblich sind stets die aktuellen Richtlinien und Entscheidungen der jeweiligen Förderstelle.