Welche Förderungen gibt es für Vanlife, Camper, digitaler Nomade und mobiles Arbeiten in 2026

Den Tag dort beginnen, wo andere Urlaub machen. Am Meer aufwachen, in den Bergen arbeiten, neue Länder entdecken und selbst entscheiden, wann der nächste Ort ruft: Vanlife steht für Freiheit, Einfachheit und ein Leben außerhalb fester Strukturen.

Doch zwischen dem perfekten Sonnenuntergang im Internet und dem tatsächlichen Alltag in einem Van liegen viele Fragen. Wie lässt sich das Leben unterwegs finanzieren? Kann ein Camper als mobiles Büro oder Arbeitsfahrzeug gefördert werden? Welche Zuschüsse gibt es für Selbstständige, kreative Projekte, touristische Angebote oder soziale Initiativen? Und wie verhindert man, dass aus grenzenloser Freiheit Orientierungslosigkeit, finanzieller Druck oder dauerhafte Unruhe wird?

Eine pauschale staatliche „Vanlife-Förderung“, mit der der private Traum vom Reisen bezahlt wird, gibt es nicht. Fördermöglichkeiten können jedoch entstehen, wenn der Van einen nachvollziehbaren beruflichen, unternehmerischen, sozialen, kulturellen, touristischen oder innovativen Zweck erfüllt.

Das Wichtigste auf einen Blick

Gefördert wird in der Regel nicht der Lebensstil Vanlife. Förderfähig kann aber ein tragfähiges Vorhaben sein, bei dem ein Fahrzeug als mobiles Büro, Werkstatt, Atelier, Beratungsraum, Produktionsfahrzeug oder Bestandteil eines touristischen beziehungsweise sozialen Projekts benötigt wird.

Wichtig: Fahrzeug, Ausbau, Ausstattung oder Beratung sollten grundsätzlich erst verbindlich beauftragt werden, nachdem die Förderfähigkeit geprüft und eine erforderliche Bewilligung erteilt wurde.

 

Warum Vanlife längst mehr als ein kurzfristiger Reisetrend ist

Vanlife verbindet mehrere Entwicklungen, die viele Menschen beschäftigen: den Wunsch nach mehr Selbstbestimmung, ortsunabhängiges Arbeiten, reduzierte Lebenshaltung, Naturerlebnisse, digitale Geschäftsmodelle und die Suche nach einem Alltag, der nicht ausschließlich durch Termine und feste Orte bestimmt wird.

Das Interesse ist längst im Massenmarkt angekommen. In Deutschland waren bereits im Frühjahr 2025 mehr als eine Million Wohnmobile zugelassen. Auch die Zahl der neu zugelassenen Reisemobile bleibt auf einem hohen Niveau. Gleichzeitig entstehen neue Angebote rund um Stellplätze, Vermietung, Fahrzeugeinrichtung, mobile Energieversorgung, Outdoor-Ausrüstung, Internetzugang und digitale Dienstleistungen.

Damit wächst nicht nur der Reisemarkt. Es entstehen auch neue wirtschaftliche Möglichkeiten für Menschen, die aus dem Van arbeiten, Dienstleistungen mobil anbieten oder Produkte für Reisende entwickeln.

 

Gibt es eine staatliche Förderung für Vanlife?

Für den Kauf eines privat genutzten Campers, eine längere Urlaubsreise oder den persönlichen Wunsch nach einem mobilen Leben besteht normalerweise kein allgemeiner staatlicher Zuschuss.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht:

„Wie bekomme ich meinen Camper bezahlt?“

Sondern:

„Welchen wirtschaftlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Zweck erfüllt das Fahrzeug in meinem Vorhaben?“

Förderchancen können insbesondere entstehen, wenn der Van:

  • als notwendiges Firmenfahrzeug eingesetzt wird,
  • ein mobiles Büro oder Produktionsstudio enthält,
  • für Kundenbesuche und Dienstleistungen benötigt wird,
  • Teil eines touristischen Geschäftsmodells ist,
  • als mobiles Atelier, Kultur- oder Bildungsfahrzeug dient,
  • Menschen in ländlichen Regionen erreicht,
  • für ein gemeinnütziges oder soziales Projekt eingesetzt wird,
  • eine innovative technische Entwicklung ermöglicht,
  • oder aus gesundheitlichen Gründen für die berufliche Teilhabe erforderlich ist.

Je höher der private Freizeitanteil ist, desto schwieriger wird es regelmäßig, den vollständigen Fahrzeugpreis oder Ausbau als notwendige betriebliche Investition zu begründen. Eine saubere Trennung zwischen privater und geschäftlicher Nutzung ist daher besonders wichtig.

 

Infografik zu Fördermöglichkeiten für Vanlife, mobiles Arbeiten, Selbstständigkeit, Fahrzeugausbau, Tourismus und Kulturprojekte

 

Welche Tätigkeiten lassen sich aus einem Van heraus ausüben?

Ein Van kann für viele Berufe ein flexibler Arbeitsort sein. Entscheidend bleibt jedoch, dass eine echte Nachfrage, ein nachvollziehbares Einnahmemodell und ausreichend finanzielle Reserven vorhanden sind.

 

Digitale und beratende Tätigkeiten

  • Webdesign und Programmierung
  • Grafik- und Mediendesign
  • Online-Marketing und Suchmaschinenoptimierung
  • Unternehmensberatung
  • Coaching und Schulungen
  • Übersetzungen und Redaktion
  • Podcast-, Audio- und Musikproduktion
  • Video- und Bildbearbeitung
  • Onlinehandel und digitale Produkte
  • Virtuelle Assistenz
  • IT-Support und technische Beratung

 

Mobile Dienstleistungen

  • Fotografie und Videoproduktion
  • mobile Fahrrad- oder Outdoor-Werkstatt
  • Reparatur- und Montageservice
  • mobile Tierbetreuung
  • Veranstaltungs- und Messeservice
  • mobiler Verkauf eigener Produkte
  • mobile Beratung in ländlichen Regionen
  • Natur-, Sport- und Erlebnisangebote
  • Kunst-, Musik- und Kreativworkshops

 

Medien und Reiseinhalte

  • Reiseblog
  • YouTube-Kanal
  • Podcast
  • Reisefotografie
  • digitale Reiseführer
  • Newsletter oder Mitgliederbereich
  • Onlinekurse
  • Dokumentarfilmprojekte
  • Kooperationen mit Tourismusregionen

Eine Reise wird allerdings nicht automatisch zum förderfähigen Unternehmen, nur weil sie gefilmt oder im Internet dokumentiert wird. Ein professionelles Medienprojekt benötigt eine definierte Zielgruppe, einen Veröffentlichungsplan, eine erkennbare Leistung, ein Einnahmemodell und eine realistische Kalkulation.

 

Gründungszuschuss für den Start in die mobile Selbstständigkeit

Wer Arbeitslosengeld bezieht und sich hauptberuflich selbstständig machen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit erhalten.

Zu den wesentlichen Voraussetzungen gehören:

  • Es wird Arbeitslosengeld bezogen.
  • Zum Beginn der Selbstständigkeit bestehen grundsätzlich noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Die Selbstständigkeit wird hauptberuflich ausgeübt.
  • Eine fachkundige Stelle bestätigt die wirtschaftliche Tragfähigkeit.
  • Die persönliche und fachliche Eignung wird nachgewiesen.

In der ersten Förderphase wird sechs Monate lang das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld zuzüglich 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung gezahlt. Eine zweite Phase mit weiteren 300 Euro monatlich kann für neun Monate beantragt werden.

Der Gründungszuschuss ist in erster Linie zur Sicherung des Lebensunterhalts während der Startphase gedacht. Er ist keine automatische Fahrzeugförderung. Ein mobiles Geschäftskonzept kann aber Bestandteil des notwendigen Businessplans sein.

Beispiel

Eine selbstständige Videoproduzentin möchte Unternehmen, Tourismusbetriebe und Veranstaltungen vor Ort betreuen. Der Van transportiert Kameratechnik, dient als geschützter Arbeitsplatz und ermöglicht die Produktion an wechselnden Orten. Im Businessplan muss nachvollziehbar erklärt werden, warum das Fahrzeug benötigt wird, welche Umsätze erwartet werden und wie private Nutzung und betriebliche Nutzung voneinander getrennt werden.

 

Einstiegsgeld für Beziehende von Grundsicherungsgeld

Seit dem 1. Juli 2026 wird das frühere Bürgergeld als Grundsicherungsgeld bezeichnet. Wer Grundsicherungsgeld bezieht und eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufnehmen möchte, kann beim Jobcenter Einstiegsgeld beantragen.

Die selbstständige Tätigkeit muss grundsätzlich mindestens 15 Stunden pro Woche umfassen und gute Aussichten bieten, die Hilfebedürftigkeit zukünftig zu überwinden. Das Jobcenter prüft unter anderem die persönliche Eignung, den Geschäftsplan, den Kapitalbedarf sowie die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau.

Einstiegsgeld kann höchstens 24 Monate gezahlt werden. Höhe und Dauer werden im Einzelfall festgelegt. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Für ein Vanlife-Konzept ist besonders wichtig, dass nicht das Reisen im Vordergrund steht. Das Jobcenter muss erkennen können, dass eine wirtschaftlich tragfähige Tätigkeit aufgebaut wird.

 

Jobcenter-Förderung für Fahrzeug, Computer und betriebliche Ausstattung

Besonders interessant können die Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen, kurz LES, sein. Das Jobcenter kann notwendige Betriebsinvestitionen unter bestimmten Voraussetzungen durch ein Darlehen oder im Einzelfall durch einen Zuschuss unterstützen.

Als mögliche förderfähige Anschaffungen nennt die Bundesagentur für Arbeit unter anderem:

  • Computer und Software,
  • Telefon und Büromöbel,
  • Marketingmaßnahmen,
  • Fahrzeuge,
  • Maschinen und Werkzeuge,
  • sowie die Kaution für Gewerberäume.

Das bedeutet nicht, dass ein ausgebautes Wohnmobil automatisch finanziert wird. Das Fahrzeug muss für die selbstständige Tätigkeit notwendig sein und die Kosten müssen im Verhältnis zum wirtschaftlichen Nutzen angemessen bleiben.

Ein einfacher gebrauchter Transporter mit Arbeitsausstattung kann leichter zu begründen sein als ein hochwertiges Reisemobil mit luxuriöser Freizeitausstattung. Auch die Frage, ob ein kleineres Fahrzeug, Leasing, Miete oder eine andere Lösung wirtschaftlicher wäre, kann geprüft werden.

LES werden in der Regel als Darlehen erbracht. Ein Zuschuss ist nur im Einzelfall möglich. Vor der Bewilligung darf die Anschaffung nicht vorgenommen werden.

Wichtiger Förderhinweis

Kaufen Sie das Fahrzeug, Solarmodule, Computer, Kameratechnik oder Ausbaumaterial nicht vorschnell. Bereits ausgelöste Bestellungen, unterschriebene Kaufverträge oder begonnene Maßnahmen können eine Förderung ausschließen.

 

KfW-Gründerkredit für Firmenfahrzeug und Unternehmensaufbau

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld der KfW kann für Existenzgründungen, junge Unternehmen und bestimmte Gründungen im Neben- oder Vollerwerb genutzt werden.

Aktuell können bis zu 200.000 Euro finanziert werden. Förderfähig sind unter anderem:

  • Firmenfahrzeuge,
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung,
  • Computer und technische Geräte,
  • Maschinen und Werkzeuge,
  • Marketingmaßnahmen,
  • Beratungskosten,
  • Leasingraten,
  • Mieten und andere Betriebsmittel.

Eigenkapital ist nach den Programmbedingungen nicht zwingend erforderlich. Die KfW übernimmt einen großen Teil des Kreditrisikos gegenüber dem Finanzierungspartner. Das kann den Zugang zur Finanzierung erleichtern.

Es handelt sich jedoch um einen Kredit und nicht um geschenktes Geld. Zinsen und Tilgung müssen dauerhaft aus den Einnahmen des Unternehmens getragen werden können.

Der Antrag wird über eine Bank oder einen anderen Finanzierungspartner gestellt und muss grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens erfolgen.

 

Geförderte Unternehmensberatung

Ein Vanlife-Unternehmen benötigt mehr als eine schöne Idee. Besonders wichtig sind eine belastbare Kalkulation, ein klares Angebot, eine realistische Kundengewinnung und eine funktionierende Trennung zwischen privaten und betrieblichen Kosten.

Über das BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ können förderberechtigte kleine und mittlere Unternehmen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu einer qualifizierten Unternehmensberatung erhalten.

Beratungsinhalte können beispielsweise sein:

  • Geschäftsmodell und Positionierung,
  • Preisgestaltung,
  • Finanz- und Liquiditätsplanung,
  • Marketing und Kundengewinnung,
  • betriebliche Organisation,
  • Wachstumsstrategie,
  • Kooperationen mit Tourismusbetrieben,
  • Auslastung und Rentabilität des Fahrzeugs.

Die derzeitige Förderrichtlinie gilt für Anträge bis zum 31. Dezember 2026. Der Antrag muss gestellt werden, bevor ein Beratungsvertrag abgeschlossen oder die Beratung begonnen wird.

 

KOMPASS: Bis zu 4.500 Euro für Weiterbildungen

Bereits etablierte Solo-Selbstständige können über das ESF-Plus-Programm KOMPASS einen Zuschuss für passende Weiterbildungen erhalten.

Das Programm richtet sich insbesondere an Solo-Selbstständige, die:

  • seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind,
  • ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb ausüben,
  • ihren Wohnsitz und ihre Tätigkeit in Deutschland haben,
  • und höchstens ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden beschäftigen.

Der Zuschuss kann bis zu 4.500 Euro betragen. Eine Förderung ist grundsätzlich einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich. Die Weiterbildung muss mindestens 20 Stunden umfassen und innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden.

Für ein mobiles Unternehmen könnten beispielsweise Weiterbildungen in folgenden Bereichen sinnvoll sein:

  • Online-Marketing,
  • Videoproduktion,
  • Suchmaschinenoptimierung,
  • Buchhaltung,
  • Datenschutz und IT-Sicherheit,
  • Vertrieb,
  • Projektmanagement,
  • digitale Geschäftsmodelle,
  • oder branchenspezifische Fachkenntnisse.

Vor Anmeldung zur Weiterbildung ist ein verpflichtendes Gespräch mit einer KOMPASS-Anlaufstelle erforderlich. Das Programm läuft nach aktuellem Stand bis zum 29. Februar 2028.

 

EXIST-Förderung für innovative Lösungen rund um mobiles Leben

Wer aus einer Hochschule oder Forschungseinrichtung heraus eine neuartige technische oder wissensbasierte Lösung entwickelt, kann das EXIST-Gründungsstipendium prüfen.

Denkbare Innovationsfelder rund um Vanlife und mobile Arbeit sind:

  • intelligente Energie- und Batteriesteuerung,
  • leichte und modulare Ausbausysteme,
  • Wasseraufbereitung und Ressourcenkreisläufe,
  • digitale Sicherheitslösungen,
  • Feuchtigkeits-, Gas- und Brandsensorik,
  • barrierefreie Fahrzeugmodule,
  • Software für Energie-, Stellplatz- oder Routenplanung,
  • neue Recyclingmaterialien,
  • oder digitale Plattformen für mobile Dienstleistungen.

Ein gewöhnlicher Camperausbau oder ein Reiseblog genügt für EXIST nicht. Erforderlich ist eine innovative Gründungsidee mit erkennbarem Alleinstellungsmerkmal und Bezug zu Wissenschaft oder Forschung. Die Antragstellung erfolgt über eine Hochschule oder Forschungseinrichtung.

 

Elektro-Camper und E-Auto-Förderung 2026

Seit Mai 2026 können Privatpersonen wieder eine Förderung für bestimmte neu zugelassene Elektrofahrzeuge beantragen. Je nach Antrieb, Einkommen und Familiengröße sind Zuschüsse zwischen 1.500 und 6.000 Euro möglich.

Förderfähig sind erstmals in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1, wenn die weiteren Programmvoraussetzungen erfüllt sind. Ob ein konkretes elektrisches Reisemobil oder ein vor beziehungsweise nach der Zulassung umgebautes Fahrzeug einbezogen werden kann, muss anhand der Fahrzeugklasse, der Zulassung und der jeweils geltenden BAFA-Vorgaben geprüft werden.

Der Innenausbau, Campingmöbel, Solarmodule oder eine mobile Küche werden durch die E-Auto-Förderung nicht automatisch bezuschusst.

Für gewerblich genutzte Fahrzeuge können daneben regionale Elektromobilitätsprogramme, betriebliche Förderkredite oder Programme für Ladeinfrastruktur relevant sein. Die Angebote unterscheiden sich je nach Bundesland und Investitionsort erheblich.

 

LEADER, ländliche Entwicklung und mobile Angebote

Sehr interessante Möglichkeiten können entstehen, wenn ein Van nicht nur einer einzelnen Person dient, sondern einen erkennbaren Nutzen für eine ländliche Region schafft.

Über LEADER und weitere Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums werden regional ausgewählte Vorhaben unterstützt. Über die Förderung entscheiden in der Regel lokale Aktionsgruppen auf Grundlage ihrer regionalen Entwicklungsstrategie.

Geeignete Projektideen könnten sein:

  • mobile Touristeninformation,
  • mobiler Dorfladen oder regionale Versorgung,
  • Fahrrad- und Wanderstützpunkt,
  • mobile Werkstatt,
  • Naturbildungsfahrzeug,
  • mobiles Kultur- oder Veranstaltungsangebot,
  • Beratung in abgelegenen Gemeinden,
  • Jugend- und Medienarbeit,
  • mobiles Atelier,
  • oder ein Informationsfahrzeug für regionale Produkte.

Ein Van kann dabei als notwendiger Bestandteil des Projekts berücksichtigt werden. Ausschlaggebend sind der regionale Nutzen, die Einbindung lokaler Partner, die wirtschaftliche Tragfähigkeit und die Übereinstimmung mit der jeweiligen Förderstrategie.

 

Tourismusförderung für Angebote rund um Camper und Outdoor

Der Vanlife-Trend schafft neue Geschäftsmöglichkeiten im Tourismus. Förderfähig können je nach Region beispielsweise Investitionen in folgende Bereiche sein:

  • nachhaltige Stellplatzkonzepte,
  • Ver- und Entsorgungsstationen,
  • digitale Buchungs- und Informationssysteme,
  • Outdoor- und Naturerlebnisse,
  • Fahrrad- und Wanderangebote,
  • barrierefreie Campingangebote,
  • regionale Erlebnisangebote,
  • mobile Gästebetreuung,
  • oder neue Services für Reisemobilisten.

In ausgewählten strukturschwachen Regionen kann außerdem die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, kurz GRW, für größere gewerbliche Investitionen relevant sein. Gefördert werden dort unter bestimmten Voraussetzungen Investitionen, die Einkommen, Beschäftigung oder wirtschaftliche Entwicklung in der Region stärken.

Ein einzelner privat genutzter Van erfüllt diese Voraussetzungen normalerweise nicht. Ein touristisches Unternehmen mit regionaler Wertschöpfung, Arbeitsplätzen und einem tragfähigen Investitionskonzept kann dagegen prüfenswert sein.

 

Mobiles Atelier, Kunstfahrzeug und Kulturprojekte

Ein Van kann zu einem mobilen Atelier, Ausstellungsraum, Tonstudio oder Veranstaltungsfahrzeug werden. Dadurch lassen sich kulturelle Angebote an Orte bringen, an denen keine festen Einrichtungen vorhanden sind.

Denkbare Projekte sind:

  • Kunstworkshops in kleinen Gemeinden,
  • mobile Ausstellungen,
  • Fotografie- und Dokumentationsprojekte,
  • fahrende Musik- oder Theaterangebote,
  • mobile Schreibwerkstätten,
  • Kunstvermittlung für Kinder und Jugendliche,
  • regionale Zeitzeugen- und Geschichtsprojekte,
  • oder ein mobiles Ton- und Podcaststudio.

Kulturförderungen finanzieren normalerweise ein zeitlich und inhaltlich klar beschriebenes Projekt. Gefördert wird nicht das persönliche Reisen der Künstlerinnen und Künstler. Das Fahrzeug muss für die Umsetzung notwendig, angemessen und wirtschaftlich begründet sein.

Je nach Projekt können Kommunen, Länder, Kulturstiftungen, regionale Programme, LEADER oder private Stiftungen infrage kommen.

 

Mobile soziale und gemeinnützige Projekte

Auch Vereine und gemeinnützige Organisationen können einen Van einsetzen, um Menschen unmittelbar zu erreichen.

Mögliche Einsatzbereiche sind:

  • mobile Sozialberatung,
  • Unterstützung wohnungsloser Menschen,
  • Jugend- und Bildungsarbeit,
  • Inklusionsangebote,
  • mobile Vereinsarbeit,
  • Beratung älterer Menschen,
  • Natur- und Umweltbildung,
  • kulturelle Teilhabe,
  • Medienkompetenzprojekte,
  • oder Hilfsangebote im ländlichen Raum.

Förderfähig ist der soziale oder gemeinnützige Zweck. Das Fahrzeug kann als notwendiges Projektmittel einbezogen werden, wenn seine Funktion, Auslastung, Finanzierung und langfristige Nutzung nachvollziehbar dargestellt werden.

Als mögliche Förderstellen kommen unter anderem Kommunen, Landesprogramme, Soziallotterien, Stiftungen, LEADER-Regionen und themenspezifische Förderfonds infrage.

 

Kraftfahrzeughilfe bei gesundheitlichen Einschränkungen

Menschen mit Behinderungen können unter bestimmten Voraussetzungen Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Teilhabe erhalten. Entscheidend ist, dass ein Fahrzeug erforderlich ist, um einen Arbeitsplatz zu erreichen, eine berufliche Tätigkeit auszuüben oder die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.

Nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung kann die Beschaffung eines Fahrzeugs derzeit bis zu einem Höchstbetrag von 22.000 Euro gefördert werden. Auch behinderungsbedingte Zusatzausstattungen können berücksichtigt werden.

Das ist keine allgemeine Förderung für barrierefreies Vanlife. Ein Fahrzeug kann aber relevant sein, wenn es nachweislich für eine berufliche Tätigkeit benötigt wird. Zuständiger Träger kann je nach Situation beispielsweise die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit oder ein anderer Rehabilitationsträger sein.

 

Was normalerweise nicht gefördert wird

Förderprogramme übernehmen in der Regel nicht:

  • eine private Weltreise,
  • den Wunsch, dauerhaft Urlaub zu machen,
  • einen Luxusausbau ohne betrieblichen Bedarf,
  • private Campingmöbel und Freizeitausrüstung,
  • laufende private Kraftstoffkosten,
  • private Stellplatz- und Campinggebühren,
  • private Lebensmittel und Lebenshaltungskosten außerhalb besonderer personenbezogener Leistungen,
  • bereits gekaufte Fahrzeuge oder bereits begonnene Ausbauten,
  • ein Geschäftsmodell ohne erkennbare Kundschaft,
  • oder ein Vorhaben, das hauptsächlich aus Social-Media-Beiträgen über die eigene Reise besteht.

Auch steuerliche Absetzbarkeit und staatliche Förderung sind nicht dasselbe. Eine steuerlich berücksichtigungsfähige Betriebsausgabe ist noch kein Zuschuss.

 

Drei realistische Vanlife-Geschäftsmodelle

 

1. Mobiles Medien- und Produktionsstudio

Ein Fotograf, eine Filmemacherin oder ein Podcast-Produzent fährt zu Kunden, Veranstaltungen und touristischen Orten. Der Van enthält gesicherte Technikschränke, einen Schnittplatz, eine Stromversorgung und eine kleine Produktionsumgebung.

Mögliche Förderansätze:

  • Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld,
  • LES für notwendige Technik und gegebenenfalls das Fahrzeug,
  • KfW-Gründerkredit,
  • BAFA-Beratungsförderung,
  • KOMPASS-Weiterbildung.

2. Mobiles Atelier und Kulturangebot

Eine Künstlerin oder ein Verein fährt kleinere Gemeinden an und bietet Workshops, Ausstellungen und kreative Bildungsangebote an. Der Van dient als Materiallager, Arbeitsraum und sichtbarer Treffpunkt.

Mögliche Förderansätze:

  • kommunale oder regionale Kulturförderung,
  • LEADER,
  • Stiftungsförderung,
  • Projektpartnerschaften mit Schulen und Gemeinden,
  • Sponsoring und Spenden.

3. Mobile Outdoor- und Tourismusdienstleistung

Ein Unternehmen bietet geführte Wanderungen, Fahrradservice, Naturerlebnisse oder mobile Gästeinformationen an. Das Fahrzeug transportiert Ausrüstung und dient als Anlaufstelle.

Mögliche Förderansätze:

  • Gründerkredite,
  • regionale Tourismusförderung,
  • LEADER,
  • GRW in ausgewählten Fördergebieten,
  • regionale Elektromobilitätsprogramme,
  • Kooperationen mit Campingplätzen und Tourismusverbänden.

 

Der Van allein ist noch kein Geschäftsmodell

Ein häufiger Fehler besteht darin, zuerst ein Fahrzeug zu kaufen und erst danach nach einer wirtschaftlichen Aufgabe zu suchen.

Die sinnvollere Reihenfolge lautet:

  1. Zielgruppe bestimmen.
  2. Konkrete Leistung definieren.
  3. Nachfrage und Wettbewerb prüfen.
  4. Preise und Umsätze kalkulieren.
  5. Notwendigkeit des Fahrzeugs begründen.
  6. Förderprogramme und Finanzierung prüfen.
  7. Erst danach kaufen, leasen oder ausbauen.

Ein tragfähiges Unternehmen sollte auch dann funktionieren, wenn die erste Reise weniger spektakulär verläuft, das Wetter schlecht ist oder ein Social-Media-Beitrag kaum Reichweite erzielt.

 

Arbeiten aus dem Van: Freiheit braucht Selbstdisziplin

Vanlife wird häufig als Leben ohne festen Alltag dargestellt. Tatsächlich entsteht nicht weniger Alltag – er wird nur nicht mehr von außen organisiert.

In einer Wohnung sind viele Abläufe selbstverständlich. Im Van muss fast alles bewusst geplant werden:

  • Wo kann übernachtet werden?
  • Wo gibt es Wasser?
  • Wann wird eingekauft?
  • Wie bleibt die Technik geladen?
  • Wo ist stabiles Internet verfügbar?
  • Wann wird gearbeitet?
  • Wann wird weitergefahren?
  • Wo können Wäsche und Abwasser erledigt werden?
  • Wie werden Kunden, Rechnungen und Termine organisiert?

Freiheit bedeutet deshalb nicht, keine Pflichten zu haben. Freiheit bedeutet, die Verantwortung für die eigene Struktur vollständig zu übernehmen.

Ein entscheidender Gedanke

Vanlife bedeutet nicht, keinen Alltag mehr zu haben. Es bedeutet, den eigenen Alltag jeden Tag selbst erschaffen zu müssen.

 

Eine Aufgabe schützt davor, sich in der Freiheit zu verlieren

Wer theoretisch jeden Tag alles tun könnte, benötigt einen Grund, warum er morgens aufsteht.

Eine tragende Aufgabe kann sein:

  • ein Unternehmen aufbauen,
  • ein Buch schreiben,
  • einen Dokumentarfilm produzieren,
  • Landschaften und Menschen fotografisch festhalten,
  • eine neue Sprache lernen,
  • Menschen beraten,
  • ein soziales Projekt unterstützen,
  • eine technische Erfindung entwickeln,
  • regelmäßig Sport treiben,
  • oder eine Region intensiv erforschen.

Ohne eine solche Aufgabe kann aus Freiheit Orientierungslosigkeit werden. Aus Reisen wird dann möglicherweise nur noch Ortswechsel. Der Van löst persönliche oder finanzielle Probleme nicht automatisch. Er verändert vor allem die Umgebung, in der diese Probleme bewältigt werden müssen.

 

Routine im Van: Ein möglicher Tagesablauf

Eine feste Struktur muss nicht starr sein. Sie kann vielmehr dafür sorgen, dass die gewonnene Freiheit tatsächlich nutzbar bleibt.

 

Morgens

  • Fahrzeug lüften und Schlafbereich ordnen
  • Wasser-, Energie- und Wetterlage prüfen
  • Bewegung, Spaziergang oder Yoga
  • Frühstück und Tagesplanung
  • wichtigste Aufgabe des Tages festlegen

Vormittags

  • konzentrierte Arbeitsphase
  • keine unnötigen Ortswechsel
  • Kundenkommunikation und Projektarbeit

Mittags und nachmittags

  • Einkaufen und Versorgung
  • Bewegung und Erkundung der Umgebung
  • Weiterfahrt nur bei Bedarf
  • kreative oder handwerkliche Tätigkeiten
  • zweite kürzere Arbeitsphase

Abends

  • Stellplatz und Sicherheit prüfen
  • Technik laden
  • Ausgaben und Belege dokumentieren
  • nächsten Tag grob planen
  • Arbeitsgeräte bewusst ausschalten

Zusätzlich helfen feste Wochentage für Buchhaltung, Wäsche, Fahrzeugpflege, Vorräte, Content-Produktion und längere Kundenarbeiten.

 

Langeweile gehört zum Vanlife

Nicht jeder Tag endet an einem spektakulären Strand. Es gibt Regen, technische Probleme, schlechte Internetverbindungen, Wartezeiten, leere Stellplätze und Abende ohne besondere Ereignisse.

Diese Phasen sind nicht zwangsläufig negativ. Sie können Raum schaffen für:

  • Lesen und Schreiben,
  • kreative Arbeit,
  • Planung,
  • Fahrzeugpflege,
  • Sport und Bewegung,
  • Yoga,
  • Weiterbildung,
  • oder die Entwicklung neuer Geschäftsideen.

Problematisch wird Langeweile vor allem dann, wenn sie dauerhaft durch zielloses Weiterfahren, ständige Online-Nutzung oder unnötige Ausgaben verdrängt wird.

 

Einsamkeit, Beziehungen und soziale Kontakte

Vanlife bringt viele kurze Begegnungen, aber nicht automatisch stabile Beziehungen. Wer ständig den Ort wechselt, muss Kontakte immer wieder neu aufbauen.

Hilfreich sind:

  • längere Aufenthalte an ausgewählten Orten,
  • regelmäßige Rückkehr zu vertrauten Regionen,
  • feste Gesprächstermine mit Familie und Freunden,
  • Coworking-Angebote,
  • Vereine und lokale Veranstaltungen,
  • gemeinsame Projekte,
  • Sportgruppen,
  • und Kontakte außerhalb der reinen Vanlife-Szene.

Langsames Reisen kann wirtschaftlich und persönlich sinnvoller sein als täglicher Ortswechsel. Es reduziert Kraftstoffkosten, organisatorischen Aufwand und Stress. Gleichzeitig entstehen tiefere Beziehungen zu Orten und Menschen.

 

Das eigene Vanlife im Internet zeigen

Viele Menschen möchten ihre Reise auf YouTube, Instagram, TikTok, in einem Blog oder Podcast dokumentieren. Daraus können Einnahmen entstehen, zum Beispiel durch:

  • Werbung,
  • Affiliate-Links,
  • Sponsoring,
  • bezahlte Kooperationen,
  • Fotolizenzen,
  • digitale Reiseführer,
  • Onlinekurse,
  • Mitgliedschaften,
  • Beratung,
  • oder eigene Produkte.

Ein solches Geschäftsmodell braucht Zeit. Reichweite, Vertrauen und wiederkehrende Einnahmen entstehen normalerweise nicht innerhalb weniger Wochen.

Wer Produkte, Reisen, Fahrzeuge oder Dienstleistungen kostenlos oder vergünstigt erhält oder für eine Darstellung bezahlt wird, muss die geltenden Regeln zur Werbekennzeichnung beachten. Kommerzielle Inhalte müssen klar von redaktionellen Inhalten getrennt werden.

 

Nicht für den Algorithmus leben

Wer jedes Essen, jede Panne und jeden Sonnenuntergang veröffentlichen muss, kann einen Teil der ursprünglich gesuchten Freiheit verlieren.

Sinnvolle Grenzen sind:

  • keine Veröffentlichung aktueller einsamer Standorte,
  • keine erkennbaren Dokumente, Kennzeichen oder Zugangsdaten zeigen,
  • private Beziehungen teilweise privat halten,
  • regelmäßige Zeiten ohne Content-Produktion einplanen,
  • nicht jedes Erlebnis wirtschaftlich verwerten,
  • Sicherheit immer vor Reichweite stellen.

 

Arbeiten aus dem Van im Ausland

Ortsunabhängiges Arbeiten bedeutet nicht, dass eine selbstständige Tätigkeit in jedem Land ohne weitere Prüfung ausgeübt werden darf.

Je nach Aufenthaltsdauer, Land und Tätigkeit können unter anderem relevant sein:

  • Aufenthalts- und Arbeitsrecht,
  • steuerlicher Wohnsitz,
  • Betriebsstättenrisiken,
  • Sozialversicherung,
  • Krankenversicherung,
  • Berufshaftpflicht,
  • lokale Gewerbe- und Meldepflichten,
  • Einfuhrregeln für Arbeitsmaterial,
  • Datenschutz,
  • und die zulässige Aufenthaltsdauer.

Wer seine selbstständige Tätigkeit vorübergehend in einem anderen EU- oder EWR-Staat, in der Schweiz oder in bestimmten Abkommensstaaten ausübt, kann eine Bescheinigung über die anwendbaren Sozialversicherungsvorschriften benötigen. Innerhalb Europas ist dies häufig die A1-Bescheinigung.

Wer regelmäßig in mehreren Staaten arbeitet, muss andere Voraussetzungen prüfen als jemand, der nur vorübergehend ein einzelnes Projekt im Ausland ausführt.

Die häufig genannte 183-Tage-Regel ist keine allgemeine Lösung für alle Steuerfragen. Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Unternehmensleitung, Tätigkeitsort und das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen können ebenfalls entscheidend sein.

 

Rechtliche und technische Fragen beim Van-Ausbau

Ein Transporter darf nicht beliebig verändert werden. Größere Umbauten können Auswirkungen auf Fahrzeugart, Betriebserlaubnis, Versicherung, zulässiges Gesamtgewicht und Hauptuntersuchung haben.

Besonders zu prüfen sind:

  • Befestigung von Möbeln und Einbauten,
  • Sitze und Sicherheitsgurte,
  • Fenster und Dachöffnungen,
  • Elektroinstallation,
  • Gasinstallation,
  • Belüftung,
  • Brandschutz,
  • Achslasten und Gesamtgewicht,
  • Ladungssicherung,
  • Änderung der Fahrzeugart,
  • und die Eintragung technischer Veränderungen.

Nach § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung kann die Betriebserlaubnis unter anderem erlöschen, wenn durch Änderungen die genehmigte Fahrzeugart verändert wird, eine Gefährdung zu erwarten ist oder sich das Abgas- beziehungsweise Geräuschverhalten verschlechtert.

Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen unterliegen besonderen Anforderungen. Arbeiten an Gas, Strom, Sitzbefestigungen und tragenden Fahrzeugteilen sollten nur mit der notwendigen Fachkunde ausgeführt werden.

Vor dem Ausbau empfiehlt sich eine Abstimmung mit einer anerkannten Prüforganisation. Dadurch lässt sich frühzeitig klären, welche Nachweise, Materialien und Eintragungen erforderlich sind.

 

Übernachten, Parken und dauerhaftes Leben im Fahrzeug

Für das Abstellen eines Vans gelten zunächst die allgemeinen Verkehrszeichen und Parkregeln. Das bedeutet jedoch nicht, dass auf jedem legalen Parkplatz beliebig lange gewohnt oder ein Campingbetrieb eingerichtet werden darf.

Campingähnliches Verhalten kann lokal eingeschränkt sein. Dazu gehören beispielsweise:

  • Ausfahren von Markise oder Stützen,
  • Aufstellen von Tischen und Stühlen,
  • Kochen außerhalb des Fahrzeugs,
  • Ableiten von Wasser,
  • längerfristige Nutzung öffentlicher Flächen,
  • oder Übernachtungen in Natur- und Schutzgebieten.

Zusätzlich können kommunale Satzungen, Naturschutzrecht, Waldrecht, Grundstücksrechte und besondere Stellplatzregeln gelten. Vor Ort sind Beschilderung und kommunale Vorgaben zu beachten.

Wer seine bisherige Wohnung vollständig aufgibt, muss außerdem Melde-, Post-, Versicherungs- und steuerliche Fragen klären. Ein Fahrzeug ist nicht automatisch eine Wohnung im melderechtlichen Sinn. Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, muss die gesetzlichen Abmeldepflichten beachten.

 

Versicherung und gemischte Nutzung

Eine private Wohnmobilversicherung deckt nicht automatisch jede gewerbliche Nutzung ab. Wer Kunden besucht, Waren transportiert, Geräte lagert, Personen befördert oder den Van vermietet, sollte die tatsächliche Nutzung vollständig mit dem Versicherer abstimmen.

Je nach Tätigkeit können zusätzlich erforderlich sein:

  • Betriebshaftpflicht,
  • Berufshaftpflicht,
  • Inhalts- oder Elektronikversicherung,
  • Transportversicherung,
  • Auslandsschutz,
  • Rechtsschutz,
  • oder eine besondere Vermietversicherung.

Auch private und betriebliche Nutzung müssen steuerlich nachvollziehbar behandelt werden. Welche Methode zulässig und sinnvoll ist, hängt von Fahrzeug, Unternehmensform, Nutzungsanteil und steuerlicher Situation ab.

 

Vanlife zunächst testen, statt sofort alles aufzugeben

Ein mehrstufiger Praxistest verhindert kostspielige Fehlentscheidungen.

Stufe 1: Ein verlängertes Wochenende

Testen Sie Schlafkomfort, Stauraum, Kochen, Wasser, Strom, Temperatur und grundlegende Abläufe.

Stufe 2: Zwei Wochen mit echtem Arbeitsalltag

Machen Sie keinen reinen Urlaub. Arbeiten Sie mehrere Stunden täglich, führen Sie Kundengespräche, erledigen Sie Wäsche, Einkauf, Buchhaltung und Versorgung.

Stufe 3: Ein bis drei Monate

Erst über einen längeren Zeitraum werden Kosten, Einsamkeit, schlechtes Wetter, Internetprobleme, Reparaturen und der tatsächliche Platzbedarf sichtbar.

Stufe 4: Fahrzeug auswählen und Finanzierung planen

Erst nach dem Test sollte entschieden werden, welche Größe, Ausstattung und Technik wirklich benötigt werden.

Für die Erprobungsphase kann ein gemieteter Camper trotz der Mietkosten günstiger sein als ein vorschnell gekauftes ungeeignetes Fahrzeug.

 

Mit welchen Kosten muss gerechnet werden?

Neben dem Kaufpreis oder der Leasingrate entstehen laufende und unregelmäßige Ausgaben:

  • Versicherung und Kraftfahrzeugsteuer,
  • Kraftstoff oder Ladestrom,
  • Wartung und Reparaturen,
  • Reifen und Hauptuntersuchung,
  • Stellplätze und Campingplätze,
  • Gas, Wasser und Sanitärversorgung,
  • Internet und Mobilfunk,
  • Auslandsversicherungen,
  • Fähr- und Mautkosten,
  • Waschen und Trocknen,
  • Rücklagen für Fahrzeugausfall,
  • und gegebenenfalls Lager- oder Wohnkosten in Deutschland.

Besonders wichtig ist eine Reparaturrücklage. Wenn der Van gleichzeitig Fahrzeug, Wohnung und Arbeitsplatz ist, kann ein technischer Defekt alle drei Bereiche auf einmal lahmlegen.

 

Die wichtigsten Unterlagen für einen Förderantrag

Für eine fundierte Förderprüfung sollten möglichst früh folgende Unterlagen vorbereitet werden:

  • Beschreibung der Geschäftsidee,
  • Lebenslauf und Qualifikationsnachweise,
  • Zielgruppen- und Marktanalyse,
  • Geschäfts- oder Projektplan,
  • Kapitalbedarfsplan,
  • Finanzierungsplan,
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau,
  • Liquiditätsplanung,
  • Fahrzeugangebote,
  • Ausbau- und Ausstattungskosten,
  • Begründung der betrieblichen Notwendigkeit,
  • geplanter privater und betrieblicher Nutzungsanteil,
  • Kooperations- oder Absichtserklärungen,
  • und ein Zeitplan.

 

So wird die Notwendigkeit des Vans überzeugend begründet

Eine gute Begründung beantwortet konkrete Fragen:

  • Warum kann die Tätigkeit nicht ausschließlich von einem festen Büro aus erfolgen?
  • Welche Kunden oder Orte müssen erreicht werden?
  • Welche Geräte oder Materialien werden transportiert?
  • Warum reicht ein normaler Pkw nicht aus?
  • Warum ist Kauf oder Leasing wirtschaftlicher als Miete?
  • Wie viele betriebliche Fahrten sind geplant?
  • Wie wird das Fahrzeug ausgelastet?
  • Welche Umsätze werden durch den Van ermöglicht?
  • Wie wird die private Nutzung dokumentiert?
  • Welche günstigeren Alternativen wurden geprüft?

Die Aussage „Ich möchte frei sein und reisen“ ist emotional verständlich, aber keine ausreichende Förderbegründung. Die Aussage „Das Fahrzeug ermöglicht jährlich 80 mobile Kundentermine, transportiert notwendige Ausrüstung und ersetzt angemietete Produktionsräume“ ist wesentlich konkreter.

 

Häufige Fehler bei der Vanlife-Finanzierung

  • Das Fahrzeug wird gekauft, bevor Förderprogramme geprüft wurden.
  • Private Wünsche werden als betriebliche Notwendigkeit dargestellt.
  • Die laufenden Kosten werden unterschätzt.
  • Es gibt keine Reparatur- und Liquiditätsreserve.
  • Die private Nutzung wird nicht berücksichtigt.
  • Der Businessplan basiert hauptsächlich auf erhoffter Social-Media-Reichweite.
  • Versicherung und Fahrzeugzulassung passen nicht zur tatsächlichen Nutzung.
  • Auslandsarbeit wird ohne Prüfung der rechtlichen Folgen aufgenommen.
  • Zu häufige Ortswechsel verhindern konzentriertes Arbeiten.
  • Es fehlt eine klare Aufgabe und Tagesstruktur.

 

Infografik zu förderfähigen und nicht förderfähigen Vanlife-Projekten mit fünf Schritten von der Idee bis zur Förderung

 

Häufig gestellte Fragen zur Vanlife-Förderung

 

Gibt es einen Zuschuss für den privaten Kauf eines Campers?

Ein allgemeiner Zuschuss für den privaten Wunsch nach einem Camper besteht normalerweise nicht. Fördermöglichkeiten können sich ergeben, wenn das Fahrzeug unter anderem für eine tragfähige Selbstständigkeit, ein regionales Projekt, ein Unternehmen, eine soziale Initiative oder aus Gründen der beruflichen Teilhabe benötigt wird.

Kann das Jobcenter einen Van bezahlen?

Das Jobcenter kann im Rahmen der Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen notwendige Fahrzeuge als Betriebsinvestition unterstützen. Die Förderung erfolgt überwiegend als Darlehen und nur im Einzelfall als Zuschuss. Ein luxuriöses Freizeitfahrzeug ohne zwingenden betrieblichen Bedarf wird dadurch nicht automatisch förderfähig.

Kann ein Camper über den KfW-Gründerkredit finanziert werden?

Firmenfahrzeuge gehören grundsätzlich zu den möglichen Investitionen des ERP-Gründerkredits – StartGeld. Das Fahrzeug muss zum Geschäftsmodell passen und von der Bank beziehungsweise dem Finanzierungspartner akzeptiert werden.

Wird ein selbst ausgebauter Transporter gefördert?

Das hängt vom Förderprogramm und vom betrieblichen Zweck ab. Notwendige Arbeitsausstattung kann eher förderfähig sein als rein private Campingausstattung. Vor Bestellung oder Baubeginn sollte schriftlich geklärt werden, welche Bestandteile anerkannt werden können.

Kann ein Reiseblog gefördert werden?

Ein professionelles Medienunternehmen kann grundsätzlich Gründungs- oder Unternehmensförderungen nutzen. Ein privates Reisetagebuch ohne tragfähiges Einnahmemodell ist dagegen keine ausreichende Grundlage.

Kann ich aus jedem europäischen Land einfach online arbeiten?

Nein. Aufenthaltsrecht, Steuern, Sozialversicherung, Berufsrecht und lokale Meldepflichten können eine Rolle spielen. Selbst innerhalb der EU kann eine A1-Bescheinigung erforderlich sein.

Muss der Van ausschließlich geschäftlich genutzt werden?

Nicht zwingend. Eine gemischte Nutzung macht die Förderung, Finanzierung, Versicherung und steuerliche Behandlung jedoch komplexer. Der private Anteil muss transparent und nachvollziehbar berücksichtigt werden.

Kann ein mobiles Kunstprojekt gefördert werden?

Ja, wenn ein konkretes Kulturprojekt, eine Zielgruppe, ein Zeitplan, ein Finanzierungsplan und ein kultureller Nutzen erkennbar sind. Gefördert wird das Projekt und nicht das private Reisen.

Gibt es Förderungen für einen Elektro-Camper?

Ein neues Fahrzeug der Klasse M1 kann unter den weiteren Voraussetzungen der E-Auto-Förderung 2026 grundsätzlich prüfenswert sein. Ob ein konkretes Reisemobil oder Umbaufahrzeug förderfähig ist, muss anhand der Zulassungs- und Programmvorgaben geprüft werden. Ausbaukosten sind nicht automatisch umfasst.

 

Fazit: Vanlife kann Freiheit schaffen – aber nur mit einem tragfähigen Fundament

Vanlife ist weder ein dauerhafter Urlaub noch automatisch ein günstiges Leben. Es ist eine Form des Alltags, bei der Freiheit, Arbeit, Wohnen, Reisen und Verantwortung auf engem Raum zusammentreffen.

Eine Förderung wird wahrscheinlicher, wenn der Van nicht das eigentliche Ziel ist, sondern ein notwendiges Werkzeug für eine konkrete Aufgabe:

  • ein Unternehmen,
  • eine mobile Dienstleistung,
  • ein Kulturprojekt,
  • eine soziale Initiative,
  • eine touristische Innovation,
  • oder ein regionales Angebot.

Wer zuerst die Aufgabe, die Zielgruppe und das Geschäftsmodell entwickelt und erst danach das Fahrzeug auswählt, verbessert nicht nur seine Förderchancen. Er schafft auch die Grundlage dafür, dass aus dem Traum vom mobilen Leben ein langfristig tragfähiger Alltag werden kann.

Welche Förderung passt zu Ihrer mobilen Idee?

Sie möchten einen Van als mobiles Büro, Atelier, Werkstatt, Beratungsfahrzeug oder Bestandteil eines touristischen beziehungsweise sozialen Projekts nutzen?

Übermitteln Sie uns die wichtigsten Angaben zu Ihrem Vorhaben. Wir prüfen, welche Förderprogramme grundsätzlich infrage kommen könnten.

Die Förder-Vorprüfung ist kostenlos.

Bitte schließen Sie vor der Förderprüfung noch keinen Kauf-, Leasing-, Beratungs- oder Ausbauvertrag ab.

 

Hinweis

Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Versicherungs- oder Finanzierungsberatung. Förderbedingungen, Fristen und Haushaltsmittel können sich ändern. Ob eine Förderung bewilligt wird, entscheidet ausschließlich die zuständige Förderstelle. Aus den dargestellten Informationen entsteht kein Anspruch auf eine Förderung.

 

Offizielle Quellen und weiterführende Informationen