Schulmaterial Förderung durch das Bildungs- und Teilhabepaket

Der Schulstart ist für viele Familien nicht nur aufregend, sondern auch teuer. Bücher, Hefte, Sportzeug und ein neuer Schulranzen können schnell ins Geld gehen. Für einkommensschwache Familien gibt es jedoch eine wertvolle Hilfe: Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Damit können Sie Zuschüsse für Schulmaterialien beantragen und so die finanzielle Belastung deutlich reduzieren.

Wie hoch ist der Zuschuss für Schulausstattung 2025?

Im Jahr 2025 erhalten anspruchsberechtigte Familien pro schulpflichtigem Kind insgesamt 195 Euro für den persönlichen Schulbedarf – steuerfrei und zweckgebunden.

Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten:

130 Euro zu Beginn des ersten Schulhalbjahres
65 Euro zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres

Dieses Geld können Sie verwenden für:

  • Schulranzen & Rucksäcke
  • Schreibmaterialien (Hefte, Stifte, Ordner)
  • Taschenrechner oder Geometriesets
  • Sportbekleidung & Turnschuhe

Wer hat Anspruch auf die Schulbedarf-Förderung?

Sie können den Zuschuss für Schulausstattung beantragen, wenn Ihr Kind

  • Bürgergeld (ehemals Hartz IV) erhält,
  • Sie Wohngeld beziehen
  • oder Anspruch auf Kinderzuschlag haben.

Die Förderung kann für Schüler bis zum 25. Lebensjahr gezahlt werden, solange sie sich in allgemeinbildender oder berufsbildender Ausbildung befinden.

Weitere Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

Neben der Schulmaterial-Förderung umfasst das BuT:

  • Kostenübernahme für Schulausflüge und Klassenfahrten
  • Zuschüsse zur Lernförderung (Nachhilfe)
  • Teilnahme an Mittagessen in Schule/Kita/Hort monatlich bis zu 15 Euro für Sport-, Musik- oder Kulturvereine
  • Fahrtkosten zur Schule

Diese Leistungen sorgen für mehr Chancengleichheit und helfen Familien, ihren Kindern trotz knapper Kasse alle Möglichkeiten zu eröffnen.

Antragstellung: So sichern Sie sich die Förderung

Den Antrag stellen Sie beim Jobcenter, Sozialamt oder der Familienkasse – je nachdem, welche Leistung Sie aktuell beziehen.

Benötigt werden:

  • aktueller Leistungsbescheid (Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag)
  • ggf. Schulbescheinigung
  • bei bestimmten Leistungen Rechnungsbelege für gekaufte Schulmaterialien

Tipp: In vielen Kommunen können Sie den Antrag für das Bildungs- und Teilhabepaket direkt online stellen.