Diese Regionen in Europa fördern neue Einwohner und Unternehmen
Ein Haus für wenig Geld, ein Zuschuss für den Umzug oder finanzielle Unterstützung für die Gründung eines Unternehmens: In mehreren europäischen Regionen versuchen Gemeinden und Regionalregierungen, neue Einwohner zu gewinnen. Der Grund ist häufig derselbe. Junge Menschen ziehen in größere Städte, Geburtenzahlen sinken, Häuser stehen leer und örtliche Geschäfte finden keine Nachfolger.
Besonders betroffen sind abgelegene Bergregionen, Inseln, Grenzgebiete und dünn besiedelte ländliche Räume. Manche Orte fördern deshalb unmittelbar den Wechsel des Hauptwohnsitzes. Andere unterstützen den Kauf oder die Sanierung leer stehender Gebäude. Wieder andere bieten Steuervergünstigungen, günstige kommunale Immobilien oder Zuschüsse für Unternehmen, die Arbeitsplätze in der Region schaffen.
Allerdings gilt: Die bekannten Schlagzeilen „Ein Dorf bezahlt neue Einwohner“ oder „Haus für einen Euro“ verkürzen die tatsächlichen Bedingungen erheblich. Fast immer sind ein dauerhafter Hauptwohnsitz, eine Mindestaufenthaltsdauer, verbindliche Sanierungsarbeiten oder eine wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich. Zudem sind viele Programme zeitlich begrenzt und werden über einzelne Gemeinden abgewickelt.
Warum Regionen neue Einwohner suchen
Viele ländliche Regionen Europas stehen vor einer langfristigen demografischen Herausforderung. Junge Menschen ziehen wegen Studium, Ausbildung und Arbeit in größere Städte. Zurück bleiben ältere Einwohner, leer stehende Gebäude und eine immer dünner werdende Versorgung.
Sinkt die Einwohnerzahl dauerhaft, geraten Schulen, Arztpraxen, Gaststätten, Einzelhandel, Handwerksbetriebe, öffentliche Verkehrsverbindungen und Vereine unter Druck. Gleichzeitig verlieren Kommunen Steuereinnahmen, während die Kosten für Straßen, Wasserleitungen, öffentliche Gebäude und andere Infrastruktur bestehen bleiben.
Förderprogramme gegen Entvölkerung verfolgen deshalb meist mehrere Ziele gleichzeitig:
- leer stehende Häuser wieder nutzbar machen,
- junge Menschen und Familien gewinnen,
- Unternehmen und Arbeitsplätze ansiedeln,
- Nachfolger für Geschäfte und Handwerksbetriebe finden,
- Landwirtschaft und regionale Produktion erhalten,
- digitale Arbeit und Homeoffice ermöglichen,
- Schulen, Vereine und öffentliche Einrichtungen stabilisieren,
- Tourismus und örtliche Dienstleistungen ausbauen.
Die Europäische Union unterstützt diese Entwicklung vor allem mittelbar über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, die Kohäsionspolitik, Regionalfonds, LEADER-Regionen und nationale Aufbauprogramme. Eine pauschale EU-Umzugsprämie für Privatpersonen gibt es dagegen nicht.
Welche Arten von Ansiedlungsförderung es gibt
Unter dem Begriff Ansiedlungsförderung werden sehr unterschiedliche Maßnahmen zusammengefasst. Für Interessenten ist es wichtig, die Programme nicht miteinander zu verwechseln.
Direkte Umzugs- oder Wohnsitzprämie
Hier wird tatsächlich Geld dafür gezahlt, dass eine Person oder Familie ihren Hauptwohnsitz in eine bestimmte Gemeinde verlegt. Solche Programme sind vergleichsweise selten. Häufig gelten Mindestaufenthaltszeiten und Nachweispflichten.
Zuschuss für Hauskauf oder Sanierung
Die Förderung ist an eine Immobilie gebunden. Unterstützt werden beispielsweise der Erwerb, die Renovierung oder die Wiederherstellung eines leer stehenden Hauses. Das Gebäude muss anschließend meist selbst bewohnt oder langfristig vermietet werden.
Unternehmens- und Gründungsförderung
Neue Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler können Zuschüsse erhalten, wenn sie ihren Betrieb in einer kleinen Gemeinde eröffnen oder dorthin verlegen. Zusätzliche Förderung ist teilweise möglich, wenn Arbeitsplätze entstehen.
Steuerliche Vorteile
Einige Regionen gewähren Ermäßigungen bei der Einkommensteuer, Grunderwerbsteuer oder anderen regionalen Abgaben. Der Vorteil wird dann nicht als einmaliger Zuschuss ausgezahlt, sondern wirkt über die Steuererklärung.
Kommunale Immobilienangebote
Bei den bekannten „Ein-Euro-Häusern“ handelt es sich meistens nicht um eine klassische Förderung. Die Immobilie wird zwar sehr günstig verkauft, Käufer müssen jedoch Sanierungsfristen, Sicherheitsleistungen, Planungskosten, Steuern und umfangreiche Bauarbeiten übernehmen.
Griechenland: bis zu 10.000 Euro für den Umzug nach Evros
Zu den derzeit klarsten europäischen Ansiedlungsprogrammen gehört das griechische Programm zur demografischen Entwicklung in der Region Evros. Evros liegt im äußersten Nordosten Griechenlands an den Grenzen zur Türkei und zu Bulgarien.
Gefördert wird die dauerhafte Verlegung des Hauptwohnsitzes und des persönlichen Lebensmittelpunktes in bestimmte Gebiete der Gemeinden:
- Soufli,
- Didymoteicho,
- Orestiada.
Nach Angaben des offiziellen griechischen Verwaltungsportals kann die finanzielle Unterstützung bis zu 10.000 Euro betragen. Das Programm richtet sich an Einzelpersonen und Familien, die sich dauerhaft in den festgelegten Fördergebieten niederlassen.
Entscheidend ist, dass nicht lediglich eine Ferienwohnung oder ein Zweitwohnsitz angemeldet wird. Verlangt wird die tatsächliche Verlagerung des Hauptwohnsitzes und des Zentrums der Lebensaktivitäten. Je nach Ortsteil, Einwohnerzahl und Haushaltskonstellation können unterschiedliche Förderbeträge und Bedingungen gelten.
Interessenten sollten außerdem prüfen, ob sie in Griechenland arbeiten dürfen, wie ihre Krankenversicherung geregelt ist und welche steuerlichen Folgen der Wechsel des Lebensmittelpunktes auslöst. Für deutsche und andere EU-Bürger ist ein Umzug innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich leichter möglich als für Drittstaatsangehörige. Melde-, Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Pflichten bleiben dennoch bestehen.
Geeignet ist das Programm vor allem für: Familien, ortsunabhängig Beschäftigte, Rückkehrer, Selbstständige und Personen, die dauerhaft in einer ländlichen Grenzregion leben möchten.
Sardinien: Zuschüsse für Häuser, Familien und neue Unternehmen
Sardinien verfügt über eines der umfangreichsten regionalen Maßnahmenpakete gegen Entvölkerung in Europa. Die Region hat seit 2022 erhebliche Mittel für Gemeinden mit weniger als 3.000 beziehungsweise 5.000 Einwohnern bereitgestellt.
Förderung für Kauf und Sanierung einer Hauptwohnung
In kleinen sardischen Gemeinden können Zuschüsse für den Kauf oder die Sanierung einer selbst genutzten Erstwohnung vergeben werden. Die genaue Höhe und die Antragsbedingungen legt die jeweilige Gemeinde auf Grundlage der regionalen Vorgaben fest.
Gefördert werden insbesondere Immobilien in Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern. Auch Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht auf Sardinien wohnen, können grundsätzlich berücksichtigt werden, wenn sie ihren Wohnsitz anschließend in die betreffende Gemeinde verlegen und die kommunalen Voraussetzungen erfüllen.
Typische Bedingungen sind:
- Verlegung des Hauptwohnsitzes,
- Nutzung als Erst- und Hauptwohnung,
- Einhaltung einer vorgegebenen Frist,
- förderfähige Kauf- oder Sanierungskosten,
- Nachweis der tatsächlichen Ausgaben,
- mehrjährige Bindung an die Immobilie.
Da die Mittel von den einzelnen Gemeinden vergeben werden, existiert keine dauerhaft einheitliche Antragsfrist für ganz Sardinien. Interessenten müssen die Ausschreibungen der jeweiligen Kommune prüfen.
15.000 bis 20.000 Euro für neue Unternehmen
Besonders interessant ist Sardinien für Gründer, Selbstständige und bestehende Unternehmen. In vergangenen und wiederkehrenden Ausschreibungen wurden neue Geschäftstätigkeiten oder Betriebsverlagerungen in Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern mit 15.000 Euro unterstützt. Entstanden durch die Ansiedlung zusätzliche Arbeitsplätze, konnte die Förderung auf 20.000 Euro steigen.
Förderfähig konnten sowohl Unternehmen als auch Freiberufler sein. Maßgeblich waren unter anderem der Zeitpunkt der Gründung oder Verlagerung, der Standort der Betriebsstätte und die jeweiligen Ausschreibungsbedingungen der sardischen Handelskammern.
Geeignete Geschäftsideen können beispielsweise sein:
- Handwerk und Reparaturdienstleistungen,
- Lebensmittelproduktion und Direktvermarktung,
- Pflege-, Betreuungs- und Haushaltsdienste,
- digitale Dienstleistungen,
- Ferienunterkünfte und nachhaltiger Tourismus,
- Gastronomie und Einzelhandel,
- Landwirtschaft und Verarbeitung regionaler Produkte.
Wer einen landwirtschaftlichen oder teilweise selbstversorgenden Betrieb aufbauen möchte, findet ergänzende Informationen in unserem Beitrag Selbstversorgerhof fördern: Zuschüsse für Hofkauf, Landwirtschaft und nachhaltiges Leben.
Unterstützung für Familien mit Kindern
Sardinien unterstützt in kleinen Gemeinden außerdem Familien für Kinder, die geboren, adoptiert oder in voradoptive Betreuung aufgenommen wurden. Die Mittel werden den Gemeinden bereitgestellt und gelten für Familien, die dort bereits wohnen oder ihren Wohnsitz in eine förderfähige Gemeinde verlegen.
Die Regelungen sind kein allgemeines Kindergeld für alle Zuziehenden. Anspruch, Höhe, Einkommensgrenzen und Antragsverfahren richten sich nach den regionalen und kommunalen Vorgaben.
Kalabrien: neue Einwohner und Unternehmen für Bergdörfer
Auch Kalabrien arbeitet an Programmen zur Wiederbelebung kleiner Berggemeinden. Das Programm „Abita Borghi Montani“ richtet sich an ausgewählte kalabrische Bergkommunen, die unter Abwanderung und Überalterung leiden.
Nach den 2026 veröffentlichten regionalen Angaben stehen insgesamt fünf Millionen Euro zur Verfügung. Mindestens vier Millionen Euro sind für neue unternehmerische Tätigkeiten vorgesehen. Bis zu eine Million Euro kann für Rentner und ortsunabhängig arbeitende Personen eingesetzt werden.
Die Region schließt dazu Vereinbarungen mit teilnehmenden Gemeinden. Die Kommunen veröffentlichen anschließend eigene Ausschreibungen und legen die konkreten Auswahlbedingungen fest. Das bedeutet: Nicht jeder Umzug nach Kalabrien wird automatisch bezuschusst.
Interessant kann das Modell insbesondere für folgende Personen sein:
- Gründer mit einer örtlich nutzbaren Geschäftsidee,
- Selbstständige und Freiberufler,
- Beschäftigte im Homeoffice,
- Rentner mit dauerhaft gesichertem Einkommen,
- Betreiber kleiner touristischer oder handwerklicher Angebote.
Vor einer Bewerbung sollte geprüft werden, welche Gemeinde tatsächlich teilnimmt, wann ihr kommunaler Aufruf veröffentlicht wird und welche Mindestdauer für den Wohn- oder Unternehmenssitz vorgesehen ist.
Portugal: finanzielle Unterstützung beim Umzug ins Landesinnere
Portugal fördert die Verlagerung von Arbeitsplätzen und Wohnsitzen aus den dicht besiedelten Küstenregionen in das dünner besiedelte Landesinnere. Ein zentrales Instrument ist die Maßnahme „Emprego Interior MAIS“.
Sie unterstützt Arbeitnehmer, Selbstständige und unter bestimmten Bedingungen weitere Erwerbstätige, die für eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit in ein anerkanntes Binnengebiet ziehen. Das Programm wurde auch für Personen geöffnet, die zuvor im Ausland lebten und für eine berufliche Tätigkeit in das portugiesische Landesinnere wechseln.
Die Förderung kann sich aus mehreren Bestandteilen zusammensetzen:
- Grundbetrag für die beruflich bedingte Verlagerung,
- Zuschläge für weitere Haushaltsmitglieder,
- Unterstützung für Umzugskosten.
Die Beträge sind an den portugiesischen Sozialindex IAS gekoppelt und können sich deshalb ändern. Ältere Veröffentlichungen nennen Gesamtbeträge von bis zu rund 4.827 Euro. Für einen Antrag im Jahr 2026 müssen jedoch unbedingt die aktuell geltenden IAS-Werte, Förderhöhen und Ausschreibungsbedingungen beim portugiesischen Arbeits- und Berufsbildungsinstitut IEFP geprüft werden.
Wesentliche Voraussetzungen sind regelmäßig:
- eine förderfähige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit,
- Verlegung des Wohnsitzes in ein anerkanntes Binnengebiet,
- Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen,
- Nachweise über Arbeitsvertrag, Tätigkeit und Wohnsitz,
- gegebenenfalls eine Mindestdauer der Beschäftigung.
Das Programm ist daher keine Prämie für einen beliebigen Umzug nach Portugal. Der berufliche Zusammenhang ist zentral.
Irland: bis zu 70.000 Euro für leer stehende und verfallene Häuser
Irland bezahlt nicht pauschal für den Umzug in ein bestimmtes Dorf. Das Land verfügt jedoch über ein sehr umfangreiches Programm zur Reaktivierung leer stehender Wohngebäude.
Mit dem „Vacant Property Refurbishment Grant“ können für die Sanierung eines förderfähigen leer stehenden Hauses bis zu 50.000 Euro gewährt werden. Wird das Gebäude offiziell als baufällig oder verfallen eingestuft, kann ein zusätzlicher Zuschlag von bis zu 20.000 Euro hinzukommen. Damit sind insgesamt bis zu 70.000 Euro möglich.
Das Programm wird von den örtlichen Behörden verwaltet. Das Gebäude muss grundsätzlich über einen bestimmten Zeitraum leer gestanden haben und anschließend als Hauptwohnung genutzt oder langfristig vermietet werden. Die Förderung wird nicht automatisch beim Kauf ausgezahlt. Kosten, Arbeiten und Gebäudestatus werden von der zuständigen Behörde geprüft.
Erhöhte Förderung auf bewohnten irischen Inseln
Im Rahmen der nationalen Inselstrategie „Our Living Islands“ gelten für bestimmte bewohnte vorgelagerte Inseln erhöhte Fördersätze. Dort kann die Unterstützung für ein leer stehendes Gebäude bis zu 60.000 Euro und für ein anerkannt verfallenes Gebäude insgesamt bis zu 84.000 Euro erreichen.
Damit will Irland dauerhaft bewohnte Inselgemeinschaften stabilisieren, Wohnraum zurückgewinnen und neue wirtschaftliche Perspektiven schaffen. Auch hier gilt jedoch: Gefördert wird die Sanierung einer geeigneten Immobilie, nicht allein die Anmeldung eines Wohnsitzes.
Vor dem Kauf sollten Interessenten die Bausubstanz, Erschließung, Fährverbindungen, medizinische Versorgung, Internetanbindung, Versicherungskosten und die tatsächliche Förderfähigkeit schriftlich prüfen lassen.
Spanien: Steuervergünstigungen und Wohnraumförderung in dünn besiedelten Regionen
Spanien gehört zu den Ländern mit besonders großen dünn besiedelten Gebieten. Der Begriff „España vaciada“ beschreibt Regionen, in denen Dörfer Einwohner verlieren und öffentliche sowie wirtschaftliche Angebote zurückgehen.
Eine landesweit einheitliche Umzugsprämie existiert nicht. Mehrere autonome Regionen haben jedoch eigene Maßnahmen eingeführt.
Castilla-La Mancha
Castilla-La Mancha hat ein eigenes Gesetz gegen Entvölkerung geschaffen. Gemeinden werden nach Einwohnerdichte, Erreichbarkeit und Entvölkerungsrisiko verschiedenen Förderzonen zugeordnet.
Bewohner bestimmter ländlicher und stark entvölkerter Gebiete können unter Voraussetzungen regionale Einkommensteuervergünstigungen erhalten. Je nach Einstufung der Gemeinde sind Abzüge von bis zu 25 Prozent des regionalen Einkommensteueranteils möglich.
Zusätzlich bestehen beziehungsweise entstehen Vergünstigungen und Programme für:
- Kauf, Bau oder Sanierung einer Hauptwohnung,
- junge Käufer,
- Familien und Kinderbetreuung,
- Unternehmen und Selbstständige,
- Wohnraummobilisierung in entvölkerten Gemeinden.
Steuervergünstigungen sind immer individuell zu prüfen. Wohnsitzdauer, tatsächlicher Aufenthalt, Einkommen, Alter, Gemeindezuordnung und die spanische Steuerpflicht können entscheidend sein.
Aragón
Aragón unterstützt unter anderem junge Menschen bis 35 Jahre beim Erwerb einer dauerhaft selbst genutzten Hauptwohnung in Gemeinden oder Siedlungen mit weniger als 5.000 Einwohnern.
Daneben fördert die Region kommunale Wohnraumsanierung, ländliche Mehrzweckläden, öffentliche Gebäude und lokale Dienstleistungen. Solche kommunalen Förderungen kommen neuen Einwohnern meist indirekt zugute, weil Wohnraum und Versorgungsangebote geschaffen oder erhalten werden.
Auch hier handelt es sich nicht um eine freie Prämie für jeden Zuzug. Alter, Einkommen, Kaufpreis, Nutzung als Hauptwohnung, Gemeindegröße und Antragszeitpunkt sind wichtige Kriterien.
Weitere europäische Möglichkeiten: günstig wohnen statt direkter Umzugsprämie
Neben den beschriebenen offiziellen Programmen veröffentlichen einzelne Städte und Gemeinden zeitlich begrenzte Angebote. Dazu gehören günstige Baugrundstücke, kommunale Mietwohnungen, Sanierungszuschüsse, Familienboni, Geschäftsnachfolgeprogramme oder symbolisch günstige Immobilien.
Italienische Ein-Euro-Häuser
In mehreren italienischen Gemeinden werden stark sanierungsbedürftige Gebäude zu symbolischen Preisen angeboten. Der Kaufpreis von einem Euro bedeutet jedoch nicht, dass das Haus insgesamt nur einen Euro kostet.
Typischerweise entstehen zusätzliche Ausgaben für:
- Notar und Grundbuch,
- Steuern und Gebühren,
- Architekt, Statik und Genehmigungen,
- Sicherheitsleistung oder Bankgarantie,
- Dach, Leitungen, Heizung und Elektrik,
- energetische Sanierung,
- verbindliche Fertigstellungsfristen.
Je nach Zustand können die tatsächlichen Kosten deutlich über dem Wert eines bereits bewohnbaren Hauses liegen. Interessenten sollten daher nie allein nach dem symbolischen Kaufpreis entscheiden.
Kommunale Wettbewerbe und Pilotprojekte
Manche Gemeinden suchen gezielt Familien, Ärzte, Pflegekräfte, Gastronomen, Handwerker, Ladenbetreiber oder Nachfolger für örtliche Betriebe. Die Unterstützung kann aus günstigen Räumen, reduziertem Mietpreis, Kinderbetreuung, Beratung oder zeitlich begrenzten Zuschüssen bestehen.
Solche Angebote sind häufig lokal, befristet und schnell ausgeschöpft. Berichte aus früheren Jahren dürfen deshalb nicht als Nachweis gelten, dass ein Programm 2026 noch geöffnet ist.
Deutschland: Gibt es Geld für den Zuzug in ein Dorf?
In Deutschland gibt es derzeit kein bundesweites Programm, das Privatpersonen allein für die Verlegung ihres Hauptwohnsitzes in ein bevölkerungsarmes Dorf pauschal bezahlt.
Auch auf Landesebene sind echte, allgemeine Umzugsprämien selten. Einzelne Kommunen können zeitweise eigene Angebote veröffentlichen, beispielsweise:
- vergünstigte kommunale Bauplätze,
- Kinder- oder Familienrabatte beim Grundstückskauf,
- Zuschüsse für den Erwerb älterer Häuser,
- Förderung für die Sanierung leer stehender Gebäude,
- kommunale Mietwohnungen,
- Unterstützung bei Geschäftsnachfolgen,
- Ansiedlungsprämien für Ärzte oder andere Mangelberufe.
Solche kommunalen Angebote sind jedoch keine einheitliche staatliche Leistung. Jede Gemeinde entscheidet selbst, ob ein Programm besteht, wer teilnehmen darf und welche Bindungsfristen gelten.
Dorfentwicklung und ländliche Entwicklung
Die Bundesländer fördern über Programme der Dorfentwicklung und ländlichen Entwicklung unter anderem:
- Sanierung ortsbildprägender Gebäude,
- Umnutzung leer stehender Bausubstanz,
- Innenentwicklung statt Neubau am Ortsrand,
- örtliche Dienstleistungen und Dorfläden,
- Handwerks- und Gewerberäume,
- gemeinschaftliche und soziale Einrichtungen.
Je nach Bundesland können neben Kommunen und Vereinen auch Privatpersonen oder Unternehmen antragsberechtigt sein. Voraussetzung ist häufig, dass sich das Gebäude in einer anerkannten Förderkulisse befindet und die Maßnahme den Zielen der Dorfentwicklung entspricht.
Die Programme heißen in den Ländern unterschiedlich, beispielsweise Dorferneuerung, Dorfentwicklung, integrierte ländliche Entwicklung oder Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum.
LEADER-Förderung
LEADER unterstützt regionale Projekte in ausgewählten ländlichen Aktionsgebieten. Über lokale Aktionsgruppen können unter anderem innovative Unternehmen, Gemeinschaftsprojekte, Tourismusangebote, soziale Dienstleistungen, regionale Produktion und neue Versorgungskonzepte gefördert werden.
Eine Privatperson erhält über LEADER nicht automatisch Geld für einen Wohnungsumzug. Förderfähig kann jedoch ein konkretes Projekt sein, das einen nachweisbaren Nutzen für die Region schafft.
Beispiele sind:
- Umbau eines leer stehenden Gebäudes zu einem Dorfladen,
- regionale Werkstatt oder Reparaturservice,
- kleines touristisches Angebot,
- Co-Working-Space oder digitales Zentrum,
- Pflege-, Betreuungs- oder Mobilitätsdienst,
- Direktvermarktung regionaler Produkte,
- Bildungs-, Kultur- oder Naturprojekt.
Welche Gebiete in Deutschland besonders relevant sind
Strukturell und demografisch herausgeforderte ländliche Räume finden sich vor allem in Teilen von:
- Mecklenburg-Vorpommern,
- Brandenburg außerhalb des Berliner Umlands,
- Sachsen-Anhalt,
- Thüringen,
- Sachsen,
- Nord- und Osthessen,
- Nordbayern und der Oberpfalz,
- dem Bayerischen Wald,
- dem Saarland,
- der Westpfalz,
- ländlichen Teilen Niedersachsens und Schleswig-Holsteins.
Diese Aufzählung bedeutet nicht, dass jede Gemeinde dort schrumpft oder automatisch Förderung anbietet. Fördergebiete werden nach konkreten Programmkarten, Entwicklungsplänen und kommunalen Satzungen bestimmt.
Förderung für Unternehmen in strukturschwachen Regionen
Für Unternehmen ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, kurz GRW, besonders wichtig. In ausgewiesenen Fördergebieten können gewerbliche Investitionen abhängig von Unternehmensgröße, Standort, Projekt und beihilferechtlicher Grundlage mit erheblichen Zuschüssen unterstützt werden.
Die Förderdatenbank des Bundes nennt für Investitionen in strukturschwachen Regionen Fördermöglichkeiten von bis zu 45 Prozent. Die tatsächlich zulässige Förderquote hängt jedoch vom jeweiligen Gebiet, der Größe des Unternehmens, der Investitionsart und den landesrechtlichen Richtlinien ab.
Förderfähig können beispielsweise sein:
- Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte,
- Übernahme einer stillgelegten oder gefährdeten Betriebsstätte,
- Maschinen und Produktionsanlagen,
- Digitalisierung und Automatisierung,
- Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze,
- unter bestimmten Voraussetzungen Lohnkosten.
Wer in einer ländlichen Region ein Unternehmen gründen möchte, sollte zusätzlich unseren Ratgeber Top 10 Förderungen für Existenzgründer prüfen.
GAK und Förderung des ländlichen Raums
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, kurz GAK, bildet einen weiteren wichtigen Rahmen für ländliche Entwicklung. Über die Länder können unter anderem Dorfentwicklung, Kleinstunternehmen der Grundversorgung, landwirtschaftliche Investitionen und regionale Infrastruktur unterstützt werden.
Für das Jahr 2026 stehen nach Angaben des zuständigen Bundesministeriums rund 1,067 Milliarden Euro Bundesmittel für GAK-Maßnahmen zur Verfügung. Die konkrete Förderung wird durch die Länder umgesetzt.
Sanierung und energetische Förderung kombinieren
Wer ein leer stehendes oder älteres Haus in einer ländlichen Gemeinde kauft, sollte nicht nur nach einer Ansiedlungsprämie suchen. Häufig ist eine Kombination verschiedener Förderwege wirtschaftlich interessanter:
- kommunaler Zuschuss für Altbau oder Leerstand,
- Dorfentwicklungsförderung,
- Förderung für energetische Sanierung,
- Heizungsförderung,
- Förderkredit für Wohneigentum,
- Denkmalschutzförderung,
- regionale Familien- oder Eigentumsprogramme.
Allerdings dürfen dieselben Kostenpositionen nicht beliebig doppelt gefördert werden. Kumulierungsregeln und Förderhöchstgrenzen müssen vor Beginn der Arbeiten geprüft werden.
Besonders interessant: Unternehmen gründen und Wohnsitz verlagern
Die besten Förderchancen entstehen häufig nicht durch den privaten Umzug allein, sondern durch die Kombination aus Wohnen, Investition und wirtschaftlicher Tätigkeit.
Ein tragfähiges Vorhaben könnte beispielsweise so aufgebaut sein:
Eine leer stehende Immobilie wird gekauft und saniert. Ein Teil dient als Hauptwohnung, ein anderer Teil als Werkstatt, Büro, Praxis, Laden, Ferienunterkunft oder Produktionsraum. Gleichzeitig entsteht eine neue Dienstleistung oder ein regionales Produkt, das Arbeitsplätze oder Versorgung in die Gemeinde bringt.
Förderfähig können je nach Region unter anderem sein:
- Unternehmensgründung,
- Betriebsverlagerung,
- Gebäudesanierung,
- Maschinen und Ausstattung,
- Digitalisierung,
- Tourismus und Beherbergung,
- regionale Lebensmittelproduktion,
- Landwirtschaft und Direktvermarktung,
- Pflege und haushaltsnahe Dienstleistungen,
- Energie- und Umweltprojekte.
Auch kleinere Zuschüsse können den Einstieg erleichtern. Eine Übersicht bietet unser Beitrag Mikroförderung: kleine Zuschüsse für Projekte und Unternehmen.
Was Interessenten vor einem Umzug prüfen sollten
1. Ist das Programm aktuell geöffnet?
Viele Medienberichte beziehen sich auf alte oder bereits geschlossene Ausschreibungen. Maßgeblich ist ausschließlich die aktuelle Veröffentlichung der zuständigen Behörde oder Gemeinde.
2. Wird der Hauptwohnsitz verlangt?
Ein Zweitwohnsitz, Ferienhaus oder eine nur formale Anmeldung reicht meistens nicht. Teilweise muss der tatsächliche Lebensmittelpunkt für fünf, zehn oder mehr Jahre in der Gemeinde bleiben.
3. Muss die Förderung zurückgezahlt werden?
Bei einem vorzeitigen Wegzug, Verkauf, Leerstand oder Abbruch des Projekts können Zuschüsse vollständig oder anteilig zurückgefordert werden.
4. Darf vor dem Antrag gekauft oder begonnen werden?
Bei vielen Förderprogrammen gilt ein strenges Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns. Ein Kaufvertrag, Bauauftrag oder eine verbindliche Bestellung vor Bewilligung kann die Förderung ausschließen.
5. Welche Eigenmittel werden benötigt?
Auch hohe Zuschüsse decken meist nicht alle Kosten. Kaufnebenkosten, Eigenanteil, Zwischenfinanzierung, nicht förderfähige Arbeiten und unerwartete Baumängel müssen finanziert werden.
6. Ist das Gebäude tatsächlich bewohnbar?
Sehr günstige Häuser können erhebliche Schäden aufweisen. Vor dem Kauf sollten mindestens Dach, Tragwerk, Feuchtigkeit, Elektrik, Wasser, Abwasser, Heizung, Schadstoffe, Grundstücksgrenzen und baurechtlicher Status geprüft werden.
7. Wie ist die Infrastruktur?
Ein Zuschuss gleicht keine fehlende medizinische Versorgung, schlechte Internetverbindung oder lange Wege automatisch aus. Wichtig sind:
- Ärzte und Apotheke,
- Lebensmittelversorgung,
- Schulen und Betreuung,
- Internet und Mobilfunk,
- öffentlicher Verkehr,
- Entfernung zu Behörden und Banken,
- Wintererreichbarkeit,
- Wasser- und Energieversorgung.
8. Welche steuerlichen Folgen entstehen?
Wer dauerhaft in ein anderes Land zieht, kann dort steuerlich ansässig werden. Zu prüfen sind Einkommensteuer, Sozialversicherung, Krankenversicherung, Doppelbesteuerungsabkommen, Immobiliensteuern und die Besteuerung eines Unternehmens.
9. Ist eine wirtschaftliche Tätigkeit genehmigungsfähig?
Ferienvermietung, Gastronomie, Lebensmittelherstellung, Landwirtschaft, Pflege, Handwerk und Beherbergung unterliegen nationalen und regionalen Vorschriften. Eine Immobilie darf nicht automatisch für jeden gewerblichen Zweck genutzt werden.
10. Ist der Zuschuss mit anderen Förderungen kombinierbar?
Eine Kombination kann möglich sein, muss aber vor Antragstellung abgestimmt werden. Besonders bei Unternehmensförderungen gelten Beihilfegrenzen, De-minimis-Regeln und Kumulierungsverbote.
So gehen Interessenten systematisch vor
- Land und Region nach Lebensqualität, Klima, Sprache und Infrastruktur auswählen.
- Nur offizielle regionale und kommunale Förderportale prüfen.
- Teilnehmende Gemeinden und aktuelle Ausschreibungen feststellen.
- Wohnsitz-, Alters-, Einkommens- und Investitionsbedingungen vergleichen.
- Immobilie und Sanierungskosten fachlich prüfen lassen.
- Geschäftsidee und regionale Nachfrage untersuchen.
- Steuer-, Aufenthalts- und Sozialversicherungsfragen klären.
- Förderantrag vor Kauf, Auftrag oder Baubeginn stellen.
- Bewilligung und Nebenbestimmungen schriftlich abwarten.
- Alle Rechnungen, Zahlungen und Wohnsitznachweise dokumentieren.
Fazit: Europa fördert nicht den Traum, sondern die dauerhafte Wiederbelebung einer Region
Es gibt in Europa tatsächlich Regionen, die neue Einwohner, Familien, Selbstständige und Unternehmen finanziell unterstützen. Besonders konkrete Möglichkeiten bestehen derzeit in Griechenland, Sardinien, Kalabrien, Portugal, Irland und mehreren spanischen Regionen.
Die Programme unterscheiden sich jedoch grundlegend. Griechenland bietet in ausgewählten Teilen von Evros eine echte finanzielle Unterstützung für die dauerhafte Wohnsitzverlagerung. Sardinien verbindet Wohnraum-, Familien- und Unternehmensförderung. Kalabrien richtet neue Programme auf Berggemeinden aus. Portugal fördert beruflich bedingte Umzüge ins Landesinnere. Irland übernimmt einen erheblichen Teil der Sanierungskosten leer stehender Häuser. Spanien arbeitet vor allem mit Steuervergünstigungen, Wohnraum- und Regionalförderung.
Deutschland kennt dagegen kaum pauschale Zuzugsprämien. Hier entstehen Förderchancen eher durch Dorfentwicklung, LEADER, GRW, GAK, kommunale Immobilienprogramme, energetische Sanierung und Existenzgründung.
Die wirtschaftlich stärkste Strategie besteht häufig darin, nicht nur einen Wohnort zu suchen, sondern ein Gesamtkonzept zu entwickeln: dauerhaft wohnen, ein leer stehendes Gebäude reaktivieren, eine regionale Dienstleistung anbieten und gegebenenfalls ein kleines Unternehmen oder einen landwirtschaftlichen Betrieb aufbauen.
Wichtiger Hinweis: Förderprogramme, Fördersätze, Haushaltsmittel und Antragsfristen können kurzfristig geändert, ausgesetzt oder beendet werden. Der Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Immobilien- oder Fördermittelberatung. Vor einem Umzug, Immobilienkauf, einer Unternehmensgründung oder dem Beginn von Bauarbeiten müssen die aktuellen Richtlinien der zuständigen Behörde geprüft werden.
Offizielle Quellen und weiterführende Informationen
- Griechisches Verwaltungsportal: Finanzielle Unterstützung für die Verlegung des Wohnsitzes nach Evros
- Griechenland: offizielles Antragsportal des Programms zur demografischen Entwicklung
- Region Sardinien: Maßnahmen gegen Entvölkerung
- Region Sardinien: Förderung für Kauf und Sanierung von Erstwohnungen
- Region Sardinien: Unternehmensansiedlung in kleinen Gemeinden
- Region Kalabrien: Programm Abita Borghi Montani
- Portugal: Emprego Interior MAIS
- Irland: Vacant Property Refurbishment Grant
- Irland: nationale Inselstrategie Our Living Islands
- Castilla-La Mancha: Förderzonen gegen Entvölkerung
- Aragón: Wohnraumförderungen in kleinen Gemeinden
- Förderdatenbank des Bundes: GRW-Förderung
- Bundesministerium: Förderung der Dorfentwicklung
- Bundesministerium: LEADER und ländliche Entwicklung
- Bundesministerium: Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz
- Europäische Kommission: Berichte zur wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Kohäsion
Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder Fördermittelberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Angaben. Förderprogramme, Voraussetzungen, Fristen und Zuständigkeiten können sich jederzeit ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Informationen und Entscheidungen der jeweils zuständigen Förderstelle. Vor finanziellen, steuerlichen oder rechtlichen Entscheidungen sollte eine qualifizierte Fachberatung eingeholt werden.

