Bausparvertrag und finanzielle Förderungen: Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage, Wohn-Riester und KfW richtig nutzen
Ein Bausparvertrag klingt für viele erst einmal altmodisch. Doch gerade in Zeiten hoher Mieten, teurer Immobilien, unsicherer Bauzinsen und steigender Sanierungskosten kann Bausparen wieder interessant werden – wenn man es richtig einordnet.
Ein Bausparvertrag ist kein Wundermittel und keine automatische Eintrittskarte ins Eigenheim. Er kann aber ein Baustein sein: zum Eigenkapitalaufbau, zur späteren Modernisierung, zur Zinssicherung, zur Nutzung vermögenswirksamer Leistungen, für Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage oder Wohn-Riester.
Wichtig ist die rechtlich saubere Einordnung: Nicht jeder Bausparvertrag lohnt sich. Abschlussgebühren, niedrige Guthabenzinsen, lange Laufzeiten, Zuteilungsregeln, Darlehenszinsen und Förderbedingungen müssen geprüft werden. Staatliche Förderung kann den Vertrag verbessern, ersetzt aber keine solide Finanzierungsplanung.
Dieser Artikel erklärt, welche Förderungen es beim Bausparvertrag gibt, wer sie nutzen kann, wie sie beantragt werden und welche Kombinationen mit KfW, BAFA und Immobilienförderung möglich sind.
Eine allgemeine Übersicht zu Förderarten, Zuschüssen und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf unserer Seite Finanzielle Fördermittel.
Was ist ein Bausparvertrag?
Ein Bausparvertrag kombiniert Sparen und ein späteres Bauspardarlehen. Zu Beginn wird eine Bausparsumme vereinbart. Diese Summe besteht später aus angespartem Guthaben und einem möglichen Darlehen der Bausparkasse.
In der Ansparphase zahlt der Kunde Geld ein. Sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, etwa Mindestsparguthaben, Bewertungszahl und Zuteilung, kann der Vertrag zugeteilt werden. Dann kann das Guthaben ausgezahlt und ein Bauspardarlehen zu den vorher vereinbarten Konditionen genutzt werden.
Der große Vorteil: Der spätere Darlehenszins wird oft schon bei Vertragsabschluss festgelegt. Das kann interessant sein, wenn man steigende Zinsen befürchtet oder in einigen Jahren modernisieren, sanieren, kaufen oder bauen möchte.
Der Nachteil: Ein Bausparvertrag kostet Geld. Typisch sind Abschlussgebühren, häufig rund 1 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme. Dazu können jährliche Entgelte oder Servicepauschalen kommen. Deshalb sollte ein Bausparvertrag nie nur wegen der Förderung abgeschlossen werden.
Weitere Verbraucherinformationen finden Sie bei der BaFin – Bausparen verständlich erklärt und bei der Verbraucherzentrale – Lohnt sich ein Bausparvertrag?.
Welche Förderungen gibt es beim Bausparvertrag?
Die wichtigsten Förderungen rund um den Bausparvertrag sind:
Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage, vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers, Wohn-Riester beziehungsweise Eigenheimrente, KfW-Förderkredite für Kauf, Bau oder Sanierung, BAFA- und KfW-Zuschüsse für energetische Maßnahmen sowie regionale Wohnraumförderungen der Bundesländer.
Wichtig: Diese Förderungen funktionieren unterschiedlich. Manche fördern das Sparen im Bausparvertrag. Andere fördern den Immobilienkauf, die Sanierung, die Heizung, die Barrierefreiheit oder den Neubau. Ein Bausparvertrag kann dabei ein Finanzierungsbaustein sein, aber nicht jede Förderung fließt direkt in den Bausparvertrag.
1. Wohnungsbauprämie: Der klassische Zuschuss zum Bausparen
Die Wohnungsbauprämie ist die bekannteste staatliche Förderung beim Bausparen. Sie richtet sich an Menschen, die Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke ansparen, zum Beispiel für Kauf, Bau, Modernisierung oder Renovierung einer selbst genutzten Immobilie.
Die Prämie beträgt 10 Prozent der begünstigten Aufwendungen. Gefördert werden maximal 700 Euro Sparleistung pro Jahr bei Alleinstehenden und 1.400 Euro pro Jahr bei zusammen veranlagten Ehepaaren oder Lebenspartnern. Daraus ergeben sich maximal 70 Euro Wohnungsbauprämie pro Jahr für Singles und maximal 140 Euro pro Jahr für Paare.
Wer bekommt Wohnungsbauprämie?
Grundsätzlich können unbeschränkt steuerpflichtige Personen ab 16 Jahren Wohnungsbauprämie erhalten, wenn sie begünstigte Aufwendungen leisten und die Einkommensgrenzen einhalten.
Die aktuellen Einkommensgrenzen liegen bei 35.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Alleinstehende und 70.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare oder Lebenspartner. Wichtig: Maßgeblich ist nicht das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen. Das tatsächliche Bruttoeinkommen kann je nach Werbungskosten, Sonderausgaben, Kindern und anderen steuerlichen Faktoren höher liegen.
Wie beantragt man die Wohnungsbauprämie?
Der Antrag läuft normalerweise über die Bausparkasse. Viele Bausparkassen stellen den Antrag jährlich mit dem Kontoauszug oder online bereit. Der Antrag muss beim Anlageinstitut, also zum Beispiel bei der Bausparkasse, eingereicht werden.
Die Wohnungsbauprämie kann rückwirkend beantragt werden. Nach Angaben der Finanzverwaltung Baden-Württemberg muss der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des Sparjahres beim Anlageinstitut eingereicht werden.
Offizielle Grundlagen: Wohnungsbau-Prämiengesetz und Finanzamt Baden-Württemberg – Wohnungsbauprämie.
2. Arbeitnehmersparzulage: Förderung für vermögenswirksame Leistungen
Die Arbeitnehmersparzulage ist besonders interessant für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag einzahlen.
Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL, sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber je nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder freiwilliger Vereinbarung zusätzlich zahlt. Manche Beschäftigte erhalten die VL vollständig vom Arbeitgeber, andere können den Betrag durch eigene Zuzahlung ergänzen.
Beim Bausparen beträgt die Arbeitnehmersparzulage 9 Prozent der vermögenswirksamen Leistungen, soweit diese 470 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Daraus ergibt sich eine maximale Zulage von 43 Euro pro Jahr. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren oder Lebenspartnern kann sich der Betrag verdoppeln, wenn beide förderberechtigt sind und jeweils eigene VL-Anlagen nutzen.
Welche Einkommensgrenzen gelten?
Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage wurden ausgeweitet. Sie liegen bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Ledige oder getrennt Lebende und 80.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten oder Lebenspartnern.
Wichtig ist wieder: Es geht um das zu versteuernde Einkommen, nicht um das Bruttoeinkommen.
Wie beantragt man die Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage wird regelmäßig über die Einkommensteuererklärung beantragt. Die vermögenswirksamen Leistungen werden durch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung nachgewiesen.
Die Zulage wird grundsätzlich nicht sofort jährlich ausgezahlt, sondern angesammelt und später ausgezahlt, wenn die Sperrfristen abgelaufen sind, der Bausparvertrag zugeteilt wird oder eine unschädliche Verfügung vorliegt.
Offizielle Informationen: Bundesfinanzministerium – Arbeitnehmer-Sparzulage und § 13 Fünftes Vermögensbildungsgesetz.
3. Vermögenswirksame Leistungen: Kleiner Betrag, große Wirkung
Vermögenswirksame Leistungen sind keine staatliche Förderung im engeren Sinn, sondern eine Leistung des Arbeitgebers. Trotzdem gehören sie in diesen Artikel, weil sie oft der Einstieg in einen geförderten Bausparvertrag sind.
Viele Arbeitgeber zahlen monatlich einen Betrag, häufig bis zu 40 Euro. Dieser Betrag wird nicht einfach auf das Girokonto überwiesen, sondern direkt in einen VL-fähigen Vertrag eingezahlt. Das kann ein Bausparvertrag, ein Fondssparplan oder eine andere förderfähige Anlage sein.
Wer Anspruch auf VL hat und zusätzlich innerhalb der Einkommensgrenzen liegt, kann bei einem Bausparvertrag die Arbeitnehmersparzulage beantragen. Wer keine oder nur geringe Arbeitgeber-VL erhält, kann unter Umständen eigene Beträge ergänzen, um die förderfähige Summe besser auszuschöpfen.
4. Wohn-Riester: Bausparen mit Altersvorsorgeförderung
Wohn-Riester, offiziell Eigenheimrente, ist eine besondere Form der Riester-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum. Sie kann auch mit einem Riester-Bausparvertrag kombiniert werden.
Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, dass Wohn-Riester für den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie, für die Tilgung eines entsprechenden Darlehens, für den Erwerb von Genossenschaftspflichtanteilen, für barrierereduzierenden Umbau und für energetische Sanierung genutzt werden kann.
Die Förderung besteht aus Zulagen und möglichen Steuervorteilen. Im bisherigen Riester-System beträgt die jährliche Grundzulage maximal 175 Euro. Für Kinder gibt es 185 Euro pro Jahr für vor 2008 geborene Kinder und 300 Euro pro Jahr für nach dem 31. Dezember 2007 geborene Kinder, solange Anspruch auf Kindergeld besteht. Zusätzlich gibt es einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für junge Menschen unter 25 Jahren.
Was ist beim Riester-Bausparvertrag besonders?
Bei einem Riester-Bausparvertrag fließen die Zulagen während der Ansparphase in den Bausparvertrag. Später kann das angesparte Guthaben und gegebenenfalls das Bauspardarlehen für ein begünstigtes Wohn-Riester-Vorhaben genutzt werden.
Wohn-Riester ist aber komplex. Die Förderung ist an Selbstnutzung, Wohnzweck, Entnahmeverfahren, nachgelagerte Besteuerung und weitere Bedingungen geknüpft. Wer eine geförderte Immobilie später verkauft, vermietet oder nicht mehr selbst nutzt, muss die Regeln genau prüfen.
Offizielle Informationen: Deutsche Rentenversicherung – Wohn-Riester für Ihr Eigenheim.
5. Riester-Reform ab 2027: Was Bausparer beachten sollten
Die private Altersvorsorge wird ab 2027 reformiert. Nach Angaben der Bundesregierung laufen bestehende Riester-Verträge weiter. Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Ab 2027 können jedoch keine Verträge mehr nach altem Riester-Modell abgeschlossen werden.
Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt in ihren FAQ zur Reform eine neue Fördersystematik ab 1. Januar 2027. Danach soll die Zulage stärker proportional zum eigenen Beitrag ausgestaltet werden. Für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro soll es 50 Cent Zulage geben; für weitere Eigenbeiträge bis zu 1.800 Euro jährlich soll es 25 Cent pro Euro geben. Für Kinder soll ein Elternteil zusätzlich für jeden eingezahlten Euro bis 300 Euro einen Euro Kinderzulage erhalten, maximal 300 Euro pro Kind.
Für Bausparer bedeutet das: Wer 2026 einen Wohn-Riester-Bausparvertrag abschließen möchte, sollte besonders sorgfältig prüfen, ob es sinnvoll ist, noch das alte System zu nutzen oder die neuen Produkte ab 2027 abzuwarten. Bestehende Verträge sind nicht automatisch schlecht, aber vorschnelle Abschlüsse nur wegen der Reform sind riskant.
Offizielle Informationen: Bundesregierung – Private Altersvorsorge reformiert, Bundesfinanzministerium – FAQ zur Reform und Deutsche Rentenversicherung – Riester-FAQ.
6. KfW-Wohneigentumsprogramm 124: Bausparvertrag als Eigenkapitalbaustein
Ein Bausparvertrag ist oft nur ein Teil der Finanzierung. Wer selbst genutztes Wohneigentum kaufen oder bauen möchte, kann zusätzlich KfW-Förderkredite prüfen.
Das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 fördert den Kauf oder Neubau von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen mit Kreditbeträgen bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben.
Ein Bausparvertrag kann dabei Eigenkapital aufbauen oder später einen Teil der Finanzierung absichern. Der KfW-Kredit wird jedoch nicht über den Bausparvertrag beantragt, sondern über eine Bank oder Sparkasse vor Beginn des Vorhabens.
Offizielle Informationen: KfW – Wohneigentumsprogramm 124.
7. KfW 300 und KfW 308: Familienförderung für Neubau und Bestand
Für Familien und Alleinerziehende mit Kindern können weitere KfW-Programme relevant sein. Das Programm Wohneigentum für Familien unterstützt Familien beim klimafreundlichen Neubau. Das Programm Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb 308 richtet sich an Familien und Alleinerziehende, die eine bestehende Immobilie kaufen und anschließend energetisch sanieren.
Ein Bausparvertrag kann hier als Eigenkapital- oder Finanzierungsbaustein dienen. Die eigentliche Förderung läuft aber über KfW-Kredite und muss vor Beginn beziehungsweise vor Abschluss relevanter Verträge über eine Finanzierungspartnerin oder einen Finanzierungspartner beantragt werden.
Offizielle Informationen: KfW – Neubauförderung für Privatpersonen und KfW – Wohneigentum für Familien Bestandserwerb 308.
8. Bausparen für Sanierung, Fenster, Dämmung und Heizung
Viele Menschen schließen einen Bausparvertrag nicht für den kompletten Hauskauf ab, sondern für spätere Modernisierung. Genau hier kann Bausparen sinnvoll sein: neues Dach, Badumbau, Fenster, Dämmung, Heizung, Photovoltaik, barrierearmer Umbau, altersgerechter Eingang oder energetische Sanierung.
Für diese Maßnahmen gibt es teilweise direkte Zuschüsse, zum Beispiel über BAFA und KfW. Ein Bausparvertrag kann dann den Eigenanteil finanzieren oder später ein Darlehen bereitstellen.
Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle mit einem Grundfördersatz von 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Dazu gehören zum Beispiel Dämmung, Fenster, Außentüren und sommerlicher Wärmeschutz. Die KfW-Heizungsförderung 458 unterstützt private Eigentümerinnen und Eigentümer beim Einbau effizienter Heizungen beziehungsweise beim Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz mit Zuschüssen von 30 bis 70 Prozent der förderfähigen Kosten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Offizielle Informationen: BAFA – Gebäudehülle und KfW – Heizungsförderung 458.
Mehr dazu finden Sie auch in unserem Beitrag BAFA-Zuschuss für Fenster & Dämmung.
9. Bausparvertrag und Photovoltaik
Ein Bausparvertrag kann auch für Modernisierung und wohnwirtschaftliche Zwecke rund um die Immobilie eingesetzt werden. Dazu können je nach Vertragsbedingungen und Förderzweck auch bestimmte Maßnahmen an der Immobilie gehören, etwa energetische Modernisierung oder technische Gebäudeverbesserungen.
Für Photovoltaik und Batteriespeicher ist bundesweit vor allem der KfW-Kredit 270 relevant. Die KfW nennt Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher als förderfähige Anlagen. Zusätzlich gilt unter bestimmten Voraussetzungen der 0-Prozent-Umsatzsteuersatz für begünstigte Photovoltaikanlagen und wesentliche Komponenten wie Batteriespeicher.
Der Bausparvertrag ersetzt diese Förderung nicht. Er kann aber Eigenmittel, Modernisierungskosten oder spätere Darlehen rund um das Haus strukturieren.
Offizielle Informationen: KfW – Erneuerbare Energien Standard 270 und Bundesfinanzministerium – FAQ Photovoltaik.
10. Regionale Wohnraumförderung: Bundesländer prüfen
Neben Bundesförderungen gibt es Wohnraumförderungen der Bundesländer. Diese können je nach Land besonders attraktiv sein: zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse, Familienförderung, Eigentumsförderung, Sanierung, Modernisierung oder Förderung für Haushalte mit Kindern.
Ein Beispiel aus Baden-Württemberg ist die Eigentumsfinanzierung BW über die L-Bank. Sie unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen Familien beim Bau, Kauf oder der Erweiterung selbst genutzten Wohneigentums in Baden-Württemberg.
Ein Bausparvertrag kann auch hier als Eigenkapital- oder Finanzierungsbaustein dienen. Die eigentliche Landesförderung hat aber eigene Voraussetzungen und Antragswege.
Offizielle Informationen: L-Bank – Eigentumsfinanzierung BW.
Für wen lohnt sich ein Bausparvertrag besonders?
Ein Bausparvertrag kann besonders interessant sein für Menschen mit sicherem Wohnwunsch, junge Sparer mit Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmer mit vermögenswirksamen Leistungen, Familien mit Wohn-Riester-Anspruch, Eigentümer mit geplantem Modernisierungsbedarf, Menschen mit Angst vor steigenden Zinsen und Haushalte, die in einigen Jahren einen klaren Immobilienzweck haben.
Weniger überzeugend ist ein Bausparvertrag, wenn kein Immobilien- oder Sanierungsziel besteht, die Bausparsumme viel zu hoch gewählt wird, die Abschlussgebühr die Förderung auffrisst, kein Darlehen gebraucht wird, bessere Anlagealternativen verfügbar sind oder der Vertrag nur wegen eines kurzfristigen Werbeversprechens abgeschlossen wird.
Rechenbeispiele für die Förderung
Single mit Wohnungsbauprämie
Eine alleinstehende Person zahlt 700 Euro pro Jahr in einen Bausparvertrag ein und liegt unter der Einkommensgrenze. Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 Prozent. Das ergibt maximal 70 Euro Prämie pro Jahr.
Paar mit Wohnungsbauprämie
Ein zusammen veranlagtes Paar zahlt 1.400 Euro pro Jahr ein und liegt unter der Einkommensgrenze. Die maximale Wohnungsbauprämie beträgt 140 Euro pro Jahr.
Arbeitnehmer mit VL-Bausparvertrag
Ein Arbeitnehmer erhält vermögenswirksame Leistungen und investiert 470 Euro pro Jahr in einen Bausparvertrag. Bei Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage beträgt die Förderung 9 Prozent, also aufgerundet maximal 43 Euro pro Jahr.
Kombination aus Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage
Grundsätzlich können Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage nebeneinander genutzt werden. Die gleiche Einzahlung wird aber nicht doppelt gefördert. Wer beide Förderungen ausschöpfen möchte, muss die Einzahlungen sauber trennen und die Bedingungen der jeweiligen Förderung beachten.
Wie beantragt man die Förderungen richtig?
Wohnungsbauprämie beantragen
Der Antrag läuft über die Bausparkasse. Das Formular kommt häufig mit dem Jahreskontoauszug oder ist online verfügbar. Der Antrag muss für jedes Sparjahr gestellt werden. Die Frist beträgt grundsätzlich zwei Jahre nach Ablauf des Sparjahres.
Arbeitnehmersparzulage beantragen
Die Arbeitnehmersparzulage wird über die Einkommensteuererklärung beantragt. Voraussetzung ist, dass der Anbieter die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung übermittelt und die Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Wohn-Riester beantragen
Die Riester-Zulage wird über den Riester-Anbieter beantragt. Häufig kann ein Dauerzulageantrag gestellt werden. Für Entnahmen im Rahmen von Wohn-Riester ist ein Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen beziehungsweise über die Deutsche Rentenversicherung erforderlich.
KfW- und BAFA-Förderung beantragen
KfW-Kredite werden in der Regel vor Beginn über eine Bank oder Sparkasse beantragt. BAFA-Zuschüsse müssen ebenfalls vor Auftragserteilung beziehungsweise Maßnahmenbeginn geprüft und beantragt werden. Wer bereits unterschreibt oder beginnt, kann Fördermöglichkeiten verlieren.
Typische Fehler beim Bausparvertrag
Zu hohe Bausparsumme
Je höher die Bausparsumme, desto höher meist die Abschlussgebühr. Wer nur die Wohnungsbauprämie nutzen möchte, braucht nicht automatisch eine sehr hohe Bausparsumme. Zu große Verträge können teuer und unnötig sein.
Nur auf die Förderung schauen
Eine Förderung von 70 oder 140 Euro pro Jahr ist angenehm, aber sie entscheidet nicht allein über die Sinnhaftigkeit des Vertrags. Kosten, Guthabenzins, Darlehenszins, Laufzeit und tatsächlicher Finanzierungsbedarf sind wichtiger.
Wohn-Riester unterschätzen
Wohn-Riester kann für Familien attraktiv sein, ist aber komplex. Nachgelagerte Besteuerung, Selbstnutzung, Entnahmeverfahren, Wohnförderkonto und spätere Lebensplanung müssen verstanden werden.
Vertrag abschließen ohne konkretes Ziel
Ein Bausparvertrag passt besser, wenn ein klares Ziel besteht: Kauf, Bau, Sanierung, Modernisierung, Eigenkapitalaufbau oder Zinssicherung. Ohne Ziel wird er schnell zum teuren Sparvertrag.
KfW und BAFA zu spät prüfen
Viele Immobilienförderungen müssen vor Beginn beantragt werden. Wer zuerst kauft, beauftragt oder baut und danach nach Förderung sucht, kommt oft zu spät.
Checkliste vor Abschluss eines Bausparvertrags
Vor dem Abschluss sollten diese Fragen geklärt werden:
Wofür soll der Vertrag genutzt werden? Wird später ein Darlehen gebraucht? Wie hoch ist die Abschlussgebühr? Wie hoch sind Guthabenzins und Darlehenszins? Wann ist realistisch mit Zuteilung zu rechnen? Welche Sparrate ist nötig? Wird Wohnungsbauprämie erreicht? Gibt es vermögenswirksame Leistungen? Besteht Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage? Ist Wohn-Riester sinnvoll oder zu komplex? Welche KfW-, BAFA- oder Landesförderung passt zusätzlich? Gibt es günstigere Alternativen?
Was wird nicht gefördert?
Nicht jeder Zweck ist förderfähig. Reine Geldanlage ohne Wohnzweck, Konsumausgaben, Auto, Urlaub, Möbel ohne wohnwirtschaftlichen Zusammenhang, spekulative Anlagen oder beliebige private Anschaffungen sind nicht Sinn der Wohnungsbauprämie.
Auch bei Arbeitnehmersparzulage und Wohn-Riester gelten eigene Regeln. Wer Geld vorzeitig entnimmt, es falsch verwendet oder Fristen nicht einhält, kann die Förderung verlieren oder steuerliche Folgen auslösen.
Rechtlich sichere Einordnung
Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung zu Bausparverträgen und finanziellen Förderungen. Er ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs-, Anlage-, Verbraucher-, Bauspar-, Immobilien- oder Fördermittelberatung.
Ob eine Förderung möglich ist, hängt immer vom Einzelfall ab: Einkommen, Familienstand, Steuerstatus, Vertragsart, Sparleistung, Verwendungszweck, Wohnsitz, Förderjahr, Anbieter, Fristen und Nachweise. Förderregeln können sich ändern. Besonders bei Wohn-Riester, Altersvorsorge-Reform, Baufinanzierung und Immobilienkauf sollte fachkundige Beratung eingeholt werden.
Ein Bausparvertrag sollte nie allein wegen einer Prämie abgeschlossen werden. Entscheidend ist, ob Kosten, Laufzeit, Zuteilung, Darlehenszins, Förderanspruch und Immobilienziel zusammenpassen.
Fazit: Bausparen kann sich lohnen – aber nur mit Plan
Ein Bausparvertrag ist kein automatischer Förderturbo. Aber richtig eingesetzt kann er ein sinnvoller Baustein sein: für Eigenkapital, Zinssicherheit, spätere Modernisierung, vermögenswirksame Leistungen, Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage und Wohn-Riester.
Die wichtigsten Förderungen sind überschaubar: Wohnungsbauprämie bis 70 Euro für Singles und 140 Euro für Paare, Arbeitnehmersparzulage beim VL-Bausparen bis 43 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr, Wohn-Riester mit Zulagen und Steuervorteilen sowie zusätzliche KfW-, BAFA- und Landesförderungen für Kauf, Neubau, Sanierung und Modernisierung.
Die beste Strategie lautet: erst Ziel klären, dann Förderfähigkeit prüfen, dann Vertrag berechnen lassen. Wer nur die Prämie sieht und die Kosten übersieht, macht oft ein schlechtes Geschäft. Wer den Bausparvertrag dagegen gezielt mit Förderungen, Eigenkapitalaufbau und Immobilienplanung kombiniert, kann echte Vorteile nutzen.
Wenn Sie prüfen möchten, ob ein Bausparvertrag, Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage, Wohn-Riester, KfW, BAFA oder eine Landesförderung zu Ihrem Immobilienvorhaben passt, können Sie über unser Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage stellen.
FAQ: Bausparvertrag und finanzielle Förderungen
Welche staatlichen Förderungen gibt es für Bausparverträge?
Die wichtigsten Förderungen sind Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen und Wohn-Riester. Zusätzlich können KfW-, BAFA- und Landesprogramme für das eigentliche Immobilienvorhaben relevant sein.
Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?
Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 Prozent auf maximal 700 Euro Sparleistung pro Jahr bei Singles und 1.400 Euro bei zusammen veranlagten Paaren. Das ergibt maximal 70 Euro beziehungsweise 140 Euro pro Jahr.
Welche Einkommensgrenzen gelten bei der Wohnungsbauprämie?
Die Grenze liegt bei 35.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Alleinstehende und 70.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren oder Lebenspartnern.
Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage beim Bausparen?
Beim Bausparen beträgt sie 9 Prozent auf maximal 470 Euro vermögenswirksame Leistungen pro Jahr. Das ergibt maximal 43 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr.
Welche Einkommensgrenzen gelten bei der Arbeitnehmersparzulage?
Die Grenze liegt bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Ledige oder getrennt Lebende und 80.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten oder Lebenspartnern.
Kann man Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage kombinieren?
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Die gleichen Einzahlungen werden aber nicht doppelt gefördert. Wer beide Förderungen nutzen möchte, sollte die Sparbeträge sauber strukturieren.
Was ist Wohn-Riester beim Bausparen?
Wohn-Riester ist die Riester-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum. Sie kann über Riester-Bausparverträge, Riester-Darlehen oder Entnahmen aus Riester-Verträgen genutzt werden.
Was ändert sich ab 2027 bei Riester?
Bestehende Riester-Verträge laufen weiter. Ab 2027 können aber keine neuen Verträge mehr nach altem Riester-Modell abgeschlossen werden. Die private Altersvorsorge wird auf ein neues Fördersystem umgestellt.
Lohnt sich ein Bausparvertrag nur wegen der Förderung?
Meistens nicht. Die Förderung kann helfen, aber Kosten, Guthabenzins, Darlehenszins, Zuteilung, Laufzeit und Verwendungszweck müssen ebenfalls passen.
Kann ein Bausparvertrag mit KfW oder BAFA kombiniert werden?
Ja, häufig kann ein Bausparvertrag als Eigenkapital- oder Finanzierungsbaustein neben KfW-, BAFA- oder Landesförderungen genutzt werden. Die jeweiligen Programme haben aber eigene Antragswege und müssen oft vor Beginn beantragt werden.
Quellen und weiterführende Informationen
Gesetze im Internet: Wohnungsbau-Prämiengesetz
Finanzamt Baden-Württemberg: Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie
Bundesfinanzministerium: Arbeitnehmer-Sparzulage
Gesetze im Internet: § 13 Vermögensbildungsgesetz
Deutsche Rentenversicherung: Wohn-Riester für Ihr Eigenheim
Deutsche Rentenversicherung: FAQ zur Riester-Reform
Bundesregierung: Private Altersvorsorge reformiert
Bundesfinanzministerium: FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge
BaFin: Bausparen verständlich erklärt
Verbraucherzentrale: Lohnt sich ein Bausparvertrag?
KfW: Wohneigentumsprogramm 124
KfW: Förderung für Neubau
KfW: Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb 308
BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
KfW: Erneuerbare Energien Standard 270
Bundesfinanzministerium: FAQ Photovoltaikanlagen
L-Bank: Eigentumsfinanzierung BW

