KfW-Heizungsförderung 2026: Neue Regeln für Wärmepumpe und Heizungstausch ab 21. Juli

Die KfW-Heizungsförderung wird kurzfristig angepasst. Ab Dienstag, dem 21. Juli 2026, gelten neue Förderbedingungen innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG. Betroffen sind vor allem Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine Wärmepumpe oder eine andere förderfähige Heizung einbauen beziehungsweise ihre bisherige Heizung austauschen möchten.

Auch bei Krediten für eine energetische Sanierung ändern sich einzelne Bedingungen. In diesem Artikel geht es jedoch vor allem um die neuen Zuschüsse und Regeln für den Heizungstausch.

Die KfW teilte am 8. Juli 2026 mit, dass die Bundesregierung neue Eckpunkte für die BEG beschlossen hat. Die Förderbedingungen werden in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum 21. Juli 2026 angepasst.

Wichtig: Die veröffentlichten Eckpunkte stehen teilweise noch unter dem Vorbehalt, dass die endgültigen Fördervoraussetzungen durch die maßgebliche Förderrichtlinie bestätigt werden. Verbindlich sind deshalb immer die Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gelten.

 

Das Wichtigste sofort

Für Hauseigentümer ist während der Umstellung vor allem eine Frage entscheidend: Liegt bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag vor?

Wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag, kurz BzA, besitzt, den Förderantrag aber noch nicht eingereicht hat, kann den Antrag nach Angaben der KfW noch bis zum 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr zu den bisherigen Förderbedingungen stellen.

Wichtig ist: Für die Antragstellung zu den bisherigen Bedingungen muss die gültige Bestätigung zum Antrag bereits vor Beginn der Umstellungsphase vorhanden gewesen sein. Während der am 9. Juli 2026 begonnenen Umstellungsphase können keine neuen Bestätigungen zum Antrag für die bisherigen Bedingungen erstellt werden.

Neue BzA können nach Angaben der KfW erst wieder ab dem 21. Juli 2026 ausgestellt werden. Dann gelten bereits die neuen Förderbedingungen.

Bereits von der KfW zugesagte Förderanträge bleiben grundsätzlich von der Änderung unberührt. Auch bereits eingereichte Anträge sollen nach den Bedingungen geprüft werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung galten.

Trotzdem müssen alle weiteren Voraussetzungen eingehalten werden. Dazu gehören insbesondere die Fristen für die Durchführung, die Einreichung der Nachweise und die technischen Anforderungen an die geförderte Heizung.

 

Alle Änderungen einfach erklärt – KfW-Heizungsförderung ab Juli 2026

Infografik zur KfW-Heizungsförderung 2026 mit Basisförderung, Einkommensbonus, Klimageschwindigkeitsbonus und maximal förderfähigen Kosten für Wärmepumpen.

 

Warum wird die Heizungsförderung geändert?

Die Bundesregierung passt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an. Ziel ist es, die vorhandenen Fördermittel künftig stärker nach der persönlichen Situation der Antragsteller zu verteilen. Die Heizungsförderung wird also nicht abgeschafft, sondern neu gestaltet.

Künftig spielen unter anderem das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen, die Selbstnutzung der Immobilie, minderjährige Kinder im Haushalt, die bisherige Heizungsanlage und ab 2027 voraussichtlich auch die europäische Wertschöpfung einer Wärmepumpe eine größere Rolle.

Für Eigentümer bedeutet das: Eine pauschale Aussage wie „Für eine Wärmepumpe gibt es 30 Prozent Förderung“ reicht künftig nicht mehr aus. Entscheidend sind immer die persönliche Situation, das Gebäude, die bestehende Heizung und die Voraussetzungen des jeweiligen Förderprogramms.

 

Was ändert sich ab 21. Juli 2026?

Die Grundförderung bleibt erhalten. Für Wohngebäude beträgt sie weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Damit bleibt der Einbau einer förderfähigen Heizung grundsätzlich attraktiv, auch wenn einzelne Bonusförderungen reduziert oder vollständig gestrichen werden.

Die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken auf 28.000 Euro. Für die zweite bis sechste Wohneinheit können jeweils bis zu 15.000 Euro und für jede weitere Wohneinheit jeweils bis zu 8.000 Euro berücksichtigt werden.

Besonders wichtig: Die Kostenobergrenze für die erste Wohneinheit soll erstmals zum 1. Februar 2027 auf 27.250 Euro sinken und anschließend jeweils zum 1. Februar und 1. August um weitere 750 Euro reduziert werden.

Auch der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt bestehen, fällt jedoch geringer aus. Ab dem 21. Juli 2026 beträgt er 16 Prozent. Nach den derzeit veröffentlichten Eckpunkten soll dieser Bonus erstmals zum 1. Februar 2027 und anschließend alle sechs Monate um jeweils vier Prozentpunkte sinken.

Der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen sowie der Emissionsminderungszuschlag entfallen. Statt technischer Zusatzboni werden künftig Einkommen, Selbstnutzung, Familienstatus und weitere persönliche Voraussetzungen stärker berücksichtigt.

 

Neue Einkommensstaffelung: Wer erhält zusätzliche Förderung?

Für selbstnutzende Eigentümer wird der Einkommensbonus neu gestaffelt. Zusätzlich zur Grundförderung kann – abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen – ein weiterer Förderbonus möglich sein.

Nach den veröffentlichten Eckpunkten gelten folgende Förderstufen:

  • 40 Prozent Einkommensbonus bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro
  • 30 Prozent Einkommensbonus bei einem Einkommen über 30.000 bis 40.000 Euro
  • 10 Prozent Einkommensbonus bei einem Einkommen über 40.000 bis 50.000 Euro
  • Über 50.000 Euro besteht kein Anspruch auf den Einkommensbonus.

Wichtig: Maßgeblich ist nicht das Brutto- oder Nettoeinkommen, sondern das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen, das im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen wird.

Für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind verbessert sich zusätzlich die Einkommensgrenze. Hier wird ein Familienzuschlag von 10.000 Euro berücksichtigt. Dadurch können Familien in eine höhere Förderstufe fallen.

Die KfW nennt dazu folgendes Beispiel: Beträgt das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro und lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, kann der Familienzuschlag dazu führen, dass die Familie wie ein Haushalt mit 30.000 Euro Einkommen behandelt wird. Dadurch kann statt des 30-Prozent-Einkommensbonus ein Einkommensbonus von 40 Prozent möglich werden.

 

Beispielrechnung: Wie viel Förderung ist möglich?

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nicht nach dem gesamten Rechnungsbetrag, sondern ausschließlich nach den förderfähigen Kosten. Genau hier entstehen häufig Missverständnisse.

Die KfW nennt als Beispiel eine Familie mit mindestens einem minderjährigen Kind und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 40.000 Euro. Durch den Familienzuschlag kann die höchste Einkommensbonus-Stufe erreicht werden.

Kostet eine neue Wärmepumpe einschließlich Einbau insgesamt 32.000 Euro, werden bis zum 31. Januar 2027 höchstens 28.000 Euro als förderfähige Kosten berücksichtigt.

Bei einer maximal möglichen Gesamtförderung von 80 Prozent ergibt sich daraus ein Zuschuss von höchstens 22.400 Euro. Die Förderung wird also nicht auf die gesamten 32.000 Euro berechnet.

Das bedeutet: Auch wenn Wärmepumpe, Installation, Speicher, Elektroarbeiten oder weitere Nebenleistungen insgesamt mehr kosten, berücksichtigt die KfW nur die jeweils geltende förderfähige Kostenobergrenze.

 

 

Drei typische Fälle für Eigentümer

Je nachdem, wie weit Ihr Förderantrag bereits vorbereitet ist, gelten unterschiedliche Regeln. Die folgenden Beispiele helfen Ihnen, Ihre Situation schnell einzuordnen.

 

Fall 1: Sie haben bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag

Dann sollten Sie möglichst zeitnah prüfen, ob Sie den Förderantrag noch bis zum 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr zu den bisherigen Förderbedingungen einreichen können. Bereits ausgestellte gültige Bestätigungen zum Antrag (BzA) können während der Umstellungsphase weiterhin genutzt werden.

Fall 2: Sie haben noch keine Bestätigung zum Antrag

Während der Umstellungsphase können keine neuen Bestätigungen zum Antrag für die bisherigen Förderbedingungen erstellt werden. Neue BzA sind erst wieder ab dem 21. Juli 2026 möglich. Ab diesem Zeitpunkt gelten automatisch die neuen Förderbedingungen.

Fall 3: Sie haben bereits eine Förderzusage

Dann ändert sich für Ihren bereits bewilligten Antrag grundsätzlich nichts. Die bestehende Förderzusage bleibt bestehen. Voraussetzung ist allerdings, dass alle Fristen, technischen Anforderungen und Nachweispflichten weiterhin eingehalten werden.

 

Wertschöpfungsbonus ab 2027: Herkunft der Wärmepumpe wird wichtiger

Ab dem ersten Quartal 2027 ist nach den bisherigen Planungen ein neuer Wertschöpfungsbonus vorgesehen. Gleichzeitig soll sich die Grundförderung für Wärmepumpen ändern.

Nach den veröffentlichten Eckpunkten soll die Grundförderung für Wärmepumpen, die außerhalb der Europäischen Union gefertigt, gebaut oder zusammengebaut wurden, künftig nur noch 15 Prozent betragen.

Wärmepumpen, die innerhalb der Europäischen Union gefertigt wurden, sollen zusätzlich einen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent erhalten. Dadurch wären für diese Anlagen insgesamt weiterhin 30 Prozent Förderung aus Grundförderung und Wertschöpfungsbonus möglich.

Wichtig für Eigentümer: Nicht allein der Herstellername entscheidet über die Förderung. Maßgeblich ist, ob die konkrete Wärmepumpe nach den dann geltenden Förderregeln als innerhalb der Europäischen Union gefertigt gilt.

 

Was bedeutet das für alte Öl- und Gasheizungen?

Besitzer älterer Öl- oder Gasheizungen sollten die neuen Förderbedingungen besonders sorgfältig prüfen. Zwar bleibt der Klimageschwindigkeitsbonus bestehen, er sinkt jedoch ab dem 21. Juli 2026 auf 16 Prozent und soll anschließend schrittweise weiter reduziert werden.

Das bedeutet nicht, dass jetzt jeder sofort auf eine Wärmepumpe umsteigen muss. Wer ohnehin eine neue Heizung benötigt oder eine Modernisierung plant, sollte den Zeitpunkt jedoch sorgfältig planen.

Vor einer Entscheidung empfiehlt es sich, unter anderem Heizlast, Vorlauftemperatur, vorhandene Heizkörper, Dämmstandard, Warmwasserbedarf, Stromverbrauch sowie mögliche Zusatzmaßnahmen fachgerecht prüfen zu lassen.

Eine hohe Förderung allein macht eine Heizung noch nicht wirtschaftlich. Entscheidend ist, dass das Heizsystem dauerhaft zum Gebäude passt. Eine gut geplante Wärmepumpe kann langfristig Energiekosten und CO₂-Kosten senken und gleichzeitig den Wohnkomfort erhöhen.

 

Was gilt für Vermieter, Mehrfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften?

Die KfW-Heizungsförderung richtet sich nicht nur an Eigentümer eines Einfamilienhauses. Förderfähig sind unter anderem private Eigentümer von Wohngebäuden, Vermieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), wenn eine förderfähige Heizungsanlage eingebaut oder ein Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz hergestellt wird.

Für Mehrfamilienhäuser gelten andere Kostenobergrenzen als für Einfamilienhäuser. Für die zweite bis sechste Wohneinheit können jeweils bis zu 15.000 Euro, für jede weitere Wohneinheit jeweils bis zu 8.000 Euro als förderfähige Kosten berücksichtigt werden.

Wichtig ist außerdem: Nicht jeder Förderbaustein gilt automatisch für jede Eigentümergruppe. Besonders der Einkommensbonus richtet sich an selbstnutzende Eigentümer. Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften sollten daher vor der Antragstellung genau prüfen, welche Förderbestandteile tatsächlich genutzt werden können.

 

KfW-Antrag richtig stellen: Auf diese Reihenfolge kommt es an

Damit der Zuschuss nicht gefährdet wird, sollte die Antragstellung in der richtigen Reihenfolge erfolgen.

Ein Vertrag mit einem Fachunternehmen kann grundsätzlich bereits vor dem Förderantrag abgeschlossen werden. Voraussetzung ist jedoch eine sogenannte Förderklausel. Sie stellt sicher, dass der Vertrag nur wirksam wird, wenn die Förderung bewilligt wird oder bei einer Ablehnung entsprechend aufgehoben werden kann.

Die empfohlene Reihenfolge:

  1. Gebäude und vorhandene Heizungsanlage prüfen lassen.
  2. Passendes Heizsystem auswählen und Angebote vergleichen.
  3. Vertrag mit zulässiger Förderklausel abschließen.
  4. Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen.
  5. Förderantrag im Kundenportal „Meine KfW“ einreichen.
  6. Förderzusage abwarten.
  7. Heizung einbauen lassen.
  8. Rechnungen und Nachweise bei der KfW einreichen.

Ein endgültiger Auftrag ohne Förderklausel oder ein zu früher Maßnahmenbeginn kann dazu führen, dass der Zuschuss entfällt.

 

Die größten Fehler bei der neuen Heizungsförderung

 

Fehler 1: Förderung erst nach dem Einbau prüfen

Viele Eigentümer kümmern sich erst nach Vertragsabschluss oder sogar nach dem Einbau um die Förderung. Dadurch kann der Zuschuss verloren gehen.

Fehler 2: Nur auf die Förderquote achten

Entscheidend ist nicht nur der Prozentsatz, sondern auch die förderfähige Kostenobergrenze. Die Förderung wird nicht auf den gesamten Rechnungsbetrag berechnet.

Fehler 3: Das falsche Einkommen zugrunde legen

Für den Einkommensbonus zählt das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen und nicht das monatliche Netto- oder Bruttoeinkommen. Familien sollten zusätzlich den Familienzuschlag berücksichtigen.

Fehler 4: Änderungen ab 2027 übersehen

Wer den Heizungstausch erst 2027 plant, sollte den geplanten Wertschöpfungsbonus und die dann geltenden Förderbedingungen frühzeitig in die Planung einbeziehen.

Fehler 5: Von einer garantierten Förderung ausgehen

Die Heizungsförderung erfolgt grundsätzlich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein automatischer Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

 

Fördercheck: Diese Punkte sollten Sie jetzt prüfen

Wenn Sie eine Wärmepumpe oder einen Heizungstausch planen, sollten Sie vor der Antragstellung insbesondere folgende Punkte prüfen:

  • Liegt bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) vor?
  • Wurde der Förderantrag bereits eingereicht?
  • Nutzen Sie die Immobilie selbst?
  • Wie hoch ist Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen?
  • Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt?
  • Welche Heizungsanlage soll ersetzt werden?
  • Wie hoch sind die förderfähigen Gesamtkosten?
  • Ist eine Wärmepumpe technisch sinnvoll für Ihr Gebäude?
  • Könnten die geplanten Änderungen ab 2027 für Ihre Wärmepumpe relevant werden?

Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, lässt sich zuverlässig beurteilen, welche Förderbausteine im Einzelfall genutzt werden können.

 

Unsere Empfehlung

Liegt bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag vor, sollten Eigentümer die verbleibende Frist bis zum 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr unbedingt nutzen und prüfen, ob eine Antragstellung noch zu den bisherigen Förderbedingungen möglich ist.

Wer seine Planung erst nach dem 21. Juli 2026 beginnt, sollte die Finanzierung auf Grundlage der neuen Förderbedingungen kalkulieren. Dabei spielen insbesondere Einkommen, Selbstnutzung, Familienstatus, die vorhandene Heizungsanlage und die förderfähigen Kosten eine wichtige Rolle.

Ist der Heizungstausch erst für 2027 geplant, empfiehlt es sich außerdem, den geplanten Wertschöpfungsbonus sowie die Herkunft der ausgewählten Wärmepumpe bereits bei der Produktauswahl zu berücksichtigen.

 

 

 

Kostenlose Förder-Vorprüfung

Sie planen eine Wärmepumpe, einen Heizungstausch oder eine energetische Sanierung? Dann sollten Sie vor der Beauftragung prüfen, welche Förderung nach den neuen KfW-Regeln grundsätzlich für Ihr Gebäude infrage kommen kann.

Nutzen Sie unsere unverbindliche Anfrage. Wir prüfen, welche Fördermöglichkeiten grundsätzlich passen könnten, welche Fristen wichtig sind und welche nächsten Schritte sinnvoll sein können.

Besonders wichtig sind dabei Ihre aktuelle Heizung, die geplante neue Heiztechnik, die Nutzung der Immobilie, mögliche Einkommensgrenzen und die förderfähigen Kosten.

Hinweis: Die Förder-Vorprüfung ersetzt keine verbindliche Rechts-, Steuer-, Energie- oder Förderberatung. Eine Förderzusage kann ausschließlich die zuständige Förderstelle erteilen.

 

 

 

Weiterführende interne Informationen

 

Häufige Fragen zur KfW-Heizungsförderung 2026

 

Gilt die neue KfW-Heizungsförderung schon sofort?

Nein. Die neuen Förderbedingungen gelten nach den veröffentlichten KfW-Informationen ab Dienstag, dem 21. Juli 2026. Bis dahin gilt eine Umstellungsphase.

Kann ich bis 20. Juli 2026 noch zu den alten Bedingungen beantragen?

Ja, aber nur in bestimmten Fällen. Voraussetzung ist, dass bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag vorliegt und alle weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Der Antrag muss nach KfW-Angaben spätestens bis zum 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr gestellt werden.

Was ist eine Bestätigung zum Antrag?

Die Bestätigung zum Antrag, kurz BzA, ist ein wichtiger Nachweis für den KfW-Antrag. Sie bestätigt, dass die geplante Maßnahme grundsätzlich zu den technischen Anforderungen des Förderprogramms passt. Erstellt wird sie durch berechtigte Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten.

Bleibt die Wärmepumpe förderfähig?

Ja. Wärmepumpen bleiben grundsätzlich förderfähig, wenn sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Die Grundförderung für Wohngebäude bleibt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Je nach Fall können weitere Bonusförderungen möglich sein.

Wie hoch ist die maximale Förderung?

Die maximale Förderung hängt von der persönlichen Situation, der Nutzung der Immobilie und den förderfähigen Kosten ab. Für bestimmte selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen können bis zu 80 Prozent möglich sein. Bei maximal 28.000 Euro förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit ergibt das rechnerisch höchstens 22.400 Euro Zuschuss.

Bekommen Familien zusätzlich 10.000 Euro ausgezahlt?

Nein. Der Familienzuschlag ist keine zusätzliche Auszahlung. Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt kann sich die maßgebliche Einkommensgrenze für den Einkommensbonus um 10.000 Euro verbessern. Dadurch kann eine günstigere Einkommensstufe möglich werden.

Was passiert mit bestehenden KfW-Zusagen?

Bereits zugesagte Förderanträge bleiben nach den veröffentlichten KfW-Informationen grundsätzlich von der Änderung unberührt. Wichtig ist aber, dass weiterhin alle Fristen, technischen Vorgaben und Nachweispflichten eingehalten werden.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf die KfW-Förderung?

Nein. Förderungen stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein automatischer Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Verbindlich sind immer die jeweils geltenden Förderbedingungen und die konkrete Förderzusage.

 

Fazit

Die KfW-Heizungsförderung wird ab dem 21. Juli 2026 neu ausgerichtet. Die Förderung wird nicht abgeschafft, aber sie wird stärker nach Einkommen, Selbstnutzung, Familienstatus, alter Heizungsanlage und förderfähigen Kosten differenziert.

Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent. Gleichzeitig sinkt der förderfähige Höchstbetrag für die erste Wohneinheit auf 28.000 Euro. Der Klimageschwindigkeitsbonus wird reduziert, Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen, und der Einkommensbonus wird neu gestaffelt.

Für Eigentümer ist jetzt entscheidend, in welcher Situation sie sich befinden. Wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag hat, sollte die Frist bis zum 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr prüfen. Wer noch keine Bestätigung hat, muss ab dem 21. Juli 2026 mit den neuen Bedingungen rechnen.

Wer erst 2027 investieren möchte, sollte zusätzlich den geplanten Wertschöpfungsbonus und die Herkunft der Wärmepumpe im Blick behalten. Entscheidend ist dann nicht nur der Herstellername, sondern die förderrechtliche Einordnung der konkreten Anlage.

Am wichtigsten bleibt: Eine Förderung allein macht eine Heizung nicht automatisch wirtschaftlich. Entscheidend sind eine passende Planung, ein geeignetes Heizsystem, realistische Gesamtkosten und ein korrekt gestellter Förderantrag.

 

Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Energieberatung, Steuerberatung, Rechtsberatung oder verbindliche Fördermittelberatung. Förderbedingungen können geändert, konkretisiert oder beendet werden. Maßgeblich sind immer die aktuellen KfW-Bedingungen, die offiziellen Förderbekanntmachungen, die konkrete Förderzusage und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.

 

Quellen

Infografik zur kostenlosen Förder-Vorabprüfung für KfW-458 und Wärmepumpe mit den Schritten Heizung, Gebäude, Planung und Kontakt

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