Förderungen der Agentur für Arbeit und des Jobcenters 2026: Zuschüsse, Coaching, Weiterbildung, Gründung und Arbeitgeberhilfen

Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter zahlen nicht nur Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld. Viele Menschen und Unternehmen wissen gar nicht, wie viele Fördermöglichkeiten es darüber hinaus gibt: Bewerbungskosten, Reisekosten, Coaching, Weiterbildung, Umschulung, Gründungshilfe, Einstiegsgeld, Zuschüsse für Selbstständige, Berufsausbildungsbeihilfe, Einstiegsqualifizierung, Lohnkostenzuschüsse, Qualifizierungsgeld, Unterstützung für Menschen mit Behinderung und Hilfen für Arbeitgeber.

Gerade 2026 ist das Thema besonders wichtig. Das Bürgergeld wurde zum 1. Juli 2026 durch das Grundsicherungsgeld abgelöst. Vereinzelt werden auf Formularen und Internetseiten noch ältere Begriffe verwendet. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit können vorhandene Formulare und Online-Services weiter genutzt werden, und bereits erlassene Bescheide bleiben inhaltlich gültig.

Dieser Artikel zeigt, welche Förderungen es 2026 bei Agentur für Arbeit und Jobcenter gibt, wer sie beantragen kann, welche Leistungen besonders wichtig sind und welche Fehler man unbedingt vermeiden sollte.

Eine allgemeine Übersicht zu Förderarten, Zuschüssen und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf unserer Seite Finanzielle Fördermittel.

Agentur für Arbeit oder Jobcenter: Wer ist zuständig?

Zuerst muss man unterscheiden: Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter sind nicht dasselbe. Viele Förderungen ähneln sich, aber die Zuständigkeit hängt vom Leistungsbezug und der persönlichen Situation ab.

Die Agentur für Arbeit ist in der Regel zuständig, wenn jemand arbeitslos ist oder arbeitslos zu werden droht und Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Außerdem ist sie wichtig für Berufsberatung, Ausbildung, Weiterbildung, Arbeitsvermittlung, Gründungszuschuss, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Berufsausbildungsbeihilfe und viele Leistungen für Unternehmen.

Das Jobcenter ist zuständig, wenn jemand Grundsicherungsgeld erhält oder beantragt. Bis zum 30. Juni 2026 wurde diese Leistung Bürgergeld genannt. Das Jobcenter unterstützt bei Arbeitssuche, Qualifizierung, Weiterbildung, Bewerbungskosten, Einstiegsgeld, Selbstständigkeit, sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, Ausbildung und bestimmten zusätzlichen Bedarfen.

Offizielle Informationen: Bundesagentur für Arbeit – Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld ab und Bundesregierung – Neue Grundsicherung.

Der wichtigste Grundsatz: Viele Förderungen sind Ermessensleistungen

Ein häufiger Irrtum lautet: „Wenn es die Förderung gibt, muss ich sie bekommen.“ Das stimmt oft nicht. Viele Leistungen von Agentur für Arbeit und Jobcenter sind sogenannte Ermessensleistungen. Das bedeutet: Die Behörde prüft im Einzelfall, ob die Leistung notwendig, geeignet und angemessen ist.

Das gilt zum Beispiel für viele Leistungen aus dem Vermittlungsbudget, den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, Einstiegsgeld, bestimmte Leistungen für Selbstständige, Eingliederungszuschüsse und verschiedene Arbeitgeberförderungen.

Deshalb ist die richtige Reihenfolge entscheidend: Erst beraten lassen, dann Antrag stellen, dann Bewilligung abwarten und erst danach Kosten auslösen. Wer schon vorher bucht, kauft, unterschreibt oder eine Maßnahme beginnt, riskiert die Förderung.

1. Vermittlungsbudget: Bewerbungskosten, Reisekosten, Umzug und Nachweise

Das Vermittlungsbudget ist eine der praktischsten Fördermöglichkeiten. Es kann Arbeitssuchende bei der Suche nach Arbeit, Ausbildung oder bei einer konkreten Arbeitsaufnahme finanziell unterstützen.

Über das Vermittlungsbudget können zum Beispiel Kosten für Bewerbungsunterlagen, Bewerbungsfotos, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Übernachtungen, beglaubigte Kopien, Übersetzungen, Gesundheitszeugnisse oder Umzugskosten übernommen werden, wenn sie für die Arbeitsaufnahme notwendig sind.

Für Kundinnen und Kunden des Jobcenters gilt: Der Antrag muss gestellt werden, bevor die Kosten entstehen. Das Jobcenter entscheidet aufgrund von Antrag und Nachweisen, ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden. Ein genereller Rechtsanspruch besteht nicht.

Für wen ist das interessant?

Für Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, Ausbildungssuchende, Jobcenter-Kundinnen und -Kunden sowie Menschen, die eine konkrete Arbeitsaufnahme vorbereiten.

Typische Beispiele

Fahrt zum Vorstellungsgespräch, neue Bewerbungsunterlagen, Kosten für ein polizeiliches Führungszeugnis, beglaubigte Zeugnisse, Übersetzung ausländischer Dokumente, notwendige Arbeitsmittel, Umzug wegen neuer Stelle oder Unterstützung bei hohen Pendelkosten.

Offizielle Informationen: Agentur für Arbeit – Förderung aus dem Vermittlungsbudget und Jobcenter – Vermittlungsbudget.

2. AVGS: Coaching, Bewerbungstraining und berufliche Orientierung

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, kann für Coaching, Qualifizierung, Bewerbungstraining, berufliche Orientierung, Heranführung an den Arbeitsmarkt oder private Arbeitsvermittlung genutzt werden.

Die Bundesagentur für Arbeit beschreibt den AVGS als Möglichkeit, wenn eine Qualifizierung oder ein Coaching die berufliche Wiedereingliederung verbessern kann. Ob ein AVGS notwendig ist, wird im Gespräch mit der Ansprechpartnerin oder dem Ansprechpartner bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter geklärt. Der AVGS ist eine Ermessensleistung.

Wofür kann ein AVGS genutzt werden?

Für Bewerbungscoaching, Einzelcoaching, berufliche Neuorientierung, Gründungscoaching vor einer Selbstständigkeit, Kompetenzfeststellung, Unterstützung bei Bewerbungen, Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche, Stabilisierung bei schwierigen Lebenslagen oder Vermittlung durch einen privaten Arbeitsvermittler.

Wichtig für Gründer

Ein AVGS kann besonders wertvoll sein, wenn jemand vor der Gründung steht und Businessplan, Finanzplan, Marktanalyse, Tragfähigkeit oder Antrag auf Gründungszuschuss beziehungsweise Einstiegsgeld vorbereiten muss.

Offizielle Informationen: Bundesagentur für Arbeit – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.

3. Bildungsgutschein und berufliche Weiterbildung

Eine der stärksten Förderungen ist die berufliche Weiterbildung. Wenn Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden, drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder einen Berufsabschluss nachzuholen, können Agentur für Arbeit oder Jobcenter Weiterbildungskosten übernehmen.

In der Praxis läuft dies häufig über einen Bildungsgutschein. Damit können zugelassene Weiterbildungen bei zugelassenen Bildungsträgern besucht werden. Förderfähig können Lehrgangskosten, Fahrtkosten, auswärtige Unterkunft, Verpflegung und Kinderbetreuungskosten sein, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Besonders wichtig sind abschlussorientierte Weiterbildungen, Umschulungen, Teilqualifizierungen und Vorbereitungslehrgänge auf Externenprüfungen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an geförderten abschlussorientierten Weiterbildungen können zusätzlich Weiterbildungsgeld erhalten.

Weiterbildungsgeld 150 Euro

Bei Teilnahme an einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung kann Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich gezahlt werden. Es muss nach Informationen der Bundesagentur in der Regel nicht gesondert beantragt werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Weiterbildungsprämie

Bei bestimmten abschlussbezogenen Weiterbildungen kann zusätzlich eine Weiterbildungsprämie möglich sein, zum Beispiel für bestandene Zwischen- oder Abschlussprüfungen. Die konkrete Förderfähigkeit hängt von Maßnahme, Rechtsgrundlage und Prüfung ab.

Wichtig: Der frühere Bürgergeldbonus ist abgeschafft

Der frühere Bürgergeldbonus von 75 Euro monatlich für bestimmte nicht abschlussbezogene Weiterbildungen wurde bereits zum 28. März 2024 abgeschafft. Wer 2026 nach einem solchen Bonus sucht, sollte besonders vorsichtig sein und nicht auf veraltete Informationen vertrauen.

Offizielle Informationen: Bundesagentur für Arbeit – Merkblatt Förderung der beruflichen Weiterbildung und Bundesagentur für Arbeit – Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie.

4. Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit

Der Gründungszuschuss ist die wichtigste Förderung für Menschen, die aus dem Arbeitslosengeld heraus hauptberuflich selbstständig werden möchten. Er ist keine klassische Wirtschaftsförderung, sondern soll Arbeitslosigkeit beenden und den Übergang in eine tragfähige Selbstständigkeit unterstützen.

Die Förderung besteht aus zwei Phasen. In Phase 1 wird sechs Monate lang ein Zuschuss in Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung gezahlt. In Phase 2 können für weitere neun Monate 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung gezahlt werden. Die zweite Phase muss gesondert beantragt werden.

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Die Agentur für Arbeit muss davon überzeugt sein, dass die Selbstständigkeit gute Erfolgsaussichten hat. Für den Antrag wird eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle benötigt. Dazu kommen Businessplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Lebenslauf und Qualifikationsnachweise.

Für wen passt der Gründungszuschuss?

Für Personen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld, die hauptberuflich gründen möchten und ein tragfähiges Konzept nachweisen können. Typische Beispiele sind Beratung, Handwerk, Dienstleistungen, IT, Agenturen, Kreativwirtschaft, Pflege, lokale Services, Online-Business oder freie Berufe.

Offizielle Informationen: Agentur für Arbeit – Gründungszuschuss beantragen.

Mehr dazu finden Sie auch in unserem Beitrag Top 10 Förderungen für Existenzgründer.

5. Einstiegsgeld vom Jobcenter

Das Einstiegsgeld ist die wichtigste Förderung für Menschen im Grundsicherungsgeld, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen oder sich hauptberuflich selbstständig machen möchten.

Bei Selbstständigkeit setzt das Jobcenter voraus, dass die Person Grundsicherungsgeld erhält, die Selbstständigkeit noch nicht hauptberuflich aufgenommen hat, künftig mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeitet, persönlich geeignet ist und gute Aussichten bestehen, künftig nicht mehr auf Grundsicherungsgeld angewiesen zu sein.

Das Einstiegsgeld kann höchstens 24 Monate gezahlt werden. Es wird monatlich und ohne Abzüge ausgezahlt und nicht auf das Grundsicherungsgeld angerechnet. Höhe und Dauer hängen vom Einzelfall ab. Einen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Dauer gibt es nicht.

Welche Unterlagen werden gebraucht?

Bei Selbstständigkeit benötigt das Jobcenter typischerweise Lebenslauf, Geschäftsplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für die nächsten drei Jahre. Zusätzlich kann eine fachkundige Stellungnahme verlangt werden.

Offizielle Informationen: Jobcenter – Einstiegsgeld für Selbstständigkeit und Jobcenter – Einstiegsgeld für Beschäftigung.

6. Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen

Wer Grundsicherungsgeld erhält und selbstständig ist oder eine Selbstständigkeit aufbauen möchte, kann zusätzlich Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen prüfen.

Das Jobcenter kann unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung leisten, meist als Darlehen und nur im Einzelfall als Zuschuss. Gefördert werden können notwendige Anschaffungen, die helfen, die Selbstständigkeit aufzubauen oder fortzuführen. Außerdem kann das Jobcenter Kenntnisse vermitteln lassen, etwa zu Marketing, Buchhaltung oder Projektmanagement.

Wichtig: Diese Leistungen sind keine freie Unternehmensförderung. Das Jobcenter prüft, ob die Selbstständigkeit tragfähig ist und ob die Unterstützung geeignet ist, die Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden.

Beispiele

Werkzeug, Arbeitsmittel, beruflich notwendige Ausstattung, kleiner Warenbestand, Reparatur eines beruflich notwendigen Geräts, einfache technische Ausstattung, Fachberatung oder betriebswirtschaftliche Kenntnisse.

Offizielle Informationen: Jobcenter – Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen.

7. Berufsausbildungsbeihilfe: BAB für Auszubildende

Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, ist eine wichtige Förderung für Auszubildende. Sie hilft, wenn die Ausbildungsvergütung nicht ausreicht und die Voraussetzungen erfüllt sind.

BAB kann zum Beispiel relevant sein, wenn Auszubildende während einer betrieblichen Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist, oder wenn sie über 18 Jahre alt, verheiratet oder mit Kind nicht mehr bei den Eltern wohnen.

Die Agentur für Arbeit prüft unter anderem Ausbildungsvergütung, Einkommen der Eltern oder Ehepartner, Freibeträge und Zusatzbedarfe. BAB wird als monatlicher Zuschuss gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Der Antrag sollte möglichst früh gestellt werden, weil BAB grundsätzlich erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt wird.

Offizielle Informationen: Agentur für Arbeit – Berufsausbildungsbeihilfe.

8. Einstiegsqualifizierung: Brücke in die Ausbildung

Die Einstiegsqualifizierung, kurz EQ, ist ein sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum für junge Menschen, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben oder Unterstützung beim Einstieg brauchen.

Die EQ dauert in der Regel mindestens vier und höchstens zwölf Monate. Die Agentur für Arbeit kann die Praktikumsvergütung, einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen und gegebenenfalls Fahrtkosten übernehmen. Für junge Menschen kann die EQ ein Sprungbrett in eine reguläre Ausbildung sein.

Für Betriebe ist die EQ interessant, weil sie potenzielle Auszubildende über längere Zeit kennenlernen können. Das senkt das Risiko einer Fehlentscheidung und kann helfen, Ausbildungsplätze doch noch zu besetzen.

Offizielle Informationen: Agentur für Arbeit – Einstiegsqualifizierung und Einstiegsqualifizierung für Arbeitgeber.

9. Mobilitätszuschuss und Ausbildungshilfen

Wenn eine Ausbildung nicht in der Nähe gefunden wird, kann ein Wohnortwechsel oder längeres Pendeln notwendig werden. In solchen Fällen kann ein Mobilitätszuschuss helfen.

Der Mobilitätszuschuss kann Auszubildende unterstützen, wenn sie wegen der Ausbildung umziehen müssen und für Fahrten nach Hause Kosten entstehen. Der Antrag sollte spätestens am Tag vor Ausbildungsbeginn gestellt werden, besser früher. Voraussetzung ist, dass eine finanzielle Unterstützung vorher mit der Beratungs- oder Integrationsfachkraft vereinbart wurde.

Offizielle Informationen: Agentur für Arbeit – Mobilitätszuschuss und Finanzielle Unterstützung für Ausbildung.

10. Förderung für Menschen mit Behinderung und berufliche Reha

Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen können besondere Unterstützung erhalten, wenn sie in Ausbildung, Arbeit, Weiterbildung oder berufliche Neuorientierung möchten.

Möglich sind unter anderem Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, berufliche Rehabilitation, Ausbildungsgeld, Unterstützung bei Weiterbildung oder Umschulung, Vermittlungsbudget, technische Hilfen, Arbeitshilfen, Probebeschäftigung, Eingliederungszuschuss oder besondere Hilfen für Arbeitgeber.

Die konkrete Förderung hängt stark vom Einzelfall ab: gesundheitliche Einschränkung, berufliche Situation, Reha-Träger, Erwerbsfähigkeit, Arbeitsplatz, Ausbildung, Hilfsmittelbedarf und Ziel der beruflichen Eingliederung.

Offizielle Informationen: Agentur für Arbeit – Finanzielle Hilfen für Menschen mit Behinderungen und Merkblatt Teilhabe am Arbeitsleben.

11. Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber

Der Eingliederungszuschuss ist eine wichtige Arbeitgeberförderung. Er kann gezahlt werden, wenn eine neue Arbeitskraft voraussichtlich zunächst eine geringere Leistung als üblich erbringt und deshalb besonderer Einarbeitungsaufwand entsteht.

In begründeten Einzelfällen kann der Zuschuss maximal zwölf Monate gezahlt werden und ist grundsätzlich auf höchstens 50 Prozent des Arbeitsentgelts begrenzt. Für bestimmte Personengruppen können Höhe und Dauer abweichen.

Wichtig: Der Zuschuss muss vor Abschluss beziehungsweise vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter geklärt und beantragt werden. Arbeitgeber sollten nicht erst nach Vertragsbeginn fragen.

Offizielle Informationen: Agentur für Arbeit – Eingliederungszuschuss.

12. Förderung von Langzeitarbeitslosen

Für Arbeitgeber kann die Einstellung von langzeitarbeitslosen Menschen durch Lohnkostenzuschüsse und Coaching unterstützt werden. Hier gibt es unterschiedliche Förderwege, insbesondere für Menschen, die lange ohne Arbeit waren oder besondere Vermittlungshemmnisse haben.

Bei einer Förderung über mehrere Jahre können die Lohnkosten in den ersten zwei Jahren sogar zu 100 Prozent bezuschusst werden; danach sinkt die Förderung jährlich. Zusätzlich können Coachingkosten übernommen und Weiterbildungskosten bis zu 3.000 Euro erstattet werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Daneben gibt es Förderungen mit kürzerer Dauer, etwa für Menschen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Dort können im ersten Jahr 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts bezuschusst werden.

Offizielle Informationen: Agentur für Arbeit – Förderung von Langzeitarbeitslosen.

13. Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten

Auch Unternehmen können Förderungen der Agentur für Arbeit nutzen, wenn Beschäftigte weitergebildet werden sollen. Das ist besonders wichtig bei Digitalisierung, Strukturwandel, Fachkräftemangel, Transformation und neuen Anforderungen im Betrieb.

Die Agentur für Arbeit kann berufliche Weiterbildung im bestehenden Arbeitsverhältnis durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sowie volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten fördern. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Weiterbildung mehr als 120 Stunden umfasst, Bildungsträger und Maßnahme zugelassen sind und es nicht nur um kurzfristige arbeitsplatzbezogene Anpassung geht.

Unternehmen können für mehrere Beschäftigte auch einen Sammelantrag nutzen, wenn mehrere Beschäftigte an derselben Weiterbildung teilnehmen.

Offizielle Informationen: Agentur für Arbeit – Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten.

14. Qualifizierungsgeld für Unternehmen im Strukturwandel

Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung für Beschäftigte, wenn ein Betrieb durch Strukturwandel einen erheblichen Qualifizierungsbedarf hat und Beschäftigte durch Weiterbildung im Betrieb gehalten werden sollen.

Voraussetzung ist, dass der strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils der Belegschaft in einer Betriebsvereinbarung, einem Tarifvertrag oder bei Kleinstbetrieben in einer schriftlichen Erklärung festgehalten ist. Bei Betrieben ab 250 Beschäftigten müssen grundsätzlich mindestens 20 Prozent der Beschäftigten betroffen sein, bei weniger als 250 Beschäftigten 10 Prozent.

Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 Prozent der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz; mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Der Antrag soll spätestens drei Monate vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden. Die Weiterbildungskosten selbst finanziert der Arbeitgeber.

Offizielle Informationen: Agentur für Arbeit – Qualifizierungsgeld.

15. Probebeschäftigung und Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderung

Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen einstellen oder beschäftigen möchten, können besondere Unterstützung erhalten. Dazu gehören zum Beispiel Probebeschäftigung, Eingliederungszuschuss und Zuschüsse für Arbeitshilfen im Betrieb.

Bei einer Probebeschäftigung können Arbeitgeber eine Bewerberin oder einen Bewerber mit Behinderung kennenlernen. Die Agentur für Arbeit kann dafür Kosten erstatten, wenn die Probebeschäftigung dazu dient, die Teilhabe am Arbeitsleben zu verbessern oder eine dauerhafte Beschäftigung zu erreichen.

Arbeitshilfen im Betrieb können notwendig sein, wenn ein Arbeitsplatz behinderungsgerecht ausgestattet oder angepasst werden muss. Die konkrete Förderung hängt vom Einzelfall ab.

Offizielle Informationen: Agentur für Arbeit – Förderung von Menschen mit Behinderungen und Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen.

16. Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld und Transferkurzarbeitergeld

Für Unternehmen sind auch Kurzarbeitergeld und verwandte Leistungen wichtig. Sie sind keine klassische Förderung für Wachstum, sondern helfen, Arbeitsplätze bei vorübergehendem Arbeitsausfall, saisonalen Ausfällen oder Umstrukturierungen zu sichern.

Beim Kurzarbeitergeld zahlt der Arbeitgeber zunächst das Entgelt für geleistete Stunden und das Kurzarbeitergeld an Beschäftigte aus. Danach beantragt er die Erstattung bei der Agentur für Arbeit. Arbeitszeitnachweise und Dokumentation der Ausfallzeiten sind erforderlich.

Saison-Kurzarbeitergeld ist grundsätzlich für Betriebe des Baugewerbes relevant und betrifft die Schlechtwetterzeit. Transferkurzarbeitergeld kann bei betrieblichen Umstrukturierungen helfen, Beschäftigte in neue Arbeit zu begleiten.

Offizielle Informationen: Agentur für Arbeit – Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld und Transfermaßnahmen und Transferkurzarbeitergeld.

17. Insolvenzgeld

Wenn ein Arbeitgeber insolvent wird, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter Umständen Insolvenzgeld erhalten. Es schützt Beschäftigte, wenn Arbeitsentgelt wegen Insolvenz nicht gezahlt wurde.

Insolvenzgeld ist keine Gründungs- oder Unternehmensförderung, aber eine wichtige Absicherung für Beschäftigte. Auch Arbeitgeber beziehungsweise Insolvenzverwalter müssen die Rahmenbedingungen kennen.

Offizielle Informationen: Agentur für Arbeit – Insolvenzgeld für Arbeitnehmer und Insolvenzgeld – Informationen für Arbeitgeber.

18. Grundsicherungsgeld: Regelbedarf, Wohnen, Darlehen und einmalige Leistungen

Das Grundsicherungsgeld sichert den Lebensunterhalt, wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Es ist nicht „Förderung“ im engeren Sinn, aber die Grundlage vieler Jobcenter-Leistungen.

2026 bleiben die Regelsätze unverändert. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro monatlich. Zusätzlich können angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Darüber hinaus gibt es besondere Bedarfe und einmalige Leistungen, etwa für Bildung und Teilhabe, Erstausstattung, unabweisbare Bedarfe als Darlehen, Leistungen für Auszubildende oder Unterstützung bei Gesundheit und Versicherung. Die konkrete Bewilligung hängt vom Einzelfall ab.

Offizielle Informationen: Jobcenter – Bedarfe, Jobcenter – Wohnen und Miete, Bildung und Teilhabe und Darlehen bei unabweisbarem Bedarf.

19. Rechte, Pflichten und neue Regeln ab 1. Juli 2026

Mit dem Grundsicherungsgeld wurden die Regeln verbindlicher. Leistungsberechtigte müssen Termine wahrnehmen und sich an den Kooperationsplan halten. Bei Pflichtverletzungen kann das Jobcenter den Regelbedarf um 30 Prozent für drei Monate mindern. Bei wiederholten Meldeversäumnissen sind abgestufte Konsequenzen möglich.

Das bedeutet für Antragsteller: Förderungen und Unterstützung gibt es weiterhin, aber Mitwirkung, Erreichbarkeit, Nachweise und Kommunikation mit dem Jobcenter sind besonders wichtig.

Wer einen Termin nicht wahrnehmen kann, sollte den Grund sofort mitteilen und Nachweise einreichen. Wer eine Maßnahme nicht beginnen oder fortsetzen kann, sollte frühzeitig mit der Integrationsfachkraft sprechen. Viele Probleme entstehen nicht durch die eigentliche Förderung, sondern durch fehlende Kommunikation.

Offizielle Informationen: Jobcenter – Rechte, Pflichten und Minderungen und Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld ab.

20. Welche Förderung passt zu welcher Situation?

Arbeitslos und Bewerbungskosten

Vermittlungsbudget prüfen: Bewerbungskosten, Reisekosten, Dokumente, Umzug oder Kosten rund um Arbeitsaufnahme.

Arbeitslos und beruflich neu orientieren

AVGS, Coaching, Bewerbungstraining oder Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung prüfen.

Arbeitslos und Weiterbildung notwendig

Bildungsgutschein, berufliche Weiterbildung, Umschulung, Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie prüfen.

Arbeitslosengeld und Gründung

Gründungszuschuss prüfen, Businessplan und fachkundige Stellungnahme vorbereiten.

Grundsicherungsgeld und Gründung

Einstiegsgeld, Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen und Gründungscoaching prüfen.

Ausbildung zu weit weg oder zu wenig Geld

Berufsausbildungsbeihilfe, Mobilitätszuschuss, Vermittlungsbudget und Einstiegsqualifizierung prüfen.

Arbeitgeber sucht Personal

Eingliederungszuschuss, Förderung von Langzeitarbeitslosen, Probebeschäftigung, Arbeitshilfen, Einstiegsqualifizierung und Arbeitgeber-Service prüfen.

Unternehmen muss Beschäftigte qualifizieren

Beschäftigtenweiterbildung, Sammelantrag, Qualifizierungsgeld und Arbeitsentgeltzuschüsse prüfen.

Unternehmen in Krise

Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld, Transfermaßnahmen oder Insolvenzgeld prüfen.

Typische Fehler bei Förderungen der Agentur für Arbeit und des Jobcenters

Zu spät beantragen

Viele Leistungen müssen vor Kostenentstehung, Maßnahmebeginn, Arbeitsaufnahme, Gründung oder Einstellung beantragt werden.

Kein Gespräch mit der Fachkraft

Viele Förderungen werden erst nach Beratung freigeschaltet oder konkret vereinbart. Ohne Gespräch ist der Antrag oft nicht möglich oder schlecht vorbereitet.

Falsche Zuständigkeit

Arbeitslosengeld, Grundsicherungsgeld, Ausbildung, Reha, Arbeitgeberförderung und Kurzarbeit haben unterschiedliche Antragswege.

Unvollständige Unterlagen

Businessplan, Finanzplan, Steuerbescheide, Nachweise, Kostenvoranschläge, Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag oder Fachkundigenstellungnahme fehlen häufig.

Förderung mit Rechtsanspruch verwechseln

Viele Leistungen sind Ermessensleistungen. Das bedeutet: Es kommt auf Notwendigkeit, Eignung, Verhältnismäßigkeit, Haushaltsmittel und Einzelfall an.

Veraltete Begriffe und Programme nutzen

2026 ist besonders wichtig: Bürgergeld heißt seit 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld. Der frühere Bürgergeldbonus von 75 Euro ist abgeschafft. Veraltete Blogartikel können in die Irre führen.

Checkliste vor dem Antrag

Vor jedem Antrag sollte geklärt werden:

Bin ich bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter richtig?

Geht es um Arbeitslosengeld, Grundsicherungsgeld, Ausbildung, Weiterbildung, Gründung, Beschäftigung, Reha oder Arbeitgeberförderung?

Ist die Förderung eine Pflichtleistung oder Ermessensleistung?

Muss ich den Antrag vor Beginn stellen?

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gibt es ein Beratungsgespräch oder eine Freischaltung im Online-Konto?

Habe ich Kosten schon verursacht oder noch nicht?

Ist die Maßnahme oder der Träger zugelassen?

Gibt es Fristen?

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Rechtlich sichere Einordnung

Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung zu Förderungen, Zuschüssen, Leistungen und Unterstützungen der Agentur für Arbeit und des Jobcenters im Jahr 2026. Er ersetzt keine Rechts-, Sozialrechts-, Steuer-, Fördermittel-, Gründungs-, Arbeitsrechts-, Reha-, Ausbildungs- oder Unternehmensberatung.

Ob eine Förderung möglich ist, hängt immer vom Einzelfall ab: Leistungsbezug, Zuständigkeit, persönliche Situation, Antragstellung, Frist, Notwendigkeit, Eignung, Nachweise, Maßnahmenträger, Haushaltsmittel und Bewilligungsentscheidung.

Viele Leistungen müssen vor Beginn beantragt werden. Programme, Begriffe, Zuständigkeiten und Online-Services können sich ändern. Vor Kosten, Verträgen, Maßnahmebeginn, Gründung, Arbeitsaufnahme oder Einstellung sollten immer die offiziellen Seiten der Bundesagentur für Arbeit, das zuständige Jobcenter und die persönliche Ansprechperson geprüft werden.

Fazit: Agentur für Arbeit und Jobcenter bieten deutlich mehr als reine Geldleistungen

Die Fördermöglichkeiten von Agentur für Arbeit und Jobcenter sind viel breiter, als viele denken. Es geht nicht nur um Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld, sondern um konkrete Unterstützung beim Weg zurück in Arbeit, Ausbildung, Weiterbildung, Selbstständigkeit oder Beschäftigung.

Für Privatpersonen sind besonders wichtig: Vermittlungsbudget, AVGS, Bildungsgutschein, Weiterbildungsgeld, Weiterbildungsprämie, Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, Leistungen für Selbstständige, BAB, Mobilitätszuschuss und Reha-Leistungen.

Für Arbeitgeber sind besonders wichtig: Eingliederungszuschuss, Förderung von Langzeitarbeitslosen, Einstiegsqualifizierung, Beschäftigtenweiterbildung, Qualifizierungsgeld, Probebeschäftigung, Arbeitshilfen, Kurzarbeitergeld und Transferleistungen.

Die wichtigste Regel lautet: Nicht erst handeln und dann fragen. Erst beraten lassen, Förderung prüfen, Antrag stellen, Bewilligung abwarten und dann starten.

Wenn Sie prüfen möchten, ob Vermittlungsbudget, AVGS, Bildungsgutschein, Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, Jobcenter-Leistungen für Selbstständige, Arbeitgeberzuschüsse oder Weiterbildungsförderung zu Ihrer Situation passen, können Sie über unser Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage stellen.

FAQ: Förderungen der Agentur für Arbeit und des Jobcenters 2026

Welche Förderungen gibt es bei der Agentur für Arbeit?

Wichtige Förderungen sind Vermittlungsbudget, AVGS, Bildungsgutschein, Weiterbildungsgeld, Weiterbildungsprämie, Gründungszuschuss, Berufsausbildungsbeihilfe, Einstiegsqualifizierung, Eingliederungszuschuss, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Welche Förderungen gibt es beim Jobcenter?

Das Jobcenter kann unter anderem Vermittlungsbudget, AVGS, Weiterbildung, Einstiegsgeld, Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen, Lohnkostenzuschüsse, Förderung von Langzeitarbeitslosen, Bildung und Teilhabe, Darlehen bei unabweisbarem Bedarf und weitere Eingliederungsleistungen prüfen.

Heißt Bürgergeld 2026 noch Bürgergeld?

Seit 1. Juli 2026 heißt die Leistung Grundsicherungsgeld. Vereinzelt werden noch alte Begriffe verwendet. Formulare und Online-Services können laut Bundesagentur für Arbeit weiter genutzt werden.

Gibt es 2026 noch den Bürgergeldbonus von 75 Euro?

Nein. Der frühere Bürgergeldbonus wurde bereits 2024 abgeschafft. Für abschlussorientierte Weiterbildung kann aber Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich relevant sein.

Was ist der Unterschied zwischen Gründungszuschuss und Einstiegsgeld?

Der Gründungszuschuss gehört zur Agentur für Arbeit und richtet sich an Menschen mit Arbeitslosengeld, die hauptberuflich gründen möchten. Einstiegsgeld gehört zum Jobcenter und richtet sich an Menschen im Grundsicherungsgeld, die Arbeit aufnehmen oder sich selbstständig machen möchten.

Kann das Jobcenter eine Selbstständigkeit fördern?

Ja. Möglich sind Einstiegsgeld und Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen, meist als Darlehen und nur im Einzelfall als Zuschuss. Entscheidend ist die Tragfähigkeit der Selbstständigkeit.

Was zahlt das Vermittlungsbudget?

Möglich sind zum Beispiel Bewerbungskosten, Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen, Kosten für Nachweise, Übersetzungen oder beruflich notwendige Umzugskosten. Die Kosten müssen in der Regel vorher beantragt werden.

Was ist ein AVGS?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann für Coaching, Bewerbungstraining, berufliche Orientierung, Gründungscoaching oder private Arbeitsvermittlung genutzt werden, wenn Agentur für Arbeit oder Jobcenter dies für notwendig halten.

Können Arbeitgeber Zuschüsse bekommen?

Ja. Arbeitgeber können unter anderem Eingliederungszuschuss, Förderung von Langzeitarbeitslosen, Einstiegsqualifizierung, Zuschüsse zur Weiterbildung, Qualifizierungsgeld, Probebeschäftigung und Kurzarbeitergeld prüfen.

Was ist der wichtigste Tipp?

Immer vor Beginn beantragen. Wer Kosten verursacht, eine Weiterbildung startet, Arbeitsvertrag abschließt, Selbstständigkeit aufnimmt oder jemanden einstellt, bevor die Förderung geklärt ist, kann Ansprüche verlieren.

Quellen und weiterführende Informationen

Bundesagentur für Arbeit: Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld ab

Bundesregierung: Neue Grundsicherung löst Bürgergeld ab

Bundesregierung: Regelbedarfe 2026

Agentur für Arbeit: Förderung aus dem Vermittlungsbudget

Jobcenter: Vermittlungsbudget des Jobcenters

Agentur für Arbeit: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Agentur für Arbeit: Merkblatt Förderung der beruflichen Weiterbildung

Agentur für Arbeit: Gründungszuschuss beantragen

Jobcenter: Einstiegsgeld für Selbstständigkeit

Jobcenter: Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen

Agentur für Arbeit: Berufsausbildungsbeihilfe

Agentur für Arbeit: Einstiegsqualifizierung

Agentur für Arbeit: Mobilitätszuschuss

Agentur für Arbeit: Finanzielle Hilfen für Menschen mit Behinderungen

Agentur für Arbeit: Eingliederungszuschuss

Agentur für Arbeit: Förderung von Langzeitarbeitslosen

Agentur für Arbeit: Förderung von Weiterbildung für Beschäftigte

Agentur für Arbeit: Qualifizierungsgeld

Agentur für Arbeit: Förderung von Menschen mit Behinderungen

Agentur für Arbeit: Kurzarbeitergeld

Agentur für Arbeit: Saison-Kurzarbeitergeld

Agentur für Arbeit: Transfermaßnahmen und Transferkurzarbeitergeld

Agentur für Arbeit: Insolvenzgeld für Arbeitnehmer