Der Gründungszuschuss ist eine Förderleistung der Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitslosen den Einstieg in die Selbstständigkeit erleichtert. Er unterstützt Gründer finanziell in zwei Phasen, um den Lebensunterhalt zu sichern und das Geschäft aufzubauen.

Voraussetzungen

Anspruch haben Arbeitslose, die Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und mindestens 150 Tage Restanspruch offen haben. Eine tragfähige Businessplan muss vorliegen, inklusive Finanzplan, Umsatzprognose und fachkundiger Stellungnahme – oft von Beratern wie Stegmann & Kollegen.

Förderhöhe und Dauer

In Phase 1 (6 Monate) gibt es den ALG-I-Betrag plus 300 € monatlich (z. B. bis 1.815–2.185 €). Phase 2 (9 Monate) umfasst 300 € monatlich, wenn das Geschäft läuft. Alleinstehende erhalten bis ca. 15.000 €, Familien bis 18.000 € – steuerfrei und nicht rückzahlbar.

Antragstipps

Den Antrag stellt man vor Gründung bei der Agentur für Arbeit; ein solider Businessplan ist entscheidend. Beratungen wie von Stegmann & Kollegen helfen bei Formularen und Nachweisen, um Hürden zu meistern. Viel Erfolg!