Interreg-Förderung 2026: Zuschüsse für Projekte mit Frankreich, Österreich, Schweiz, Polen und den Niederlanden

Interreg ist eines der spannendsten EU-Förderprogramme für Regionen an Grenzen. Es unterstützt Projekte, bei denen Partner aus mehreren Ländern gemeinsam Probleme lösen, neue Angebote entwickeln, Infrastruktur verbessern, Forschung vernetzen, Bildung fördern, Tourismus stärken, Klimaanpassung voranbringen oder Bürgerinnen und Bürger zusammenbringen.

Für deutsche Antragsteller sind 2026 besonders die Programme mit Frankreich, Österreich, der Schweiz, Polen und den Niederlanden interessant. Je nach Standort können Kommunen, Vereine, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kammern, Unternehmen, Bildungsträger, Kulturträger, öffentliche Einrichtungen und Verbände Zuschüsse erhalten. Wichtig ist aber: Interreg ist keine normale Einzelförderung. Fast immer braucht es echte grenzüberschreitende Zusammenarbeit.

Dieser Ratgeber erklärt, welche Interreg-Förderung 2026 für deutsche Regionen relevant ist, welche Programme mit Frankreich, Österreich, Schweiz, Polen und den Niederlanden wichtig sind, welche Projekte gute Chancen haben, wie Kleinprojekte funktionieren und welche Fehler Antragsteller vermeiden sollten.

Kurz erklärt: Interreg fördert nicht einfach ein Projekt in Deutschland, sondern gemeinsame Projekte über Grenzen hinweg. Der Grenzbezug muss klar sein: Die Partner müssen gemeinsam planen, umsetzen, finanzieren und Ergebnisse nutzen.

Was ist Interreg?

Interreg ist Teil der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit. Ziel ist es, Grenzen innerhalb Europas weniger trennend wirken zu lassen und gemeinsame Herausforderungen in Grenzräumen besser zu lösen.

Interreg gibt es in mehreren Formen:

  • Interreg A: grenzüberschreitende Zusammenarbeit in direkten Grenzregionen, zum Beispiel Deutschland–Frankreich, Deutschland–Niederlande oder Deutschland–Polen.
  • Interreg B: transnationale Zusammenarbeit in größeren europäischen Räumen, zum Beispiel Nordwesteuropa, Donauraum, Ostseeraum, Alpenraum oder Mitteleuropa.
  • Interreg Europe: interregionale Zusammenarbeit zwischen Regionen aus ganz Europa, meist stärker auf Erfahrungsaustausch und Politikverbesserung ausgerichtet.

Dieser Artikel konzentriert sich vor allem auf Interreg A, weil dort die meisten direkten Chancen für Projekte mit Frankreich, Österreich, Schweiz, Polen und den Niederlanden liegen.

Wer kann Interreg-Förderung beantragen?

Je nach Programm können unterschiedliche Organisationen antragsberechtigt sein. Häufig kommen infrage:

  • Kommunen, Landkreise und öffentliche Einrichtungen,
  • Vereine und Verbände,
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen,
  • Schulen und Bildungsträger,
  • Kammern und Wirtschaftsförderungen,
  • kleine und mittlere Unternehmen,
  • Kultur- und Tourismusträger,
  • Gesundheits- und Sozialeinrichtungen,
  • Naturparks, Umweltträger und Zweckverbände,
  • öffentliche Infrastrukturträger,
  • gemeinnützige Organisationen und NGOs.

Privatpersonen sind in der Regel nicht die typischen Antragsteller. Einzelpersonen können aber indirekt profitieren, zum Beispiel durch Begegnungsprojekte, Bildungsangebote, Sprachförderung, Mobilitätsprojekte, Tourismusangebote oder regionale Infrastruktur.

Für Grundbegriffe rund um EU-Förderungen und Zuschüsse ist das vorhandene Fördermittellexikon hilfreich.

Die wichtigste Voraussetzung: Echte grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Interreg-Projekte brauchen einen echten Mehrwert über die Grenze hinweg. Es reicht nicht, wenn ein deutscher Träger ein Projekt in Deutschland durchführt und am Ende eine ausländische Organisation informiert. Die Zusammenarbeit muss in der Projektlogik erkennbar sein.

Typische Anforderungen sind:

  • mindestens ein Partner aus Deutschland und mindestens ein Partner aus dem Nachbarland,
  • gemeinsame Projektentwicklung,
  • gemeinsame Umsetzung,
  • gemeinsame Finanzierung oder klar zugeordnete Budgets,
  • gemeinsame Ergebnisse,
  • Nutzen für den Grenzraum,
  • Einordnung in die Prioritäten des jeweiligen Programms,
  • Leadpartner oder verantwortliche Projektsteuerung,
  • saubere Abrechnung und Nachweise.

Der wichtigste Satz im Antrag lautet nicht: „Wir möchten EU-Geld bekommen.“ Der wichtigste Satz lautet: „Dieses Problem kann nur grenzüberschreitend sinnvoll gelöst werden.“

Welche Themen werden 2026 besonders gefördert?

Die Programme unterscheiden sich, aber viele Interreg-Programme fördern ähnliche Zukunftsthemen:

  • Klimaschutz und Klimaanpassung,
  • Biodiversität und Naturschutz,
  • Energie, Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft,
  • Forschung, Innovation und Technologietransfer,
  • Bildung, Ausbildung und Fachkräfte,
  • Gesundheit und Pflege im Grenzraum,
  • Mobilität, ÖPNV, Radverkehr und Verkehrsinfrastruktur,
  • Tourismus, Kultur und gemeinsames Erbe,
  • Katastrophenschutz und Sicherheit,
  • Digitalisierung und Verwaltungszusammenarbeit,
  • Sprachförderung und Begegnung,
  • Abbau rechtlicher und administrativer Grenzhindernisse,
  • Bürgerbegegnung und People-to-People-Projekte.

Für digitale Projektteile passt der vorhandene Artikel Fördermöglichkeiten für IT & digitale Transformation. Für Energie- und Effizienzprojekte ist Fördermöglichkeiten für Energieeffizienz & IT relevant. Für grenzüberschreitende Events, Kultur- und Infrastrukturideen passt zusätzlich Fördermöglichkeiten für Event- & Infrastrukturtechnologien.

Interreg mit Frankreich: Oberrhein und Großregion

Für deutsche Projektträger mit Bezug zu Frankreich sind vor allem zwei Programme wichtig: Interreg Oberrhein und Interreg Großregion.

Interreg Oberrhein

Interreg Oberrhein ist das wichtigste Programm für die deutsch-französisch-schweizerische Grenzregion am Oberrhein. Es betrifft insbesondere Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, die französische Region Grand Est und Schweizer Kantone im Oberrheingebiet.

Für die Förderperiode 2021 bis 2027 stehen rund 125 Millionen Euro EU-Mittel zur Verfügung. Das Programm will den Oberrhein grüner, besser vernetzt, sozialer, intelligenter und bürgernäher machen.

Geeignete Projektideen sind zum Beispiel:

  • grenzüberschreitende Forschungs- und Innovationsprojekte,
  • Mobilität und ÖPNV über die Grenze,
  • gemeinsame Klimaanpassung und Hochwasservorsorge,
  • Gesundheit und Pflege im Grenzraum,
  • Bildung, Fachkräfte und Nachbarsprache,
  • Tourismus und Kultur am Oberrhein,
  • Zusammenarbeit von Verwaltungen,
  • Bürgerbegegnungen und Kleinprojekte,
  • Digitalisierung grenzüberschreitender Dienstleistungen.

Ein Projekt ist grundsätzlich nur dann überzeugend, wenn der Nutzen für den Oberrhein klar ist. Ein lokales Projekt in Freiburg, Karlsruhe, Straßburg oder Basel ohne grenzüberschreitende Wirkung reicht nicht aus.

Kleinprojekte am Oberrhein

Für kleinere Vorhaben gibt es Kleinprojektefonds. Sie sollen den Zugang zur Interreg-Förderung erleichtern. Kleinprojekte können zum Beispiel Bürgerbegegnungen, Jugendprojekte, Sport- und Kulturbegegnungen, Bildungsformate, kleinere Kooperationsprojekte oder Austauschformate sein.

Beim Oberrhein sind je nach Fonds und Träger unterschiedliche Regeln möglich. Der PAMINA-Kleinprojektefonds nennt beispielsweise eine Förderung von 60 Prozent des Gesamtbudgets, wobei das Projektbudget zwischen 5.000 Euro und 65.000 Euro liegen kann. Andere Kleinprojektefonds am Oberrhein können andere Schwerpunkte und Fristen haben.

Für Vereine, Schulen und kleine Initiativen sind Kleinprojekte oft der beste Einstieg. Ein großes Interreg-Projekt kann dagegen sehr aufwendig sein.

Interreg Großregion

Interreg Großregion betrifft den Raum Frankreich, Deutschland, Luxemburg und Belgien. Auf deutscher Seite sind insbesondere Saarland und Rheinland-Pfalz relevant. Das Programm ist mit fast 182 Millionen Euro EFRE-Mitteln ausgestattet. Auf Programmebene liegt die maximale Kofinanzierung bei 60 Prozent.

Die vier Prioritäten sind:

  • eine grünere Großregion,
  • eine sozialere Großregion,
  • eine bürgernähere Großregion,
  • eine Großregion mit besserer Governance der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

Geeignete Projekte können zum Beispiel Umwelt, Gesundheit, soziale Teilhabe, Arbeitsmarkt, Bildung, Kultur, Verwaltung, Mobilität oder Bürgernähe im Grenzraum betreffen.

Interreg mit Österreich: Bayern–Österreich und Alpenrhein–Bodensee–Hochrhein

Für deutsche Projektträger mit Bezug zu Österreich sind vor allem Interreg Bayern–Österreich und Interreg Alpenrhein–Bodensee–Hochrhein wichtig.

Interreg Bayern–Österreich

Interreg Bayern–Österreich fördert grenzüberschreitende Projekte entlang der bayerisch-österreichischen Grenze. Für die Förderperiode 2021 bis 2027 stehen rund 61,5 Millionen Euro EFRE-Mittel zur Verfügung. Der Fördersatz beträgt bis zu 75 Prozent der kofinanzierungsfähigen Gesamtkosten.

Typische Themen sind:

  • Forschung, Innovation und Technologietransfer,
  • Klimaschutz und Klimaanpassung,
  • Naturschutz und Biodiversität,
  • nachhaltiger Tourismus,
  • Mobilität im Grenzraum,
  • Bildung und Fachkräfte,
  • regionale Entwicklung,
  • Zusammenarbeit von Verwaltungen und Institutionen.

Wichtig ist: Das Projekt muss gemeinsam von mindestens einem Partner aus Bayern und einem Partner aus Österreich entwickelt, finanziert und umgesetzt werden. Regionale Koordinierungsstellen beraten auf beiden Seiten.

Interreg Alpenrhein–Bodensee–Hochrhein

Interreg Alpenrhein–Bodensee–Hochrhein, häufig Interreg ABH genannt, betrifft die Grenzregion Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein. Für die Förderperiode 2021 bis 2027 stehen knapp 60 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Das Fürstentum Liechtenstein beteiligt sich zusätzlich an Projekten.

Das Programm ist interessant für Regionen rund um Bodensee, Hochrhein, Alpenrhein, Vorarlberg, Ostschweiz und angrenzende deutsche Räume.

Geeignete Themen sind zum Beispiel:

  • grenzüberschreitende Mobilität,
  • Radverkehr und öffentlicher Verkehr,
  • Innovation und Wissenstransfer,
  • Umwelt, Natur und Klima,
  • Tourismus und Kultur,
  • Bildung und Fachkräfte,
  • Zusammenarbeit von Verwaltungen,
  • Bürgerbegegnungen und Kleinprojekte.

Für kleine Projekte im Bodenseeraum ist der IBK-Kleinprojektefonds besonders interessant. Dort kann eine Förderung von bis zu 30.000 Euro bei Projektkosten von bis zu 50.000 Euro beantragt werden. Alle Projektpartner profitieren von einem Fördersatz von 60 Prozent.

Interreg mit der Schweiz: Chancen und Besonderheiten

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, ist aber in mehreren Interreg-Räumen als Partner eingebunden. Für deutsche Antragsteller sind vor allem Oberrhein und Alpenrhein–Bodensee–Hochrhein relevant.

Wichtig ist: Schweizer Projektpartner werden häufig nicht über EFRE-Mittel wie EU-Partner finanziert, sondern über schweizerische oder kantonale Beiträge. Deshalb muss bei Projekten mit Schweizer Partnern besonders früh geklärt werden, welche Kosten auf welcher Seite förderfähig sind und welche Mittelquelle für den Schweizer Partner gilt.

Typische deutsch-schweizerische Projektideen sind:

  • Forschung und Innovation,
  • Gesundheit und Pflege im Grenzraum,
  • Arbeitsmarkt und Fachkräfte,
  • Mobilität, ÖPNV und Radverkehr,
  • Hochwasserschutz und Gewässer,
  • Tourismus, Kultur und Natur,
  • Bildung und Sprache,
  • Verwaltungszusammenarbeit und Abbau von Grenzhindernissen.

Bei Projekten mit der Schweiz lohnt sich frühe Beratung, weil Förderlogik, Abrechnung, Währung, nationale Beiträge und rechtliche Rahmenbedingungen komplexer sein können.

Interreg mit Polen: Brandenburg–Polen, MV/BB–Polen und Polen–Sachsen

Für deutsche Projektträger mit Polenbezug gibt es mehrere Programme. Entscheidend ist, in welchem Grenzraum das Projekt liegt.

Interreg Brandenburg–Polen

Interreg Brandenburg–Polen fördert Projekte im brandenburgisch-polnischen Grenzraum. Für die Förderperiode 2021 bis 2027 stehen 88,3 Millionen Euro EFRE-Mittel zur Verfügung.

Die Mittel verteilen sich auf Prioritäten wie:

  • Wissens- und Technologietransfer,
  • Klimawandel und biologische Vielfalt,
  • Bildung, Kultur und Tourismus,
  • Zusammenarbeit von Institutionen und Bevölkerung.

Grundregel: Am Projekt muss mindestens ein brandenburgischer und ein polnischer Partner beteiligt sein. Die Projektpartner benennen einen Leadpartner. Das Projekt muss einem spezifischen Ziel innerhalb eines Förderschwerpunkts zugeordnet werden.

Interreg Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen

Dieses Programm betrifft den nordöstlichen Grenzraum mit Polen. Es ist besonders interessant für Projekte rund um Ostseeraum, Tourismus, Bildung, Kultur, Gesundheit, Katastrophenschutz, Polizei, Zoll, Umwelt, Verkehr und regionale Zusammenarbeit.

Nach Landesinformationen können Projekte in diesem Programm Unterstützung von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten. Zusätzlich kann für Projektvorbereitungskosten ein Pauschalbetrag beantragt werden. Entscheidend sind aber immer die aktuellen Förderaufrufe und Programmunterlagen.

Interreg Polen–Sachsen

Interreg Polen–Sachsen fördert grenzübergreifende Projekte zwischen Sachsen und Polen. Das Programm hatte rund 60 Millionen Euro EU-Mittel für die Förderperiode 2021 bis 2027. Nach offizieller sächsischer Meldung vom 25. Juni 2026 sind die Mittel des Programms 2021 bis 2027 vollständig vergeben.

Das bedeutet: Neue klassische Projektanträge sind dort nur realistisch, wenn wieder Mittel frei werden, spezielle Restaufrufe laufen, Kleinprojektefonds offen sind oder die nächste Förderperiode vorbereitet wird. Antragsteller sollten deshalb nicht mit pauschal verfügbaren Mitteln rechnen, sondern den aktuellen Call-Status direkt beim Programm prüfen.

Für deutsch-polnische Projektideen sind 2026 besonders sinnvoll:

  • Brandenburg–Polen prüfen, wenn der Standort passt,
  • MV/BB–Polen prüfen, wenn der nordöstliche Grenzraum betroffen ist,
  • Polen–Sachsen nur nach aktueller Call- und Mittelprüfung weiterverfolgen,
  • Kleinprojektefonds und Euroregionen prüfen, wenn es um kleinere Begegnungs-, Bildungs-, Kultur- oder Bürgerprojekte geht.

Interreg mit den Niederlanden: Deutschland–Nederland

Interreg Deutschland–Nederland ist eines der größten und praktisch relevantesten Programme für deutsche Antragsteller in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Die Europäische Union fördert das Programm 2021 bis 2027 mit rund 225 Millionen Euro aus dem EFRE. Zusammen mit weiteren Mitteln und Eigenanteilen können insgesamt mehr als 465 Millionen Euro in deutsch-niederländische Projekte fließen.

Antragsberechtigt können je nach Projekt unter anderem sein:

  • öffentliche Einrichtungen,
  • Kommunen,
  • Unternehmen,
  • Verbände und Vereinigungen,
  • Bildungseinrichtungen,
  • Forschungseinrichtungen,
  • Hochschulen.

Die thematischen Schwerpunkte sind unter anderem Innovation, grüne Transformation, Zusammenarbeit für ein verbundenes Grenzgebiet und ein bürgernäheres Europa im Grenzgebiet.

Kleinprojektefonds Deutschland–Nederland

Der Kleinprojektefonds im Interreg VI-Programm Deutschland–Nederland ist besonders interessant für kleinere grenzüberschreitende Projekte. Er unterstützt Projekte in den Bereichen Bildung, Governance, Gesundheit und People-to-People.

Besonders praktisch sind zwei Förderwege:

  • kleine Begegnungen oder Tagesveranstaltungen mit einer Pauschale von 750 Euro,
  • intensivere und längerfristige Kooperationsprojekte mit bis zu 25.000 Euro Förderung.

Beispiele sind Schüleraustausche, Zusammenarbeit von Schulen und Hochschulen, Sprachförderung, Praktika, Gesundheitsvernetzung, Prävention, Pflege, Kultur, Sport, Geschichte, Tourismus oder Zusammenarbeit zwischen Behörden.

Für Sprachprojekte passt ergänzend der vorhandene Artikel Förderungen für Sprachen: Zuschüsse für Sprachkurse und Weiterbildung.

Was ist ein Kleinprojekt?

Kleinprojekte sind vereinfachte Interreg-Vorhaben mit kleinerem Budget, kürzerer Laufzeit und leichterer Antragstellung. Sie sind besonders interessant für Vereine, Schulen, Gemeinden, Kulturträger, Sportvereine, Jugendgruppen, Initiativen und kleinere öffentliche Einrichtungen.

Typische Kleinprojekte sind:

  • Bürgerbegegnungen,
  • Schüler- und Jugendaustausch,
  • Sportbegegnungen,
  • Kulturveranstaltungen,
  • Sprachprojekte,
  • Workshops und Seminare,
  • kleine Tourismusprojekte,
  • Vernetzung von Vereinen,
  • gemeinsame Ausstellungen,
  • kleine Gesundheits- oder Pflegeprojekte,
  • Verwaltungs- und Behördenaustausch,
  • Nachbarschaftsprojekte im Grenzraum.

Kleinprojekte sind kein Ersatz für große Infrastrukturvorhaben. Sie sind ideal, wenn Menschen und Organisationen über die Grenze hinweg erstmalig oder niedrigschwellig zusammenarbeiten möchten.

Welche Projekte haben besonders gute Chancen?

Gute Interreg-Projekte lösen ein Problem, das auf beiden Seiten der Grenze existiert oder durch die Grenze selbst entsteht. Besonders gute Chancen haben Projekte, die:

  • einen klaren Grenzraumbezug haben,
  • mindestens zwei echte Partner aus verschiedenen Ländern einbinden,
  • nicht einfach national umgesetzt werden können,
  • konkrete Ergebnisse erzeugen,
  • nach Projektende weiterwirken,
  • in die Prioritäten des Programms passen,
  • realistische Kosten und Zeitpläne haben,
  • professionell gesteuert werden,
  • öffentlichen oder regionalen Mehrwert schaffen,
  • grenzbedingte Hindernisse abbauen.

Starke Themen sind 2026 zum Beispiel Klimaanpassung, Katastrophenschutz, Fachkräfte, grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung, nachhaltiger Tourismus, Kreislaufwirtschaft, Wasser, Energie, Bildung, Sprachförderung, Forschung, Mobilität und digitale Verwaltungsservices.

Für Natur-, Landwirtschafts- und Umweltprojekte kann zusätzlich der vorhandene Artikel Förderungen für nachhaltige Landwirtschaft hilfreich sein.

Welche Kosten können förderfähig sein?

Die förderfähigen Kosten hängen vom jeweiligen Interreg-Programm ab. Häufig relevant sind:

  • Personalkosten,
  • Honorare,
  • Reisekosten,
  • Veranstaltungskosten,
  • Übersetzung und Dolmetschung,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Materialkosten,
  • externe Dienstleistungen,
  • Studien, Konzepte und Analysen,
  • Software, Daten und digitale Tools,
  • Pilotanlagen und Demonstratoren,
  • Ausrüstung, soweit projektbezogen,
  • kleine Infrastrukturmaßnahmen,
  • Planungskosten,
  • Evaluation und Dokumentation.

Nicht oder nur eingeschränkt förderfähig sind häufig:

  • bereits begonnene Vorhaben,
  • reine nationale Projekte ohne Grenzbezug,
  • Daueraufgaben ohne Projektcharakter,
  • reine Vereinsfeiern ohne grenzüberschreitenden Mehrwert,
  • nicht belegbare Eigenleistungen,
  • Luxusausgaben,
  • laufende Betriebskosten ohne Förderbezug,
  • nicht genehmigungsreife Bauprojekte,
  • Doppelförderung derselben Kosten,
  • Kosten außerhalb des Förderzeitraums,
  • Ausgaben ohne ordnungsgemäße Rechnung und Zahlungsnachweis.

Leadpartner-Prinzip: Wer trägt Verantwortung?

Viele Interreg-Projekte arbeiten nach dem Leadpartner-Prinzip. Das bedeutet: Ein Partner übernimmt die Gesamtkoordination gegenüber dem Programm. Er ist verantwortlich für Antrag, Kommunikation, Berichte, Koordination, Finanzflüsse und oft auch für die Einhaltung der Förderbedingungen durch alle Partner.

Ein guter Leadpartner sollte:

  • fördererfahren sein,
  • finanziell stabil sein,
  • Personal für Projektmanagement haben,
  • zweisprachig oder mehrsprachig arbeiten können,
  • Abrechnung und Nachweise organisieren können,
  • Partner aktiv steuern können,
  • Risiken und Fristen im Blick behalten,
  • transparent kommunizieren.

Für kleine Vereine ist es oft besser, zunächst Partner in einem Kleinprojekt zu sein, statt sofort ein großes Interreg-Projekt als Leadpartner zu übernehmen.

Interreg für Unternehmen: Möglich, aber nicht wie normale Wirtschaftsförderung

Unternehmen können in mehreren Interreg-Programmen antragsberechtigt oder Projektpartner sein. Besonders interessant ist das bei Innovation, Technologietransfer, Pilotprojekten, Forschung, Fachkräfte, Kreislaufwirtschaft, Energie, Digitalisierung oder grenzüberschreitenden Wertschöpfungsketten.

Aber: Interreg ist keine klassische Investitionsförderung für ein einzelnes Unternehmen. Ein Betrieb bekommt nicht einfach Geld für eine Maschine, nur weil er nahe der Grenze sitzt. Der grenzüberschreitende Kooperationsnutzen muss im Mittelpunkt stehen.

Geeignete Unternehmensprojekte sind zum Beispiel:

  • gemeinsames Innovationsprojekt mit Hochschule im Nachbarland,
  • Pilotprojekt mit Unternehmen und Forschungspartnern auf beiden Seiten der Grenze,
  • grenzüberschreitendes Fachkräfte- oder Ausbildungsnetzwerk,
  • Technologietransfer in einer Grenzregion,
  • gemeinsame Lösung für Kreislaufwirtschaft oder Energieeffizienz,
  • grenzüberschreitende Cluster- oder Netzwerkentwicklung,
  • digitale Plattform für regionale Zusammenarbeit,
  • Pilotanwendung mit öffentlichem Nutzen im Grenzraum.

Für Unternehmensförderung und Gründung ist ergänzend der vorhandene Artikel Top 10 Förderungen für Existenzgründer nützlich.

Interreg für Kommunen: Besonders starke Chancen

Kommunen sind in Interreg häufig sehr gut positioniert, weil viele Grenzprobleme kommunale Aufgaben betreffen: Verkehr, Verwaltung, Bildung, Gesundheit, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Tourismus, Klima, Wasser, Kultur, Bürgerbeteiligung und Daseinsvorsorge.

Geeignete kommunale Projekte sind:

  • grenzüberschreitende Mobilitätsangebote,
  • Radwege und ÖPNV-Verknüpfung,
  • gemeinsame Klimaanpassung,
  • Hochwasser- und Starkregenvorsorge,
  • Zusammenarbeit von Feuerwehren und Rettungsdiensten,
  • gemeinsame Tourismusstrategie,
  • grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung,
  • digitale Verwaltung im Grenzraum,
  • Sprach- und Bildungsprojekte,
  • Bürgerbegegnung und Jugendbeteiligung,
  • gemeinsame Kultur- und Naturerlebnisse.

Kommunen sollten aber früh klären: Wer ist Leadpartner? Wer trägt Eigenanteil? Welche Beschlüsse sind nötig? Welche Vergaberegeln gelten? Welche Folgekosten entstehen? Wer betreibt die Ergebnisse nach Projektende?

Interreg für Vereine, Schulen und Kulturträger

Für kleine Organisationen sind Interreg-Kleinprojekte oft die beste Chance. Sie ermöglichen grenzüberschreitende Begegnung und Zusammenarbeit mit weniger Bürokratie als große Interreg-Projekte.

Geeignete Ideen sind:

  • Schüleraustausch mit Nachbarsprache,
  • Jugendbegegnung,
  • gemeinsames Kulturfestival,
  • Sportbegegnung,
  • Geschichtsprojekt,
  • deutsch-französischer oder deutsch-niederländischer Workshop,
  • kleine Ausstellung,
  • Vereinsvernetzung,
  • Freiwilligen- und Ehrenamtsprojekt,
  • grenzüberschreitendes Bildungsformat,
  • gemeinsame Veranstaltung zu Klima, Europa oder Region.

Für Projekte mit Geflüchteten, Integration und Bildung passt der vorhandene Artikel Förderungen für Flüchtlinge: Unterstützung für Integration und Bildung.

So entwickeln Sie eine förderfähige Interreg-Idee

Ein schwacher Antrag sagt: „Wir möchten mit einem Partner im Nachbarland zusammenarbeiten.“ Ein starker Antrag sagt: „Die Grenzregion hat ein gemeinsames Problem. Deutsche und niederländische Partner entwickeln gemeinsam eine Lösung, testen sie in zwei Teilregionen, bauen ein dauerhaftes Netzwerk auf und veröffentlichen übertragbare Ergebnisse für den gesamten Grenzraum.“

Ein guter Interreg-Antrag beantwortet diese Fragen:

  • Welches konkrete Grenzproblem wird gelöst?
  • Warum kann das Projekt nicht rein national umgesetzt werden?
  • Welche Partner sind beteiligt?
  • Welche Aufgaben übernimmt jeder Partner?
  • Welche gemeinsamen Ergebnisse entstehen?
  • Wie profitieren beide Seiten der Grenze?
  • Welche Zielgruppen werden erreicht?
  • Wie wird der Eigenanteil finanziert?
  • Wie werden Sprache, Recht, Abrechnung und Verwaltung gelöst?
  • Wie wirkt das Projekt nach Ende der Förderung weiter?

Die richtige Reihenfolge beim Interreg-Antrag

Interreg-Anträge können aufwendig sein. Je früher Beratung und Partnerklärung starten, desto besser.

  1. Programmraum bestimmen: Frankreich, Österreich, Schweiz, Polen, Niederlande oder transnationaler Raum.
  2. Prüfen, ob der eigene Standort im Fördergebiet liegt.
  3. Projektidee auf echten Grenzmehrwert prüfen.
  4. Passende Priorität und spezifisches Ziel des Programms suchen.
  5. Partner im Nachbarland finden.
  6. Rollen, Leadpartner und Aufgaben klären.
  7. Kontakt mit Regionalmanagement oder Gemeinsamen Sekretariat aufnehmen.
  8. Projektidee beraten lassen.
  9. Kosten- und Finanzierungsplan aufbauen.
  10. Eigenanteil und Kofinanzierung sichern.
  11. Vergabe, Beihilfe, Genehmigungen und Datenschutz prüfen.
  12. Antrag vor Vorhabenbeginn stellen, sofern das Programm dies verlangt.
  13. Bewilligung oder zulässigen Start abwarten.
  14. Projekt umsetzen, dokumentieren und laufend berichten.
  15. Verwendungsnachweis, Kommunikationspflichten und Prüfungen erfüllen.

Welche Unterlagen werden häufig benötigt?

Je nach Programm können folgende Unterlagen erforderlich sein:

  • Projektbeschreibung,
  • Partnerliste,
  • Leadpartner-Erklärung,
  • Kooperationsvereinbarung,
  • Kosten- und Finanzierungsplan,
  • Zeitplan und Arbeitspakete,
  • Nachweis des Grenzmehrwerts,
  • Eigenmittelnachweis,
  • Beschlüsse von Kommunen oder Gremien,
  • KMU-Erklärung bei Unternehmen,
  • Beihilfeprüfung,
  • Vergabekonzept,
  • Genehmigungen bei Bau- oder Infrastrukturprojekten,
  • Kommunikationsplan,
  • Nachhaltigkeits- oder Verstetigungskonzept,
  • spätere Rechnungen, Zahlungsnachweise und Berichte.

Bei Kleinprojekten sind die Anforderungen oft deutlich einfacher. Bei großen Infrastruktur-, Forschungs- oder Innovationsprojekten können sie sehr umfangreich werden.

Beihilfe, Vergabe und Abrechnung: Die drei Stolpersteine

Interreg-Projekte scheitern selten an der Idee, aber oft an Verwaltung. Besonders kritisch sind Beihilfe, Vergabe und Abrechnung.

Beihilfe

Wenn Unternehmen Vorteile erhalten oder wirtschaftliche Tätigkeiten gefördert werden, kann EU-Beihilferecht relevant sein. Dann gelten besondere Regeln, Höchstgrenzen und Nachweispflichten.

Vergabe

Öffentliche und öffentlich geförderte Träger müssen Vergaberegeln beachten. Wer Leistungen ohne richtige Vergabe beauftragt, riskiert Kürzungen.

Abrechnung

Interreg verlangt Nachweise, Berichte, Rechnungen, Zahlungsbelege, Arbeitszeitdokumentation und Kommunikationspflichten. Wer seine Belege nicht sauber führt, kann trotz Bewilligung Geld verlieren.

Deshalb sollten Antragsteller Verwaltung und Abrechnung nicht unterschätzen. Ein guter Projektmanager ist bei Interreg oft genauso wichtig wie eine gute Projektidee.

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Deutsch-französisches Klimaanpassungsprojekt

Eine deutsche Stadt und eine französische Kommune am Oberrhein entwickeln gemeinsam Starkregen- und Hitzeschutzmaßnahmen. Sie vergleichen Gefahrenkarten, testen Entsiegelung, organisieren Bürgerworkshops und erstellen einen gemeinsamen Leitfaden. Interreg Oberrhein kann passen, wenn Programmpriorität, Partner, Kosten und Grenzmehrwert stimmen.

Beispiel 2: Bayern und Österreich entwickeln nachhaltigen Tourismus

Eine bayerische Region und österreichische Partner entwickeln grenzüberschreitende Rad- und Naturerlebnisse mit digitaler Besucherlenkung. Interreg Bayern–Österreich kann passen, wenn Tourismus, Nachhaltigkeit, Mobilität und regionale Entwicklung gemeinsam gedacht werden.

Beispiel 3: Bodenseeraum startet Kleinprojekt

Ein Verein aus Deutschland und ein Partner aus der Schweiz oder Österreich planen eine kleine Kultur- und Jugendbegegnung am Bodensee. Der IBK-Kleinprojektefonds kann passen, wenn Budget, Partner, Laufzeit und Förderkriterien eingehalten werden.

Beispiel 4: Brandenburg und Polen vernetzen Bildung und Tourismus

Eine brandenburgische Kommune und polnische Partner entwickeln ein Bildungs- und Kulturprojekt mit touristischem Nutzen. Interreg Brandenburg–Polen kann passen, wenn mindestens ein brandenburgischer und ein polnischer Partner beteiligt sind und das Projekt einer Programmpriorität entspricht.

Beispiel 5: Deutsch-niederländisches Gesundheitsnetzwerk

Ein Krankenhaus, eine Hochschule und Gesundheitsakteure aus Deutschland und den Niederlanden entwickeln ein Projekt zu Pflege, Prävention und grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung. Interreg Deutschland–Nederland oder der Kleinprojektefonds können je nach Größe und Zielsetzung passen.

Häufige Fehler bei Interreg-Förderung

  • Projekt hat keinen echten Grenzmehrwert.
  • Ausländischer Partner wird nur formal eingebunden.
  • Das falsche Interreg-Programm wird gewählt.
  • Standort liegt nicht im Fördergebiet.
  • Projekt passt nicht zu einer Priorität oder einem spezifischen Ziel.
  • Leadpartner hat zu wenig Erfahrung oder Kapazität.
  • Eigenanteil ist nicht gesichert.
  • Beihilferecht wird ignoriert.
  • Vergaberegeln werden zu spät geprüft.
  • Projekt beginnt vor zulässigem Start.
  • Kommunikationspflichten der EU-Förderung werden vergessen.
  • Abrechnung wird erst am Projektende vorbereitet.
  • Polen–Sachsen wird eingeplant, obwohl die Programmmittel 2026 bereits vollständig vergeben wurden.
  • Kleinprojekt und Großprojekt werden verwechselt.

Checkliste: Interreg-Förderung 2026 richtig beantragen

  • Passenden Grenzraum bestimmen.
  • Fördergebiet prüfen.
  • Aktuelle Calls und Restmittel prüfen.
  • Mindestens einen echten Partner im Nachbarland finden.
  • Grenzproblem und gemeinsamen Nutzen klar beschreiben.
  • Programmpriorität und spezifisches Ziel zuordnen.
  • Leadpartner bestimmen.
  • Kostenplan mit allen Partnern abstimmen.
  • Eigenanteil sichern.
  • Regionalmanagement oder Gemeinsames Sekretariat früh kontaktieren.
  • Kleinprojektfonds prüfen, wenn das Projekt klein oder niedrigschwellig ist.
  • Beihilfe, Vergabe, Datenschutz und Genehmigungen klären.
  • Antrag vor Maßnahmenbeginn stellen, sofern erforderlich.
  • Nachweise und Abrechnung von Anfang an organisieren.
  • Kommunikationspflichten und EU-Logos beachten.

Rechtssichere Einordnung

Interreg-Förderprogramme ändern sich regelmäßig. Förderquoten, Budgets, Call-Fristen, Restmittel, Fördergebiete, Prioritäten, Projektarten, Antragsberechtigung, Beihilferegeln, Vergabepflichten und Abrechnungsregeln unterscheiden sich je nach Programmraum und Förderjahr. Ein Anspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht automatisch.

Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Fördermittel-, EU-Beihilfe-, Vergabe-, Finanzierungs-, Verwaltungs- oder Projektberatung. Vor Antragstellung, Projektstart, Vertragsabschluss, Bestellung, Ausschreibung oder Kostenverursachung sollten Antragsteller die konkrete Förderfähigkeit mit dem zuständigen Interreg-Sekretariat, Regionalmanagement, Förderstelle, Kommune, Hausbank, Steuerberatung, Rechtsberatung oder Fachberatung prüfen.

Fazit: Interreg-Förderung 2026 lohnt sich für echte Grenzprojekte

Interreg-Förderung 2026 bietet starke Chancen für Projekte mit Frankreich, Österreich, Schweiz, Polen und den Niederlanden. Besonders interessant sind Oberrhein, Großregion, Bayern–Österreich, Alpenrhein–Bodensee–Hochrhein, Deutschland–Nederland, Brandenburg–Polen und MV/BB–Polen. Beim Programm Polen–Sachsen sind die Mittel der Förderperiode 2021 bis 2027 nach aktueller offizieller Meldung bereits vollständig vergeben, daher müssen dort Restmöglichkeiten, Kleinprojekte oder die nächste Förderperiode geprüft werden.

Der wichtigste Erfolgsfaktor ist echter Grenzmehrwert. Interreg fördert nicht das schönste Einzelprojekt, sondern die beste gemeinsame Lösung für den Grenzraum. Wer den passenden Programmraum wählt, starke Partner findet, früh Beratung nutzt, Kosten sauber plant und Nachweise professionell organisiert, kann mit Interreg Projekte finanzieren, die national kaum möglich wären.

Aktuelle Fördermeldungen finden Sie zusätzlich im vorhandenen Bereich News. Grundbegriffe finden Sie im Fördermittellexikon und allgemeine Fragen im Bereich Häufig gestellte Fragen.

Häufige Fragen zur Interreg-Förderung 2026

Was ist Interreg-Förderung?

Interreg ist eine EU-Förderung für grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit. Besonders Interreg A unterstützt Projekte in direkten Grenzregionen.

Wer kann Interreg beantragen?

Je nach Programm können Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Vereine, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Bildungsträger, Verbände, Kammern und gemeinnützige Organisationen antragsberechtigt sein.

Braucht man einen Partner im Ausland?

Ja, in der Regel braucht ein Interreg-A-Projekt mindestens einen Partner aus Deutschland und mindestens einen Partner aus dem jeweiligen Nachbarland beziehungsweise Programmraum.

Wie hoch ist die Interreg-Förderung?

Das hängt vom Programm ab. Beispiele: Bayern–Österreich fördert bis zu 75 Prozent, Großregion bis zu 60 Prozent auf Programmebene, Kleinprojektefonds haben oft eigene Pauschalen oder Höchstbeträge.

Welche Interreg-Programme gibt es mit Frankreich?

Für deutsche Antragsteller sind vor allem Interreg Oberrhein und Interreg Großregion relevant. Je nach Standort können Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland und französische Partnerregionen beteiligt sein.

Welche Interreg-Programme gibt es mit Österreich?

Besonders wichtig sind Interreg Bayern–Österreich und Interreg Alpenrhein–Bodensee–Hochrhein.

Welche Interreg-Programme gibt es mit der Schweiz?

Relevant sind vor allem Interreg Oberrhein und Interreg Alpenrhein–Bodensee–Hochrhein. Bei Schweizer Partnern müssen nationale oder kantonale Finanzierungsregeln besonders früh geprüft werden.

Welche Interreg-Programme gibt es mit Polen?

Wichtig sind Brandenburg–Polen, MV/BB–Polen und Polen–Sachsen. Beim Programm Polen–Sachsen sind die Mittel 2021 bis 2027 nach offizieller Meldung vom 25. Juni 2026 vollständig vergeben.

Welche Interreg-Programme gibt es mit den Niederlanden?

Interreg Deutschland–Nederland ist das zentrale Programm. Es betrifft insbesondere Grenzräume in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sowie niederländische Partnerregionen.

Was ist der beste erste Schritt?

Der beste erste Schritt ist die Prüfung des Programmraums und ein Beratungsgespräch mit dem zuständigen Interreg-Sekretariat oder Regionalmanagement. Danach sollten Partner, Priorität, Budget und Grenzmehrwert geklärt werden.

Offizielle Quellen und weiterführende Informationen